Geburtsschäden
Geburtsschäden sind in Zusammenhang mit der Geburt stehende Schäden des Neugeborenen oder der Mutter. Die wichtigsten Geburtsschäden des Kindes sind Blutungen, Knochenbrüche und Nervenschädigungen (Entbindungslähmung). Blutungen treten am Häufigsten im Bereich des kindlichen Kopfes als Blutergüsse, z. B. Kopfblutgeschwulst oder im Gesicht auf. Am Schwerwiegendsten sind Hirnblutungen, die nur selten durch den Geburtsvorgang verursacht werden, sondern vor allem durch Unreife und Sauerstoffmangel bedingt sind. Die Folgen von Hirnblutungen hängen von Sitz und Ausdehnung ab. Kleinere Blutungen heilen im Allgemeinen vollständig ab, größere können tödlich sein oder zu schwersten Hirnschädigungen führen (hypoxisch-ischämische Hirnschädigung). Blutergüsse nach Schädigung des seitlichen Halsmuskels können einen Schiefhals verursachen. Knochenbrüche kommen vor allem bei schwierigen Geburten, besonders Beckenendlagen, vor und betreffen Schlüsselbein- und Oberarmknochen.
Bei den Geburtsschäden der Mutter stehen Rissverletzungen infolge schlechter Dehnbarkeit des Weichteilschlauches, sehr rascher Geburt oder Dystokie im Vordergrund.
Bei schwersten Geburtsschäden des Kindes werden heutzutage Schmerzensgeldbeträge von € 500.000,00 bis € 700.000,00 gezahlt.
Bei der Geltendmachung der dem Kind zustehenden Ansprüche darf aber das Augenmerk nicht nur auf die Erzielung eines hohen Schmerzensgeldes gerichtet werden. Viel wichtiger ist es, eine exakte Ermittlung der dem Kind zustehenden weiteren materiellen Schadensersatzansprüche vorzunehmen. Diese weiteren Schadensersatzansprüche übersteigen oftmals das Schmerzensgeld. Die weiteren Schäden sind vielfältig und müssen genau ermittelt werden. Hier ist z. B. folgendes zu berücksichtigen:
Bei Geburtsschäden geht es insbesondere darum, die Zukunft des Kindes zu sichern und die meist finanziell sehr stark belasteten Eltern zu entlasten.
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