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So wichtig ist eine Rechtsschutzversicherung bei Behandlungsfehlern

Rund 14.600 fachärztliche Gutachten aufgrund vermuteter Behandlungsfehler hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Jahr 2019 erstellt.

Dabei wurde in jedem 4. Fall ein Fehler bestätigt.

Das bedeutet: 140 Tote und fast 1.200 Patientinnen und Patienten mit Dauerschäden aufgrund von Ärztepfusch.

Erschreckende Zahlen, die wohl nur die Spitze des Eisbergs sind.

Experten vermuten, dass die tatsächliche Zahl der in Krankenhäusern und bei niedergelassenen Ärzten gesundheitlich zu Schaden gekommenen Patienten beträchtlich höher liegt.

Sie raten dazu, nach erlittenen Behandlungsfehlern umgehend professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ist der Schritt vor ein Gericht unausweichlich, sollten Betroffene im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sein – ansonsten kann es schnell sehr teuer werden….

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung nimmt die Interessen der Versicherten bei rechtlichen Streitigkeiten wahr.

Dabei schützt sie vor allem vor den entstehenden Kosten bei einem Rechtsstreit.

Es handelt sich um einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag, durch den die Versicherten zur Zahlung einer vorab vereinbarten Prämie und die Versicherer zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verpflichtet werden.

Noch immer hat weniger als die Hälfte der Bundesbürger eine solche Rechtsschutzversicherung (46%).

Zum Vergleich: 83% der Haushalte und 81% der Haushalte besitzen eine Haftpflicht- bzw. Kfz-Versicherung.

Die Zahl der Rechtsschutzversicherungspolicen belief sich im Jahr 2020 auf 23,1 Millionen – ein Anstieg von 20% innerhalb der letzten 20 Jahre.

Welche Kosten entstehen vor Gericht?

Gerichtskosten fallen ab dem Zeitpunkt an, an dem durch die Klageschrift ein Prozess eingeleitet wird.

Die klagende Partei muss die Kosten zunächst vorhalten.

Da es bei Gerichtsprozessen wegen Behandlungsfehlern in letzter Zeit zu Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldforderungen von 1 Million Euro und mehr gekommen ist, können in solchen Extremfällen beträchtliche Kosten im sechsstelligen Bereich entstehen. 

Eine Erstattung dieser Kosten erfolgt nur dann, wenn der Prozess vollständig gewonnen wird.

Wird der Prozess verloren, entstehen darüber hinaus auch noch hohe Kosten durch den Kostenerstattungsanspruch der Gegenseite.

Neben den Kosten für Anwalt und Gericht fallen häufig zusätzliche Gebühren für Gutachter und Sachverständige an.

FOCUS Money hat diesbezüglich Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. für die Kosten bis zu einer Gerichtsentscheidung in der ersten Instanz veröffentlicht:

Bei einem Streitwert von 1.000 Euro liegen die durchschnittlichen Anwalts- und Gerichtskosten demnach bei 768 Euro.

Bei einem Streitwert von 5.000 Euro seien es bereits 2.547 Euro Anwalts- und Gerichtskosten.

Und ab einem Streitwert von 10.000 Euro beliefen sich die Anwalts- und Gerichtskosten sogar auf 4.546 Euro.

Dabei dürften die Anwaltskosten in Zukunft noch weiter steigen.

Deutsche Bundesbürger:innen sollten also am besten zeitnah in gute Rechtsschutzpolicen investieren, um auch wirklich Recht bekommen zu können, wenn sie im Recht sind.

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung bei Behandlungsfehlern?

Das Thema Arzthaftung bei Behandlungsfehlern gehört prinzipiell zum Medizinrecht, versicherungstechnisch ist es allerdings dem allgemeinen Zivilrecht zuzuordnen.

Dementsprechend übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen auch die entstehenden Kosten, es sei denn, die abgeschlossene Rechtsschutzversicherung beschränkt sich nur auf ein Rechtsgebiet, etwa das Verkehrsrecht.

Übernommen werden dementsprechend unter anderem die Kosten für:

  • Eine Beratung durch einen Anwalt oder eine Anwältin
  • Eine außergerichtliche Geltendmachung
  • Klagen durch alle Instanzen

Sollte die Versicherung eine Kostenübernahme ablehnen, können sich Betroffene an einen sogenannten Ombudsmann für Versicherungen wenden, der überprüft, ob die Versicherung die Kosten zu Recht nicht übernimmt. 

Auch ein Stichentscheid ist möglich – wenn der Versicherungsvertrag dies erlaubt. In einer Stellungnahme des Anwalts wird dann begründet, wieso es gute Erfolgsaussichten für einen Prozess gibt bzw. wieso die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.

Dritte Möglichkeit, sich zu wehren: Ein sogenanntes Schiedsgutachten. Ein Gutachter der Rechtsanwaltskammer erstellt hierbei das Gutachten und prüft, ob die Versicherung eine Deckungszusage zu Recht abgelehnt hat – oder eben nicht.

Wie ist der Ablauf einer Kostenerstattung durch die Rechtsschutzversicherung?

Sobald Betroffene den Verdacht haben, dass ein Behandlungsfehler aufgetreten ist, sollten Sie sich frühzeitig an die Versicherungsgesellschaft wenden, bei der sie ihre Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

Mögliche weitere Schritte sind dann die Kontaktaufnahme mit einem auf das Thema Medizinrecht und Behandlungsfehler spezialisierten Fachanwalt für eine Erstberatung und die Erstellung von medizinischen Gutachten.

Erfahrene Fachanwälte für Medizinrecht klären die Kostenübernahme dabei vorab mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab und holen eine entsprechende Deckungszusage für die Erstberatung, das außergerichtliche Verfahren oder die Arzthaftungsklage ein.

Erteilt die Versicherung die Deckungszusage, kann diese in der Regel nicht mehr zurückgezogen werden – und Betroffene müssen kein Geld vorstrecken, weder für den Anwalt noch für die Gerichtskosten.

Die sogenannte Karenzzeit von in der Regel 3 Monaten muss zum Zeitpunkt des Schadenseintritts jedoch unbedingt abgelaufen sind, ansonsten verweigern die Versicherungsgesellschaften die Übernahme der entstehenden Kosten.

Bitte beachten: Die Ansprüche aus Behandlungsfehlern verjähren nach 3 Jahren – allerdings beginnt die Frist erst dann zu laufen, sobald der Patient Kenntnis über den Behandlungsfehler und dessen Verursacher erlangt hat.

Empfehlenswerte Rechtsschutzversicherungen bei Ärztepfusch

Etwa 44 Versicherungsgesellschaften in Deutschland boten im Jahr 2020 Rechtsschutzversicherungspolicen an.

Beiträgen in Höhe von rund 4.400 Millionen Euro standen ausgezahlte Leistungen in Höhe von rund 3.200 Millionen Euro gegenüber.

Als größter Rechtsschutzversicherer mit einem Prämienvolumen von fast 700 Millionen Euro gilt die in Düsseldorf ansässige ARAG SE.

Wenn Kund:innen mindestens 25 Euro pro Monat für eine Rechtsschutzversicherung investieren, sind in der Regel viele Ausgaben abgedeckt, zum Beispiel:

  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Zeugengelder
  • Sachverständigenhonorare
  • Gutachterkosten
  • Fahrtkosten
  • Ggf. Übersetzungskosten und Mediationen
  • Ggf. Übernahme der Kosten der Gegenseite

Bei einem Test von Rechtsschutzpolicen ohne Selbstbeteiligung im Dezember 2020 hat FOCUS-MONEY die folgenden sechs Anbieter mit der Gesamtbewertung “Sehr Gut” ausgezeichnet:

  1. ADAC Versicherung AG – Verkehrs-, Privat- und Berufs-Rechtsschutz Premium (Familientarif)
  2. Allianz – Rechtsschutz Privat Smart
  3. ARAG SE Aktiv-Rechtsschutz Komfort
  4. ERGO Versicherung AG – ERGO Rechtsschutz Best Familie (Privat, Beruf, Verkehr)
  5. ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG (Privat-, Verkehrs- und Berufs-Rechtsschutz)
  6. WGV-Versicherung AG (OPTIMAL-Tarif; Privat, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz)

Bei den Rechtsschutzpolicen mit Selbstbeteiligung bis 150 Euro hat die Allianz mit dem Rechtsschutz Privat Smart und einer Gesamtbewertung mit “Hervorragend” klar die Nase vorn.

Auch die Stiftung Warentest hat im Mai 2021 über 60 Rechtsschutzversicherungen miteinander verglichen und dabei 26 Mal das Qualitätsurteil “Gut” vergeben.

Die Preisunterschiede selbst unter den guten Angeboten seien dabei enorm, heißt es von Seiten der Verbraucherorganisation.

Die gesamten Testergebnisse gibt es gegen eine Freischaltgebühr von 5,00 € auf der Webseite von Stiftung Warentest zu sehen.

Die Fachkanzlei für Medizinrecht Dr. Hack | Dr. Böttger hilft kompetent weiter

Sollten Sie Opfer eines medizinischen Behandlungsfehlers geworden sein, wenden Sie sich am besten umgehend an die erfahrene Fachkanzlei für Medizinrecht Dr. Haack und Dr. Böttger. 

Wir beraten Sie umgehend, individuell und persönlich und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihren Fall zur Verfügung, wenn Sie uns ein Mandat zur rechtlichen Vertretung erteilen.

Gerne können Sie uns auch vorab Ihre Fragen rund um das Thema Rechtsschutzversicherung per E-Mail zusenden oder diesbezüglich eine Beratung über unser Kontaktformular anfordern.

Bitte beachten Sie auch diese thematisch passenden Beiträge in unserem exklusiven Blog rund um die Themen Arzthaftungsrecht und Behandlungsfehler:

Quellennachweise:

  • https://de.statista.com/statistik/daten/studie/6599/umfrage/vertragsbestand-der-rechtsschutzversicherung-seit-1990/
  • https://www.mds-ev.de/presse/pressemitteilungen/neueste-pressemitteilungen/mdk-behandlungsfehler-begutachtung-vertrauen-schaffen-durch-patientensicherheit-1.html
  • https://www.ideal-versicherung.de/magazin/gerichtskosten-entstehung-berechnung/
  • https://www.anwalt.de/rechtstipps/arztfehler-zahlt-da-die-rechtsschutzversicherung_149832.html
  • https://www.roland-rechtsschutz.de/behandlungsfehler-nachweisen-verjaehrung/
  • https://www.gdv.de/resource/blob/5904/9dc6f61037b213cd9d270811e155cbff/01-allgemeine-bedingungen-fuer-die-rechtsschutzversicherung–arb-2021–data.pdf
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutzversicherung
  • https://www.capital.de/geld-versicherungen/die-sieben-haeufigsten-versicherungen-in-deutschland
  • https://www.gdv.de/de
  • https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/rechtsschutz/rechtsschutzversicherung-diese-anbieter-ueberzeugen-mit-top-policen_id_12735355.html
  • https://www.test.de/Rechtsschutzversicherung-im-Vergleich-4776988-5691930/
  • https://www.finanztip.de/rechtsschutzversicherung/rechtsschutzversicherung-deckungszusage/

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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Haack

Wir bieten kompetente Rechtsberatung im Medizinrecht und spezialisieren uns auf die Themen Behandlungsfehler, Arzthaftung und die Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.

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