Die Verjährung eines Behandlungsfehlers erfolgreich verhindern
Medizinische Behandlungsfehler und Ärztepfusch können für Betroffene schwerwiegende Folgen haben. In manchen Fällen ist das Leben der Betroffenen nach einem Behandlungsfehler stark eingeschränkt. Sogar Todesfälle können eintreten.
Betroffene von medizinischen Behandlungsfehlern sollten frühzeitig tätig werden und rechtliche Ansprüche gegen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte mit kompetenter juristischer Hilfe durchsetzen.
Wichtig ist es, direkt dann aktiv zu werden und sich rechtlichen Beistand zu suchen, wenn der entstandene gesundheitliche Schaden erstmals auftritt.
In manchen Fällen treten die Schäden jedoch erst eine lange Zeit nach einer medizinischen Behandlung auf.
Damit Betroffene dann trotzdem ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen können und nicht leer ausgehen, muss die sogenannte Verjährungsfrist beachtet werden.
In diesem Artikel wollen wir auf dieses Thema näher eingehen und oft gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Verjährung eines Behandlungsfehlers beantworten.
Was ist die Verjährung und wieso gibt es sie?
Die Verjährung dient dem Rechtsfrieden und der Sicherheit im Rechtsverkehr.
Diese Definition stammt vom Bundesgerichtshof, dem obersten Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der letzten Instanz in Zivil- und Strafrechtsverfahren.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist können zivilrechtliche Ansprüche nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden.
Der Schuldner hat dann also das Recht, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern.
Das Eintreten dieses Falles muss von den Geschädigten durch medizinische Behandlungsfehler also unbedingt verhindert werden.
Wo ist die Verjährung geregelt?
Die Verjährung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§195 BGB geregelt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt demnach 3 Jahre.
Der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist ist in §199 BGB definiert.
Demnach beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist normalerweise mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
Der Gesetzgeber hat auch sogenannte absolute Verjährungsfristen (Höchstfristen) geschaffen, nach deren Ablauf die Verjährung ohne Rücksicht auf die Entstehung der Ansprüche und die Kenntnis davon eintritt
Diese Höchstfrist beträgt 30 Jahre bei Schadensersatzansprüchen aufgrund von Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit.
Geregelt ist die Verjährungshöchstfrist in §199 (2) BGB.
Insbesondere in den Bereichen Ärztehaftung, Ärztepfusch und medizinische Behandlungsfehler kommt dieser Verjährungshöchstfrist eine wichtige Bedeutung zu.
Sie besagt nämlich, dass ein Geschädigter auch noch lange Zeit nach einer schadenstiftenden Handlung Anspruch auf Schadensersatz hat.
In diesen Fällen ist es dann auch irrelevant, wann der Geschädigte Kenntnis vom Schaden erlangt hat.
Die Bedeutung der Verjährung bei Behandlungsfehlern
Treten medizinische Behandlungsfehler auf, können je nach Einzelfall unterschiedliche zivilrechtliche Ansprüche der Betroffenen entstehen.
In der Regel handelt es sich dabei um Schmerzensgeldansprüche oder Schadensersatz.
Wie bereits beschrieben, verjähren diese zivilrechtlichen Forderungen in der Regel nach 3 Jahren.
Bei Gesundheitsschäden beträgt die zu berücksichtigende Verjährungsfrist 30 Jahre.
Den fehlerhaft behandelnden Ärztinnen und Ärzten können darüber hinaus auch strafrechtliche Folgen drohen.
Fachanwälte handeln schnell, um die Verjährung zu verhindern
Tritt ein Behandlungsfehler nach Ärztepfusch auf, sollten sich medizinische Laien umgehend kompetente juristische Hilfe von einem Fachanwalt für Medizinrecht und Behandlungsfehler suchen.
Ein spezialisierter Anwalt weiß genau, wie in solchen Fällen vorzugehen ist, damit die Ansprüche von Betroffenen nicht verjähren bzw. um die Verjährung zu hemmen. Er fordert umgehend die Behandlungsunterlagen an und fordert die Versicherungen der Gegenseite dazu auf, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
Anschließend werden weitere Schritte unternommen, um eine Verjährung der betreffenden Sache auf jeden Fall zu verhindern.
Was ist die Hemmung der Verjährung?
Die Verjährungsfrist kann dabei durch verschiedene Ereignisse gehemmt werden.
Sie beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn die Gründe für die Hemmung nicht mehr gegeben sind.
Gründe für eine Hemmung der Verjährung sind zum Beispiel Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger, wenn z.B. eine Klage erhoben wurde.
Wie kann ich die Verjährung bei der Ärztehaftung verhindern?
Es gibt verschiedene Wege, wie ein kompetenter und spezialisierter Rechtsanwalt für Ärztehaftung die Verjährung eines entstandenen Anspruchs verhindern kann.
Zu nennen sind hier zum Beispiel ein wirksamer Verzicht auf die Einrede der Verjährung von Seiten des Trägers der medizinischen Behandlung sowie die Klage des Geschädigten vor Gericht.
Dabei legt ein kompetenter und erfahrener Anwalt in diesem Bereich großen Wert auf einen zügigen Start der Verhandlungen bzw. einer Klageerhebung, um Verzögerungstaktiken von Haftpflichtversicherungen erfolgreich entgegen zu wirken.
Auch eine außergerichtliche Einigung kann zu einer zufriedenstellenden Lösung und zügigen finanziellen Kompensation von Geschädigten durch Behandlungsfehler führen.
Dr. Haack | Dr. Böttger hilft bei Fragen zur Verjährung eines Behandlungsfehler
Falls Sie weitere Fragen zur Verjährung eines Behandlungsfehlers und zur fristgerechten zeitlichen Abfolge von Klagen gegen Ärztepfusch und Ärztehaftung haben, steht Ihnen Dr. Haack | Dr. Böttger – Fachkanzlei für Medizinrecht – jederzeit gerne auch persönlich kompetent zur Seite.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, werden Ihren Fall individuell betrachten und Sie auf dem Weg zu einer erfolgreichen Klage mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.
Übrigens: Weitere Informationen über den richtigen Umgang mit medizinischen Behandlungsfehlern finden Sie auch in diesem Blog-Artikel.
Zusätzliche Informationen zum Thema Behandlungsfehler und einen Ratgeber für Patientenrechte bietet übrigens auch das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Webseite.
Quellennachweise:
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
-
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte/
behandlungsfehler.html#:~:text=Allgemein%20l%C3%A4sst%20sich%20sagen%2C%
20dass,im%20Zeitpunkt%20ihrer%20Durchf%C3%BChrung%20besteht. - https://fachanwaeltemedizinrecht.de/verjaehrung-verhindern/
- https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-medizinrecht/arzthaftung/verjaehrung
- https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/zum-beginn-der-verjaehrung-bei-einem-aerztlichen-behandlungsfehler
- https://ihr-anwalt.com/blog/strafrecht-und-zivilrecht-nach-unfall-oder-behandlungsfehler/
- https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/V/Verjaehrung_im_Zivilrecht/index.php
- https://www.advocado.de/ratgeber/vertragsrecht/schadensersatz/verjaehrung-schadensersatz.html
- https://www.dzpr.de/wann-verjaehrt-ein-behandlungsfehler/
- https://www.dasd-aktuell.de/wann-verjahrt-ein-behandlungsfehler/
- Beckenendlage Folgeschäden: Wer haftet – und welcher Anwalt hilft?
- Das sind die 10 häufigsten Geburtsschäden
- Gibt es ein Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung?
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Haack
Wir bieten kompetente Rechtsberatung im Medizinrecht und spezialisieren uns auf die Themen Behandlungsfehler, Arzthaftung und die Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.
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