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Behandlungsfehler bei Morbus Sudeck Wie komme ich zu meinem Recht

Behandlungsfehler bei Morbus Sudeck: Wie komme ich zu meinem Recht?

Behandlungsfehler bei Morbus Sudeck: Wie komme ich zu meinem Recht?

Nach einer Verletzung oder einer Operation setzt normalerweise ein Heilungsprozess ein, der zur vollständigen Genesung führt. Manche Patienten haben in dieser Hinsicht kein Glück: Sie leiden unter langanhaltenden, teilweise starken Schmerzen, die nicht wieder verschwinden. Dieses Syndrom nennt man Morbus Sudeck, auch Sudecksche Krankheit, komplexes regionales Schmerzsyndrom oder Algodystrophie.

Morbus Sudeck tritt entweder am Arm bzw. an der Hand auf – oder an Bein und Fuß. Auslöser kann ein Behandlungsfehler sein. In anderen Fällen hat sich auch schon ein durch Unfall ausgelöster Morbus Sudeck nach einer Fehlbehandlung verschlimmert.

Beides kann rechtliche Konsequenzen haben, wenn die geschädigte Person sich für eine Klage entscheidet. Ein gerichtlich zugesprochenes Schmerzensgeld macht zwar den Schaden nicht wieder gut, bietet aber eine gewisse Kompensation für entgangene Lebensfreude. Dr. Haack und Dr. Böttger als erfahrene Anwälte für Medizinrecht stehen auf dem Weg dorthin gerne an Ihrer Seite.

1. Morbus Sudeck: Was sind die Symptome?

Morbus Sudeck gliedert sich in zwei verschiedene Typen: CRPS Typ 1 und CRPS Typ II. CRPS steht für die englische Bezeichnung „Complex regional pain syndrome”

  • CRPS I: Keine direkte Nervenschädigung feststellbar, zum Beispiel nach einer Verstauchung.
  • CRPS II (Kausalgie): Mit nachweisbarer Nervenschädigung, zum Beispiel nach einem Knochenbruch oder einer Operation.

Beide Varianten äußern sich, indem Schmerzen nach einer Verletzung oder Operation nicht abklingen, sondern sich oftmals sogar noch deutlich verschlimmern und dauerhaft bestehen. Häufig gesellen sich andere Symptome hinzu, wie:

  • Berührungsempfindlichkeit
  • Schwellung der betroffenen Stelle
  • spürbare Temperaturveränderung
  • Funktionseinschränkungen
  • vermehrtes Haar- und Nagelwachstum

2. Morbus Sudeck Hand & Morbus Sudeck Fuß: ein psychisches Phänomen?

Nach dem Auftreten eines Morbus Sudeck schieben Mediziner mitunter die Verantwortung auf den Patienten. Manchmal taucht der Vorwurf auf, es handle sich um ein psychisches Problem oder sogar um Hypochondrie. Bei CPRS I kann die Beweisführung durch die geschädigte Person erschwert sein, weil unter Umständen keine objektivierbare Nervenschädigung nachweisbar ist. Trotzdem ist Morbus Sudeck auch ohne feststellbare körperliche Schäden eine ernst zu nehmende Erkrankung.

Eine Fachzeitschrift für Orthopädie und Unfallchirurgie aus der renommierten „Thieme-Gruppe” weist auf einschlägige Studien zur sogenannten „Sudeck-Persönlichkeit” hin. Bei den meisten wissenschaftlichen Untersuchungen ließen sich keine Verbindungen zwischen CRPS und psychischen Problemen wie Ängste, Depressionen, Ärger und Neurotizismus (emotionale Instabilität) feststellen. Das zeigt sehr deutlich, dass Morbus Sudeck in den allermeisten Fällen tatsächlich körperliche Ursachen hat.

3. Erfolgreiche Klagen bei Morbus Sudeck

  1. Morbus Sudeck darf nicht verharmlost werden (OLG Dresden, Beschluss vom 2. Oktober 2019, Az.: 4 U 1141/19): Eine Patientin klagte, weil sie nach mehreren Arthroskopien am rechten Knie unter starken Schmerzen und Bewegungsstörungen litt. Die Diagnose: Morbus Sudeck. In ihrem besonderen Fall hatte die Schmerzensgeldklage zwar keinen Erfolg, weil es sich um keinen rechtswidrigen Eingriff gehandelt hat. Allerdings wiesen die Richter darauf hin, dass Morbus Sudeck im Rahmen einer ärztlichen Aufklärung nicht verharmlosend als „vegetative Reizerscheinung“ dargestellt werden dürfe. Das Syndrom sei eine ernst zu nehmende Erkrankung.
  2. Morbus Sudeck falsch behandelt (LG Bielefeld, Vergleichsbeschluss vom 28.10.2014, AZ: 4 O 369/10): Im Oktober 2014 kam vor dem Landgericht Bielefeld ein gerichtlicher Vergleich zustande: Eine Patientin erhielt 15.000 Euro Schmerzensgeld. Beklagter war ein Chirurg aus Paderborn, der einen nachgewiesenen Morbus Sudeck nach von ihm ausgeführter Operation unzureichend behandelt hatte. Der hinzugezogene Sachverständige sah die Gabe von Calcitonin als unzureichend an. Das Krankheitsbild sei zu komplex für eine derart spartanische Behandlung. Die Therapie müsse suffizient und individuell angepasst erfolgen. Allerdings könne es auch bei ordnungsgemäßer Behandlung dazu kommen, dass die Beschwerden nicht abklingen.
  3. Morbus Sudeck nach fehlerhafter Behandlung (OLG Hamm, 18.10.2019, Az.: I – 3 U 156/17): Aufgrund eines operativen Eingriffs am Handgelenk erkrankte die Klägerin an Morbus Sudeck. Sie hatte sich zuvor das Gelenk bei einem Sturz verletzt.In der Klinik teilte man ihr mit, dass aufgrund einer „Tendovaginitis stenosans” im Bereich des ersten Strecksehnenfaches eine operative Ringspaltung vorzunehmen sei. Alternativen wurden nicht dargelegt. Die Patientin entschied sich zunächst für diverse konservative Behandlungen, die keinen Erfolg brachten. Danach meldete sie sich zur verhängnisvollen OP und erhielt vorher keine neuerliche Aufklärung. Das OLG Hamm sprach ihr 40.000 Euro Schmerzensgeld und zudem Schadensersatz für erlittene materielle Schäden zu, weil ihr keine Behandlungsalternativen vorgestellt wurden und das zweite Aufklärungsgespräch komplett entfiel. Morbus Sudeck wäre bei ihr wohl vermeidbar gewesen.

4. Morbus Sudeck Behandlungsfehler? Wir treten ein für Ihr Recht!

Die Fachkanzlei für Medizinrecht Dr. Haack & Dr. Böttger hat sich vor vielen Jahren auf das Fachgebiet Medizinrecht spezialisiert. Wir machen Ihre Ansprüche vor Gericht geltend, auch bei einem Morbus Sudeck Behandlungsfehler. Setzen Sie auf juristisches Know-how und einschlägige Erfahrung, um Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen.

Medizinische Behandlungsfehler aller Art fallen in unser Fachgebiet, nicht nur im Zusammenhang mit Morbus Sudeck. In zahlreichen Fällen konnten wir geschädigten Patienten bereits zu ihrem Recht verhelfen.

Fordern Sie gerne einen Rückruf an, für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch. Sie schildern uns Ihren Fall und wir sagen Ihnen, was wir für Sie tun können. Danach planen wir gemeinsam Ihren Weg zur Kompensation der erlittenen Schäden.

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Quellennachweise:

  • https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0030-1250403
  • https://www.aerzteblatt.de/archiv/213667/Rechtsreport-Morbus-Sudeck-darf-nicht-verharmlost-werden´
  • https://www.anwalt.de/rechtstipps/morbus-sudeck-falsch-behandelt-15000-euro_065064.html
  • https://www.ciper.de/2019/10/18/oberlandesgericht-hamm-vom-18-10-2019medizinrecht-arzthaftungsrecht-behandlungsfehlermorbus-sudeck-nach-fehlerhafter-behandlung-einer-tendovaginitis-stenosans-40-000-euro-plus-feststeller-olg/

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21.04.2022 – Neuigkeiten aus der Medizinrechtskanzlei Dr. Haack | Dr. Böttger

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