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Deshalb ist eine Patientenverfügung so wichtig

Ein Albtraum, aber leider eine reale Möglichkeit: Sie werden zum medizinischen Notfall und verlieren gleichzeitig Ihre Einwilligungsfähigkeit. Wer bestimmt in diesem Fall, was zu machen ist – und was nicht? Ihr Wille als Patient lässt sich nur herausfinden, wenn Sie diesen vorher schriftlich festgelegt haben oder wenn eine informierte, zuverlässige Person in Ihrem Namen entscheidet. Die Patientenverfügung bietet den Ausweg aus dem Dilemma.

Als Fachkanzlei für Medizinrecht ist die Kanzlei Dr. Haack & Dr. Böttger ein wichtiger Anlaufpunkt bei ärztlichen und therapeutischen Kunstfehlern. Wir bieten persönliche juristische Beratung, aber auch zahlreiche einschlägige Infos in unserem Ratgeber-Blog. Das Thema Patientenverfügung geht jeden etwas an, darum möchten wir im Folgenden darüber informieren.

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer schriftlichen Patienten Verfügung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie sich im medizinischen Notfall nicht mehr selbst äußern können. In dem Dokument lehnen Sie beispielsweise bestimmte Behandlungen ab oder entscheiden sich für eine spezielle Therapie. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille trotz Ihres Zustandes zur Geltung kommt.

Nicht jeder Mensch möchte zum Beispiel, dass sein Leben um jeden Preis verlängert wird. Andere Personen wiederum wollen unbedingt kämpfen bis zum Schluss und befürchten, die Angehörigen könnten sich dagegen entscheiden. Rechtliche Betreuer oder andere Bevollmächtigte sind an Ihre Anweisungen gebunden und dürfen damit nicht mehr nach eigenem Belieben entscheiden.  Als gesetzliche Grundlage dient § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), er gibt die Rahmenbedingungen für Patientenverfügungen vor.

Die Patientenverfügung unterscheidet sich von der Betreuungsverfügung, denn diese legt fest, wer im Notfall Ihr Betreuer sein wird und damit die Entscheidungsvollmacht haben soll. Allerdings lassen sich auch Betreuungsverfügungen einschränken, sodass die betreuende Person in ihren Entscheidungen zu einem gewissen Grad gebunden ist.

Wie verfasse ich eine Patientenverfügung 2024?

Eine Patientenverfügung bedarf unbedingt der Schriftform, ansonsten ist sie an keine formalen Kriterien gebunden. Die Einschaltung eines Notars ist nicht nötig und auch kein besonderer Aufbewahrungsort. Nur sollten Sie sicherstellen, dass das Dokument im Ernstfall sicher und schnell gefunden wird und zur Verfügung steht.

Wir empfehlen, sich von Ihrem behandelnden Arzt oder einem anderen Experten inhaltlich beraten zu lassen. Ihr Wille muss klar erkennbar und präzise zum Ausdruck kommen, sonst nützen die Anweisungen nichts – oder nicht viel.

Vergessen Sie die folgenden Angaben nicht:

  • Ihr Vorname und Nachname
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Anschrift
  • Ort und Datum
  • Ihre Unterschrift

Das Datum ist sehr wichtig, weil sie mit einer neuen Patientenverfügung eine ältere aufheben können. Außerdem sollte das Dokument folgende Informationen beinhalten:

  • Beispielsituationen für Ihre Verfügung (z.B. tödliche Krankheit, schwerer Unfall …)
  • Exakte Benennung der gewünschten medizinischen Maßnahmen
  • Exakte Benennung der unerwünschten medizinischen Maßnahmen

Schreiben Sie nicht einfach: „Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen“, das ist zu unpräzise. Geben Sie genau an, welche Maßnahmen Sie in welchem Fall nicht wünschen, zum Beispiel keine künstliche Beatmung im Fall eines schweren Hirnschadens.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung vom Bundesgesundheitsministerium. Diese bieten eine gute Orientierung.

Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Ohne vorliegende Patientenverfügung entscheidet Ihr Vertreter (der nächste Verwandte bzw. der gesetzliche Betreuer) über Ihre Behandlung, in Absprache mit den Ärzten. Erzielen die beiden Parteien keine Einigkeit bezüglich Ihres mutmaßlichen Willens, entscheidet das Betreuungsgericht.

Dasselbe gilt, wenn Sie zwar eine Patientenverfügung vorbereitet haben, aber Ihr Wille daraus nicht klar genug erkennbar ist. Auch dann, wenn Ihre Lebenssituation seit der Verfügung stark verändert ist, kann es zu Unstimmigkeiten kommen. Nehmen Sie das Dokument deshalb regelmäßig zur Hand und überarbeiten Sie es, wenn nötig.

Wer kann mich zum Thema Patientenverfügung beraten?

Einschlägige Beratungsstellen finden Sie bei den Sozialverbänden, zum Beispiel dem Sozialverband Deutschland oder dem VDK. Wenden Sie sich alternativ an den Träger Ihrer Rechtsschutzversicherung, eventuell erhalten Sie dort eine gebührenfreie Beratung und praktische Hilfe bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz und die Caritas unterhalten spezielle Telefon-Hotlines und Online-Beratungsstellen zum Thema Vorsorge und Betreuung.

Wenn es hart auf hart kommt: Wir stehen Ihnen zur Seite

Sie haben die Möglichkeit, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsvollmacht zu kombinieren. So decken Sie alle Eventualitäten ab. Verfügt Ihr Bevollmächtigter über eine juristische und medizinische Vollmacht, kann er auch gerichtlich für Sie aktiv werden und dafür die Kanzlei Dr. Haack & Dr. Böttger beauftragen. Wir setzen uns dann als Fachkanzlei für Medizinrecht für Ihre Rechte ein.

Eine gerechte Kompensation für Behandlungsfehler zur erstreiten, ist unser Spezialgebiet. Mit uns als mehrfach ausgezeichnete Top-Kanzlei haben Sie beste Chancen. Vermerken Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht und in der Patientenverfügung diese Option, damit für Sie wirklich alles Rechtens läuft.

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Quellennachweise:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung

https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/vollmachten-verfuegungen/patientenverfuegung/

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