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Die Vorsorgevollmacht: genaue Definition und wichtige Tipps

Jedem von uns kann es passieren: Durch schwere Krankheit oder durch einen Unfall sind wir nicht mehr in der Lage, unseren Willen eindeutig zu bekunden oder überhaupt tragfähige Entscheidungen zu treffen. Im besten Fall tritt dann jemand für Sie ein, der Sie seit vielen Jahren persönlich kennt und nur das Beste für Sie im Sinn hat. So eine Person können Sie im Voraus bestimmen, mithilfe der Vorsorgevollmacht.

Die Fachkanzlei für Medizinrecht Dr. Haack & Dr. Böttger gibt in diesem Beitrag Auskunft darüber, was Sie bei Ihrer eigenen Vorsorgevollmacht unbedingt beachten sollten. Außerdem erklären wir den Unterschied zur Generalvollmacht, zur Betreuungsvollmacht sowie zur Patientenvollmacht. Hinterher sind Sie in der Lage, Ihre eigene Vorsorgevollmacht zum Ausdrucken zu erstellen, die Ihren Willen festlegt.

Lassen Sie niemand Fremdes über sich bestimmen, sondern legen Sie die Entscheidungsgewalt in vertrauenswürdige Hände.

Vorab geklärt: Was ist überhaupt eine Vollmacht?

Klären wir zuerst, was überhaupt eine Vollmacht ist. Es handelt sich hierbei um ein Dokument, dass einer von Ihnen festgelegten Vertrauensperson bestimmte Rechte einräumt. Mit einer Postvollmacht verleihen Sie zum Beispiel jemandem das Recht, an Sie adressierte Pakete oder Briefe abzuholen. Andere Vollmachten berechtigen eine ausgewählte Person, den Vollmachtgeber gegenüber einer Behörde oder Bank zu vertreten.

Grundsätzlich bedarf es keiner bestimmten äußeren Form, damit eine Vollmacht rechtskräftig wird. Sie können etwa eine Vorsorgevollmacht PDF aus dem Netz downloaden oder diese selbst formulieren. Wichtig sind Datum und persönliche Unterschrift sowie eine möglichst präzise Formulierung, damit Ihr Wille deutlich wird. Eine Vorsorgevollmacht ohne Notar kostet nichts und hat auch so ihre Gültigkeit. Wenn Sie aber sicherstellen möchten, dass die Formulierungen tatsächlich rechtssicher sind, empfehlen wir eine notarielle Durchsicht und Beglaubigung.

Der Unterschied der Vorsorgevollmacht zu anderen Vollmachten

Ihr Ehe- oder Lebenspartner, Ihre Kinder oder Ihre Eltern erhalten nicht automatisch das Recht, für Sie Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Dafür benötigen Sie die besagte Vorsorgevollmacht. Dieses Dokument überträgt die Entscheidungsbefugnis an eine von Ihnen festgelegte Vertrauensperson. Die Person darf, sobald Sie selbst Ihre Interessen nicht mehr wahrnehmen können, für Sie in persönlichen, vermögensrechtlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten entscheiden.

Gültig wird die Vorsorgevollmacht direkt nach der Unterschrift, in Kraft tritt sie allerdings erst, wenn Sie geschäftsunfähig werden. Sie selbst bestimmen, auf welche Bereiche sich die Vollmacht erstreckt. Die verschiedenen Optionen erklären wir später.

So unterscheiden sich Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht

Der Unterschied zur Generalvollmacht besteht darin, dass diese sofort bei der Aushändigung alle darin genannten Vollmachten auf die bevollmächtigte Person überträgt. Entscheidungsunfähig müssen Sie dafür selbst nicht werden. Beispielsweise kann der namentlich Genannte nun Zugriff auf Ihre Konten nehmen, in Ihrem Namen Immobilien kaufen oder verkaufen und auch in allen anderen Lebensbereichen für Sie handeln. Sie können im Dokument natürlich Einschränkungen vornehmen und eine zeitliche Begrenzung einbauen.

Das ist der Unterschied zwischen Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht

Mit der Betreuungsvollmacht legen Sie fest, wer im Ernstfall Ihr rechtlicher Betreuer wird. Weiterhin können Sie bestimmte Handlungsanweisungen geben, zum Beispiel bezüglich Ihrer Lebensgestaltung und medizinischen Versorgung. Rechtsgeschäfte darf die Person nicht für Sie abschließen, das geht nur mit einer Vorsorgevollmacht.

Wenn es so weit kommt, muss das Gericht den Betreuer gemäß Ihrer Betreuungsverfügung bestellen. Aber Achtung: Die Person ist nicht verpflichtet, die Betreuung tatsächlich zu übernehmen. Sprechen Sie dies vorher persönlich ab, um auf der sicheren Seite zu sein.

Was unterscheidet die Vorsorgevollmacht von der Patientenvollmacht?

In der Patientenvollmacht, auch Patientenverfügung genannt, legen Sie fest, welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten Fällen bei schwerer Erkrankung wünschen. Vielleicht möchten Sie auf spezielle lebensverlängernde Maßnahmen verzichten oder lehnen bestimmte Therapieformen ab. Formulieren Sie diese Vollmacht möglichst konkret, stellen Sie die einzelnen Behandlungsoptionen wie akute Krankheit, Unfall oder Sterbephase dar, und vergewissern Sie sich, dass Ihr Wille für Dritte klar erkennbar wird.

Im Zweifelsfall hilft ein Notar weiter. Die Verfügung tritt erst in Kraft, wenn eine der von Ihnen beschriebenen Situationen eintrifft. Wichtig ist, dass das Dokument mindestens einer anderen Person bekannt und bei Bedarf entsprechend zur Hand ist.

Welche Bereiche kann ich mit einer Vorsorgevollmacht regeln?

Wir bieten an dieser Stelle keine pauschale Vorsorgevollmacht Vorlage, weil jeder Mensch individuelle Wünsche hat und die Aufgaben der bevollmächtigten Person auf verschiedene Arten kombinieren kann. Diese Bereiche stehen zur Wahl:

  •  Aufenthalt: Ihr Bevollmächtigter darf Ihre Wohnung kündigen und Sie in einer Wohngruppe oder einer Pflegeeinrichtung unterbringen. Auch hat er das Recht, in Ihrem Namen einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben, zum Beispiel für eine behindertengerechte Wohnung.
  • Gesundheit: Sie können außerdem sämtliche medizinischen Entscheidungen auf die bevollmächtigte Person übertragen. Damit entbinden Sie alle Mediziner, die Sie behandeln, gegenüber Ihrer Vertrauensperson von der Schweigepflicht. Mit einer zusätzlichen Patientenverfügung schränken Sie die Vollmacht ein oder lenken sie entsprechend Ihrem Willen.
  • Organisation der Pflege: Die Person darf für Sie einen Pflegegrad beantragen und für eine angemessene Pflege sorgen. Sie wählt den Pflegedienst für Sie aus und beschafft die nötigen Hilfsmittel.
  • Behörden und Gericht: Sie verleihen dem bevollmächtigten Menschen das Recht, für Sie vor Gericht aufzutreten, zum Beispiel vor dem Betreuungsgericht. Außerdem darf er alle behördlichen Angelegenheiten in Ihrem Namen regeln, beispielsweise bezüglich Ihrer Sozialversicherungen.
  • Fernmeldeverkehr und Post: Die bevollmächtigte Person darf Ihre digitale und analoge Post lesen und diese beantworten. Sie schließt, wenn nötig, einen Telefon- und Internetvertrag für Sie ab und kündigt bestehende Verträge.
  • Vermögen: Dieser Punkt entpuppt sich in der Praxis oftmals als besonders heikel. Der Bevollmächtigte erhält, wenn Sie es wünschen, vollen Zugriff auf Ihre Konten und Ihr Bargeld. Erstellen Sie zur Vorsicht eine Extra-Bankvollmacht, da nicht alle Banken die allgemeine Vorsorgevollmacht akzeptieren. Formulieren Sie sehr genau, was die Person mit dem Geld machen darf und was nicht, wenn Sie Einschränkungen wünschen. Der Bevollmächtigte sollte sorgfältig sämtliche Quittungen und Belege aufbewahren, um gegen eventuelle Rechtsstreitigkeiten gerüstet zu sein.

Sie sehen: Die Sache ist komplex, noch dazu müssen Sie sehr präzise alle näheren Umstände benennen, die Ihnen wichtig sind. Wir können nur noch einmal empfehlen, einen Notar hinzuziehen, um sicherzustellen, dass Ihr Wille in jeder erdenklichen Situation tatsächlich wirksam wird.

Wenn medizinisch etwas schiefgeht: Dr. Haack & Dr. Böttger fragen!

Eine medizinische und gerichtliche Vorsorgevollmacht ermächtigt auch dazu, bei einem Behandlungsfehler für den Vollmachtgeber juristisch aktiv zu werden: Wenn Sie beispielsweise durch einen schweren Unfall nicht mehr entscheidungsfähig sind und die nachfolgende Operation schiefläuftdarf Ihr Bevollmächtigter, die Dr. Haack & Dr. Böttger als Fachanwälte für Medizinrecht engagieren, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Dasselbe gilt, wenn Sie durch einen Kunstfehler zu Schaden kommen und Ihren Willen deshalb nicht mehr kundtun können. Das sind Schicksale, die sich wirklich niemand wünscht. Wir sind für Sie da, um im schlimmsten Fall für Kompensation zu sorgen und dafür, dass Ihr Recht Beachtung findet.

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Quellennachweise:

https://www.afilio.de/ratgeber/vorsorgevollmacht/vorsorgevollmacht-generalvollmacht#:~:text=Einziger%20Unterschied%3A%20Die%20Generalvollmacht%20-wird,Sie%20nicht%20mehr%20gesch%C3%A4ftsf%C3%A4hig%20sind.

https://stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/patient-arzt/patientenverfuegung-vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung

https://herzstiftung.de/ihre-herzgesundheit/leben-mit-der-krankheit/patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht

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