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Keine Klingel im Kreißsaal: Grober Behandlungsfehler

Das Fehlen einer Klingel im Kreißsaal ist als grober Behandlungsfehler zu werten.

Zu dieser Einschätzung gelangte jüngst das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: 1 U 32/20).

Die Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler und der grobe Behandlungsfehler sind in §630h BGB geregelt.

Dort heißt es in Absatz 5: Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung ursächlich war.

Baby hatte beim Bonding “Fast-Kindstod” erlitten

Der tragische Vorfall ereignete sich vor 8 Jahren: Nach einer erfolgreich verlaufenen Geburt hatte eine Hebamme die Mutter mit dem Neugeborenen allein gelassen, um ein sogenanntes “Bonding” im Kreißsaal zu ermöglichen.

Mittels eines sanften Schaukelns und Streichelns und den Berührungen mit dem Körper der Mutter soll das Baby direkt nach der Geburt emotional geprägt und beruhigt werden.

Schwere Hirnschädigung davongetragen

Nach Schilderung der Mutter erschien ihr das Baby nach kurzer Zeit “zu ruhig”. Zunächst habe sie angenommen, das Baby schlafe lediglich, dann habe sie sich jedoch gewundert, dass ihr Kind sich überhaupt nicht regt.

Eine Klingel, um das medizinische Personal zu kontaktieren, war nicht vorhanden und die Frau konnte aufgrund der kürzlich erfolgten Geburt nicht aufstehen.

Der Zustand des Babys fiel der Hebamme dadurch erst rund 15 Minuten später auf.

Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro verhängt

Zu diesem Zeitpunkt litt das Neugeborene unter einer sogenannten Atemdepression (“Fast-Kindstod).

Trotz unverzüglich eingeleiteter Behandlung und Reanimation erlitt das Kleinkind eine schwere Hirnschädigung.

Die Eltern verlangen von der betroffenen Klinik und der Hebamme ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro sowie den Ersatz materieller Schäden.

Das Landgericht Hannover hatte der Klage zunächst stattgegeben, wogegen die Beklagten Berufung einlegten.

Am 20. September 2021 wies der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle, der für das Arzthaftungsrecht zuständig ist, diese Berufung zurück.

Alarmierungsmöglichkeit müsse gegeben sein

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass eine Mutter in der Phase der zweiten Lebensstunde des Babys die Möglichkeit haben müsse, eine Hebamme mittels einer Klingel zu alarmieren, ohne aus ihrem Bett aufzustehen.

Das Fehlen einer solchen Alarmierungsmöglichkeit sei ein grober Behandlungsfehler, der dem medizinischen Fachpersonal bzw. einer Hebamme schlechterdings nicht unterlaufen dürfe.

Das Krankenhaus bzw. die Hebamme müssten auch dann haften, wenn nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden könne, dass eine frühere Alarmierung die Hirnschädigung verhindert hätte oder diese weniger schwerwiegend ausgefallen wäre.

Nichtzulassungsbeschwerde anhängig – Urteil noch nicht rechtskräftig

Eine Revision zum Bundesgerichtshof ließen die zuständigen Richter in Celle nicht zu, da es sich nicht um Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung handle.

Da die Beklagten hiergegen Beschwerde einlegten, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Dr. Haack und Dr. Böttger – Erfahrene Fachanwälte für Medizinrecht

Sollten auch Sie, Freunde oder Angehörige den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, stehen Ihnen Dr. Haack und Dr. Böttger gerne bundesweit für eine Erstberatung zur Seite.

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Quellennachweise:

  • https://www.anwalt.de/rechtstipps/jeder-kreisssaal-muss-eine-klingel-haben-krankenhaus-haftet-fuer-fehlende-klingel-195058.html
  • https://www.asscompact.de/nachrichten/fehlen-einer-klingel-im-krei%C3%9Fsaal-ist-grober-behandlungsfehler
  • https://www.merkur.de/welt/als-grober-behandlungsfehler-eingestuft-fehlende-klingel-im-kreisssaal-91137218.html
  • https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA211104009&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
  • https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ungluecke/fast-kindstod-hirnschaden-wegen-fehlender-kreisssaal-klingel-17650353.html#:~:text=Ein%20Krei%C3%9Fsaal%20braucht%20eine%20Klingel&text=Weil%20es%20im%20Krei%C3%9Fsaal%20keine,nun%20als%20groben%20Behandlungsfehler%20ein.
  • https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/ein-krankenhaus-handelt-grob-fehlerhaft-wenn-eine-mutter-kurz-nach-der-geburt-wahrend-des-bondings-keine-klingel-in-reichweite-hat-206281.html
  • https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630h.html

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