Online-Register für Kliniken

Online-Register für Kliniken soll ab 2024 Patientensicherheit erhöhen

Patientensicherheit liegt uns am Herzen. In dieser Hinsicht ist aktuell einiges in Bewegung: Das Online-Register für Kliniken kommt, es soll deutlich mehr Transparenz für Patienten schaffen, damit diese sich ihr Krankenhaus zielgerichtet aussuchen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll Auskunft über rund 1.700 deutsche Klinikstandorte geben – und das schon ab 2024.

Die mehrfach ausgezeichnete Top-Kanzlei für Medizinrecht Dr. Haack & Dr. Böttger informiert in diesem Blog über alle wichtigen fachspezifischen Themen. Dazu gehören auch neue politische Entwicklungen, wie das vom Bundesgesundheitsministerium angeregte Klinikum Online-Register. Was hat es genau damit auf sich – und welcher Nutzen ist zu erwarten?

Welchen Nutzen soll das Klinik-Register haben?

Das Klinik-Register soll eine Art Online-Atlas für Patienten werden, die sich über die einzelnen Leistungen und die Leistungsqualität von Krankenhäusern informieren möchten. Verzeichnet sein sollen unter anderem Informationen zur Behandlungserfahrung und zum Personalschlüssel bei Pflegepersonal und Ärzten. Zudem werden die Komplikationsraten bei ausgewählten Eingriffen abrufbar sein.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach argumentiert, dass die Sterblichkeitsunterschiede zum Teil 100 Prozent betragen. Einen Überblick über die Zahl nicht geglückter Therapien zu erhalten, könnte für Patienten also von Vorteil sein – und vielleicht zu Qualitätsverbesserungen innerhalb der betreffenden Häuser anregen.

Im Transparenzverzeichnis wird auch zu erfahren sein, welche Kliniken spezielle Behandlungen besonders häufig durchführen. Der Anwender soll sich zudem über die jeweilige Ausstattung informieren können, die eine bestimmte Therapie begünstigt. Wenn das alles funktioniert, könnte der Online-Atlas bei der Klinik-Wahl gute Dienste leisten.

Auch das soll bis zum 30. September im Online-Atlas stehen

Bis zum 30. September 2024 sollen laut Lauterbach die Fallzahlen der erbrachten Leistungen jedes Krankenhauses nach Fachabteilungen aufgeschlüsselt werden. Damit könnte dann am 1. Oktober eine Zuordnung nach Leistungsgruppen erfolgen.

Die Bundesländer wären für diese Zuordnung zuständig, einige von ihnen merkten bereits Zweifel am engen Zeitplan an.

Und noch eine Institution arbeitet aktuell sicher auf Hochtouren: Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) soll Daten zur Fallzahl der für Patienten besonders bedeutsamen erbrachten Leistungen aufbereiten und veröffentlichen.

Dazu gehört voraussichtlich auch eine Bewertung der vorliegenden Informationen, zum Beispiel, indem die IQTIG-Mitarbeiter die patientengerechte Aufklärung verständlich beschreiben, oder die Auswirkungen der personellen Ausstattung auf die Versorgungsqualität eruieren.

Dabei würde unter anderem der Einfluss von Leiharbeit in den Fokus geraten. Bis Ende 2024 soll sich das IQTIG außerdem überlegen, welche weiteren Daten notwendig sind und regelmäßig erhoben werden sollten.

Sachverständige stellten im Gesundheitsausschuss des Bundestags die Forderung, bis Ende September unter anderem folgende Informationen ins Transparenzverzeichnis deutscher Kliniken aufzunehmen:

  • Qualitätssiegel und Zertifikate
  • Jeweilige Notfallstufen des G-BA
  • Erfüllung der vom G-BA beschlossenen Mindestmengen
  • Informationen über die Zahl von Hebammen
  • Ärztliche Personalzahlen mit Behandlungsschwerpunkten

Die Abkürzung G-BA steht für „Gemeinsamer Bundesausschuss“. Diese Institution vertritt die etwa 74 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland. Sie soll den Leistungsanspruch dieser Patienten auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnis feststellen und ausgestalten. Dafür beschließt der G-BA bindende Richtlinien für die gesetzliche Krankenversicherung sowie für die ambulanten und stationären Leistungsanbieter.

Beste Krankenhäuser in der Nähe finden: Utopie oder bald Wirklichkeit?

Detaillierte Informationen über Leistungen und Qualität von Kliniken sind sicher eine wichtige Grundlage, damit Patienten eine fundierte Entscheidung für und gegen ein Klinikum treffen können.

Offen bleiben allerdings verschiedene Fragen, zum Beispiel, wie hoch der bürokratische Aufwand für die Kliniken ist, schließlich müssen die Datensätze regelmäßig erhoben und eingepflegt werden. Und: Gewährleistet ein teilweise überlastetes Gesundheitssystem wirklich eine freie Krankenhauswahl, zumal die als besonders hochwertig gekennzeichneten Kliniken einen deutlich vermehrten Zulauf haben werden?

Die Daten müssten in einem funktionsfähigen System ständig aktualisiert werden, Krankenhäuser würden dafür auch unterjährig ihre Daten übermitteln – und nicht nur alle zwölf Monate. Qualität ist in diesem Sinne kein Endzustand, sondern ein Prozess. Und dann bleibt noch die Frage, ob die Versicherten das Online-Register tatsächlich im signifikanten Umfang nutzen, damit der Aufwand seine Berechtigung hat.

An der Praxis erklärt: Wer sucht seine beste Klinik für Knieprothesen demnächst im Transparenzverzeichnis – und wer verlässt sich lieber auf Tipps von Kollegen oder Freunden? Die Antwort wird sich allmählich ergeben, wenn der Online-Atlas wirklich wie geplant, ab Januar 2026 öffentlich und gratis zur Verfügung steht.

Fehlbehandlung und Ärztefehler – was tun?

Sollte das neue Online-Register für Kliniken dazu führen, dass Fehlbehandlungen und Ärztefehler stark zurückgehen, dann hat das System einen wichtigen Zweck erfüllt. Unsere Fachkanzlei für Medizinrecht Dr. Haack und Dr. Böttger beschäftigt sich seit über zwei Jahrzehnten intensiv mit den Rechten geschädigter Patienten, darum wissen wir, wie steinig der Weg zur medizinischen Perfektion ist.

Wenden Sie sich an uns, wenn eine ärztliche Therapie oder eine Operation ihrer Gesundheit mehr geschadet als genützt hat. Das Erstgespräch ist kostenlos, wir analysieren Ihren Fall genau und vertreten Sie juristisch, wenn wir Erfolgsaussichten sehen. Vertrauen Sie sich erfahrenen Juristen an!

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Quellennachweise:

https://www.tagesschau.de/inland/klinikreform-vermittlungsausschuss-100.html

https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/wer-wir-sind/

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/146725/Erweitertes-Transparenzverzeichnis-soll-im-Mai-2024-starten

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