Schneller juristischer Beistand.
Dr. Haack steht
Bei uns stehen die Interessen und Bedürfnisse aller Mandantinnen und Mandanten jederzeit im Mittelpunkt. Wir unterstützen medizinische Laien dabei, ihre rechtlichen Ansprüche gegenüber Ärzten und Krankenhäusern erfolgreich durchzusetzen.
Unsere Kanzlei:
Bekannt aus:





Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei
Als renommierte Kanzlei für Medizinrecht mit Standorten in Düsseldorf und Osnabrück beraten wir Sie gern umfassend zu all Ihren Fragen. Dr. Hansjörg Haack gilt als einer der deutschlandweit ersten Fachanwälte für Medizinrecht und hat sich in der Vergangenheit durch mehr als 200 Fachpublikationen einen exzellenten Ruf erarbeitet. Hinzu kommt die Gründungsmitgliedschaft im Fachausschuss der Fachanwälte für Medizinrecht sowie die Arbeit für Patienten.
Erfahrung
Integraler Bestandteil unserer Arbeit im Bereich Medizinrecht ist die kontinuierliche Weiterbildung. Als Fachjuristen gehören regelmäßige Lehrgänge und Schulungen aber auch das Wahrnehmen neuer rechtlicher Entwicklungen zu unserem Berufsalltag.
Qualifikation
Dr. Hansjörg Haack gilt als einer der deutschlandweit ersten Fachanwälte für Medizinrecht und hat sich in der Vergangenheit durch mehr als 200 Fachpublikationen einen exzellenten Ruf erarbeitet.
Tätigkeit
Unsere Kanzlei unterstützt Patienten jederzeit gerne professionell bei der Lösung von medizinrechtlichen Problemen. Wir sind im Arzthaftungsrecht ausschließlich auf Patientenseite tätig. Ansonsten beraten wir Chefärzte umfassend bei der Vertragsgestaltung oder Überprüfung ihrer Chefarztverträge.
Professionelle rechtliche Hilfe
Sie sind Opfer von Ärztepfusch? Ihre Versicherung zahlt nicht?
Wir helfen weiter und beraten Sie gerne.

Im Allgemeinen betrifft das Medizinrecht sowohl die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arzt und Patienten als auch von Ärzten untereinander. Im Mittelpunkt unserer Arbeit für Patienten stehen Fragen der Arzthaftungen oder – um es salopp zu formulieren – „Ärztepfusch“ und „Kunstfehler“. In unserer Kanzlei für Medizinrecht an den Standorten Düsseldorf und Osnabrück vertreten wir Patientenrechte und sorgen dafür, dass Behandlungsfehler, sei es Diagnosefehler oder Therapiefehler, auch als solche deutlich werden. Die Folge sind meist Urteile zugunsten unserer Mandanten, die erhebliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen mit sich bringen. Hinzu kommt, dass wir stets auch zu einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich zum Wohl der Patienten bereit sind bzw. einen solchen aushandeln.
- Wir vertreten Patienten nach fehlerhaften Zahnbehandlungen.
- Wir vertreten Patienten auch bei schwersten Geburtsschäden.
- Internistische, chirurgische oder neurologische Probleme sind uns vertraut.
- Bei besonders schwierigen Fällen ziehen wir externe medizinische Expertise hinzu.
Dr. Hansjörg Haack
(Fachanwalt für Medizinrecht)

Kanzleigründung
Die Kanzlei geht auf die im Jahr 1992 in Osnabrück gegründete Rechtsanwaltskanzlei Dres. Feldkamp und Haack zurück. Die Kanzlei betreute namhafte mittelständische Unternehmen, wie z. B. MULTIMATIC (Reinigungssysteme), dem damals in Europa größten Händler für chemische Reinigungsmaschinen, GRILLMASTER (Fast-Food) mit mehr als 40 Franchisebetrieben oder die FELIX SCHOELLER Gruppe (weltweiter Vertrieb von Spezialpapier, insbesondere Foto- und Dekopapier).
Kanzleigründung
1992 – 2000
Etablierung
Im Jahr 2000 schloss sich Dr. Haack mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen. In der WP-StB-RA-Kanzlei Friedrich – Becker – Haack – Barthel spezialisierte Dr. Haack sich auf das Medizinrecht. Zu den Mandanten zählten namhafte Praxen, Krankenhäuser und Klinikbetreiber, wie z. B. die Dr. Becker Krankenhausgesellschaft Köln. Darüber hinaus wurden viele Patienten in Arzthaftungssachen vertreten.
Etablierung
2000 - 2010
Spezialisierung
Im Jahr 2010 wurden neue Büroräume bezogen und die Spezialisierung innerhalb des Medizinrechts nahm seinen Fortgang. Es wurden seitdem ausnahmslos nur noch Mandate aus dem Medizinrecht angenommen. Im weiteren Verlauf haben wir uns ausnahmslos auf das Arzthaftungsrecht auf Patientenseite und für Chefärzte auf die Ausarbeitung und Überprüfung ihrer Chefarztverträge konzentriert. Nur aus diesen Rechtsbereichen stammende Mandate werden von uns heute angenommen.
Spezialisierung
ab 2010
1992 – 2000,
Kanzleigründung
Die Kanzlei geht auf die im Jahr 1992 in Osnabrück gegründete Rechtsanwaltskanzlei Dres. Feldkamp und Haack zurück. Die Kanzlei betreute namhafte mittelständische Unternehmen, wie z. B. MULTIMATIC (Reinigungssysteme), dem damals in Europa größten Händler für chemische Reinigungsmaschinen, GRILLMASTER (Fast-Food) mit mehr als 40 Franchisebetrieben oder die FELIX SCHOELLER Gruppe (weltweiter Vertrieb von Spezialpapier, insbesondere Foto- und Dekopapier).
2000 – 2010
Etablierung
Im Jahr 2000 schloss sich Dr. Haack mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen. In der WP-StB-RA-Kanzlei Friedrich – Becker – Haack – Barthel spezialisierte Dr. Haack sich auf das Medizinrecht.
Zu den Mandanten zählten namhafte Praxen, Krankenhäuser und Klinikbetreiber, wie z. B. die Dr. Becker Krankenhausgesellschaft Köln. Darüber hinaus wurden viele Patienten in Arzthaftungssachen vertreten.
ab 2010
Spezialisierung
Im Jahr 2010 wurden neue Büroräume bezogen und die Spezialisierung innerhalb des Medizinrechts nahm seinen Fortgang. Es wurden seitdem ausnahmslos nur noch Mandate aus dem Medizinrecht angenommen. Bei Behandlungen werden Patienten beraten und vertreten.
Gesundheitsdienstleister (Ärzte, MVZ und Krankenhäuser) werden in den Bereichen Vertragsarztrecht, Gesellschafts-, Steuer- und Krankenhausrecht beraten und vertreten.“
Unsere
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme für juristischen Beistand im Bereich Medizinrecht und insbesondere bei medizinischen Behandlungsfehlern, sogenannten Kunstfehlern. Darüber hinaus spezialisieren wir uns auf das Chefarztvertragsrecht.

Unser Ziel:

Super Anwalt: Der Fall im Arzthaftungsrecht war nicht gerade einfach.
Der Anwalt hat sich richtig eingesetzt. Mit der Höhe des letztendlich gezahlten Schmerzensgeldes hatte ich so nicht gerechnet. Ich war sehr zufrieden.“Kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Anwälte
Kanzlei Düsseldorf
Dr. Hansjörg Haack
Königsallee 12
40212 Düsseldorf
Tel: +49[0]211 69 57 47 02
Mobil: +49[0]160 944 537 96
E-mail: h@dr-haack.de
Kanzlei Osnabrück
Fachkanzlei für Medizinrecht
Lotter Str. 108
49078 Osnabrück
Tel: +49 [0]541 580 577 10
Fax: +49 [0]541 580 577 20
E-mail: info@dr-haack.de
Die
- Beispiele für Patientenrechte
- Arzthaftung
- Kontinuierliche Weiterbildung
Die Patientenrechte stehen immer dann im Fokus, wenn ein Arztfehler nachgewiesen werden kann. Ein Musterbeispiel ist eine fehlerhafte Zahnbehandlung, die gut und gerne das Zusprechen fünfstelliger Summen nach sich ziehen kann. Des Weiteren vertreten wir Patienten bei Behandlungsfehlern während einer Operation, aufgrund einer falschen Diagnose oder falschen Therapie. Ein weiterer Aspekt unserer Tätigkeit ist die Beratung bei der Feststellung einer Berufsunfähigkeit oder eines Grades der Behinderung.
Nach einem Behandlungsfehler haftet der Arzt oder das Krankenhaus auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Bei schweren Behandlungsfehlern kann es schnell zu 6-stelligen Summen kommen. Bei Geburtsfehlern auch weit darüber hinaus, da die gesamte zukünftige Sorge und Pflege des behinderten Kindes abgesichert werden muss.
Integraler Bestandteil unserer Arbeit im Bereich Medizinrecht ist die kontinuierliche Weiterbildung. Als Fachjuristen gehören regelmäßige Lehrgänge und Schulungen aber auch das Wahrnehmen neuer rechtlicher Entwicklungen zu unserem Berufsalltag. Sprechen Sie uns gerne an.
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von
Dr. Haack
Dr. Haack ist ein erfahrener Fachanwalt, der seit über 25 Jahren für die Durchsetzung von Patientenrechten nach medizinischen Behandlungsfehlern kämpft. In seinen Publikationen dreht sich alles um die Rechte von Patienten beim Arzt und im Krankenhaus und um die Rechte als geschädigter Patient. Entdecken Sie hier alle Publikationen von Dr. Haack.