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Dr. Haack | Dr. Böttger – Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht
Ärztliche Behandlungsfehler sind für die Betroffenen oft mit schweren körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen verbunden und führen häufig zu tiefen Einschnitten in die bisherige Lebensführung.
Geschädigte Patientinnen und Patienten sind daher auf kompetenten und erfahrenen juristischen Beistand angewiesen.
Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Lutz Böttger und Dr. Hansjörg Haack (Of Counsel) stehen Ihnen an unseren Kanzleistandorten in Osnabrück und Düsseldorf sowie deutschlandweit mit Rat und Tat zur Seite! Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Bearbeitung komplexer medizinischer Sachverhalte, in der außergerichtlichen Schadenregulierung und in der arzthaftungsrechtlichen Prozessführung im gesamten Bundesgebiet. Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der bundesweiten Auseinandersetzung mit den Haftpflichtversicherungen von Ärzten und Krankenhäusern sowie mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach Behandlungsfehlern. Überzeugen Sie sich von unseren maßgeschneiderten und langfristig erfolgreichen Lösungen!
Bei uns sind Sie in guten und sicheren Händen – wir beraten Sie gerne!
Nach entsprechenden Auszeichnungen in den Jahren 2022 und 2023 wurde unsere Kanzlei auch im Jahr 2024 von der Wirtschaftswoche (Heft 7/2023) als TOP-Kanzlei für die Beratung und Vertretung geschädigter Patienten ausgezeichnet. Zudem wurde Rechtsanwalt Dr. Lutz Böttger erneut von der Wirtschaftswoche als besonders empfohlener Fachanwalt für Medizinrecht prämiert.
Die Interessen der Mandantinnen und Mandanten und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit stehen immer im Mittelpunkt unserer Arbeit. Sie sind nicht ein Mandant bzw. eine Mandantin von vielen, sondern bekommen immer die volle Aufmerksamkeit!
Nach Behandlungsfehlern und Aufklärungsversäumnissen vertreten wir Sie bundesweit vorgerichtlich und gerichtlich, ob bei Verhandlungen mit einer Versicherung, in einem Verfahren vor einer ärztlichen Schlichtungsstelle oder im gerichtlichen Verfahren vor den Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten.
Wir vertreten Ihre Interessen mit größtem Einsatz und dem notwendigen Funken Leidenschaft. Das Ziel ist dabei immer die bestmögliche Lösung für Sie!
200+
Publikationen
400+
Prozesse
4,500+
Mandanten
25
Jahre tätig
Kanzlei Osnabrück
Fachkanzlei für Medizinrecht
Dr. Haack | Dr. Böttger
Lotter Str. 108
49078 Osnabrück
Tel: 0541 5805 7710
Fax: 0541 5805 7720
E-mail: info@dr-haack.de
Kanzlei Düsseldorf
Fachkanzlei für Medizinrecht
Dr. Haack | Dr. Böttger
Königsallee 14
40212 Düsseldorf
Tel: 0211 6957 4702
E-mail: info@dr-haack.de
Wir leisten seit über 25 Jahren schnell und kompetent juristischen Beistand.
Rechtliche Schwerpunkte: Medizinische Behandlungsfehler und Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.
Ihr Team von Dr. Haack | Dr. Böttger – Fachkanzlei für Medizinrecht in Düsseldorf, Osnabrück – und bundesweit.
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Die einzelnen Patientenrechte sind in einer Vielzahl an Gesetzen und Vorschriften geregelt. Die Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit einem Behandlungsvertrag wurden in den §§ 630a ff. BGB geregelt. Der Gesetzgeber hat u.a. vorgeschrieben, dass die Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen hat (§ 630a Abs. 2 BGB), der Arzt den Patienten vor der Durchführung der Behandlung aufzuklären (§§ 630c und 630e BGB) und vor der Behandlung die Einwilligung des Patienten einzuholen hat (§ 630h BGB). Ferner wurde durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, dass dem Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren ist (§ 630g Abs. 1 BGB).
Nach einem Behandlungsfehler haftet der Arzt oder das Krankenhaus auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Bei schweren Behandlungsfehlern kann es schnell zu 6-stelligen Summen kommen. Bei Geburtsfehlern auch weit darüber hinaus, da die gesamte zukünftige Sorge und Pflege des behinderten Kindes abgesichert werden muss. Lassen Sie sich hierzu von Dr. Haack oder Dr. Böttger individuell beraten.
Integraler Bestandteil unserer Arbeit im Bereich Medizinrecht ist die kontinuierliche Weiterbildung. Als Fachjuristen gehören regelmäßige Lehrgänge und Schulungen aber auch das Wahrnehmen neuer rechtlicher Entwicklungen zu unserem Berufsalltag. Sprechen Sie uns gerne an.
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Erfahrung und Weiterbildung
Integraler Bestandteil unserer Arbeit im Bereich Medizinrecht ist die kontinuierliche Weiterbildung. Als Fachjurist gehören regelmäßige Lehrgänge und Schulungen, aber auch das Wahrnehmen neuer rechtlicher Entwicklungen zum Berufsalltag. Selbstverständlich wird sich auch über die aktuelle Rechtssprechung im Bereich Arzthaftungsrecht stets auf dem Laufenden gehalten.
Qualifikation und Expertise
Dr. Hansjörg Haack gilt deutschlandweit als einer der ersten Fachanwälte für Medizinrecht und als renommierter Arzthaftungsrechtler. Er hat sich in der Vergangenheit durch mehr als 200 Fachpublikationen einen exzellenten Ruf erarbeitet und steht unserer Kanzlei als Of Counsel beratend zur Seite.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Lutz Böttger gilt aus ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Medizin- und Arzthaftungsrechts und kann auf eine langjährige Erfahrung in der medizinrechtlichen Schadenregulierung und Prozessführung im gesamten Bundesgebiet zurückblicken. Im Jahr 2016 hat Dr. Lutz Böttger darüber hinaus den Masterstudiengang Medizinrecht (LL.M.) an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf erfolgreich abgeschlossen.
Professionelle Unterstützung
Unsere Kanzlei unterstützt geschädigte Patienten jederzeit professionell und mit größtem Einsatz bei der Lösung von medizinrechtlichen Problemen. Wir sind im Arzthaftungsrecht in Osnabrück und Düsseldorf sowie bundesweit ausschließlich auf Patientenseite tätig. Ansonsten gehören das Gesellschaftsrecht, das Vertragsarztrecht und das Chefarztvertragsrecht zu den Tätigkeitsbereichen unserer Kanzlei.
Zum Wikipedia-Artikel des renommierten MVZ-Anwalts Dr. Haack:
Kanzleigründung
1992-2000
Die Kanzlei geht auf die im Jahr 1992 in Osnabrück gegründete Rechtsanwaltskanzlei Dres. Feldkamp und Haack zurück. Die Kanzlei betreute namhafte mittelständische Unternehmen, wie z. B. MULTIMATIC (Reinigungssysteme), dem damals in Europa größten Händler für chemische Reinigungsmaschinen, GRILLMASTER (Fast-Food) mit mehr als 40 Franchisebetrieben oder die FELIX SCHOELLER Gruppe (weltweiter Vertrieb von Spezialpapier, insbesondere Foto- und Dekopapier).
2000-2010
Im Jahr 2000 schloss sich Dr. Haack, Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht, mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen. In der WP-StB-RA-Kanzlei Friedrich – Becker – Haack – Barthel spezialisierte Dr. Haack sich auf das Medizinrecht. Zu den Mandanten zählten namhafte Praxen, Krankenhäuser und Klinikbetreiber, wie z. B. die Dr. Becker Krankenhausgesellschaft Köln. Darüber hinaus wurden viele Patienten in Arzthaftungssachen vertreten.
Etablierung
Spezialisierung
ab 2010
Im Jahr 2010 wurden neue Büroräume bezogen und die Spezialisierung innerhalb des Medizinrechts nahm seinen Fortgang. Es wurden seitdem ausnahmslos nur noch Mandate aus dem Medizinrecht angenommen. Im weiteren Verlauf haben wir uns ausnahmslos auf das Arzthaftungsrecht auf Patientenseite und für Chefärzte auf die Ausarbeitung und Überprüfung ihrer Chefarztverträge konzentriert. Seit dem 1. September 2021 unterstützt Dr. Lutz Böttger unsere Kanzlei mit seinem Fachwissen.
ab 2021
Im Jahr 2021 begrüßten wir unseren neuen Partner in der Kanzlei: Dr. Lutz Böttger ist Fachanwalt für Medizinrecht und eine tatkräftige und fachkundige Unterstützung in unserer Medizinkanzlei. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein und war in renommierten medizinrechtlichen Kanzleien in Düsseldorf und Hamm im Arzthaftungsrecht tätig. Dr. Böttger konnte sich durch seine langjährige Erfahrung und große Expertise in diesem Rechtsgebiet über einen langen Zeitraum hinweg beweisen.
Zuwachs
Fachanwälte und medizinische Experten aus Leidenschaft
Dr. Lutz Böttger
(Rechtsanwalt für Medizinrecht)
Dr. Hansjörg Haack
(of Counsel für Medizinrecht)
Dr. Haack | Dr. Böttger – Erfahrene Fachkanzlei für Medizinrecht
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme für juristischen Beistand im Bereich Medizinrecht und insbesondere bei medizinischen Behandlungsfehlern, sogenannten Kunstfehlern. Darüber hinaus spezialisieren wir uns auf das Chefarztvertragsrecht. Im Bereich Medizinrecht sind Dr. Haack und Dr. Böttger Teil Ihrer erfahrenen Fachkanzlei in Düsseldorf.
Ein Medizin-Rechtsanwalt, dem die Menschen vertrauen:
Das exklusive Blog von Dr. Haack | Dr. Böttger – Ihre Fachkanzlei für Krankenhausrecht
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Publikationen von Dr. Haack -Arzthaftungsrecht
Dr. Haack hat seit über 25 Jahren für die Durchsetzung von Patientenrechten nach medizinischen Behandlungsfehlern gekämpft. In seinen Publikationen dreht sich alles um die Rechte von Patienten beim Arzt und im Krankenhaus und um die Rechte als geschädigter Patient. Spezialisiert ist der frühere Fachanwalt Medizinrecht übrigens auch auf die Beratung von Chefärzten, insbesondere im Vertragsrecht.