das-Patientenrechtegesetz

Was ist das Patientenrechtegesetz?

Die „Halbgötter in Weiß“ sind auch nur Menschen – die meisten von ihnen wissen das sehr wohl selbst. Menschen können Fehler machen, und in verantwortungsvoller Position hat das manchmal schwere Folgen. Doch mit einem wachsenden Bewusstsein für diese Situation haben sich auch die Patienten emanzipiert, sie sind deutlich selbstbewusster und kritischer geworden. Für ein Arzt-Patienten-Verhältnis auf Augenhöhe ist allerdings nicht nur menschliche Erkenntnis nötig, sondern auch der passende juristische Unterbau.

Die Bundesregierung beschloss im Jahr 2013, mit einem Patientenrechtegesetz die Position der Patienten gegenüber den medizinischen Leistungserbringern gesetzlich zu stärken.

Der offizielle Name lautet: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Zu den Leistungserbringern gehören nicht nur Krankenhäuser und Praxen, sondern auch die Krankenkassen und Apotheken sowie viele andere Institutionen. Der mündige Patient wird gesetzlich gestärkt und mit mehr Rechten ausgestattet.

In der Zwischenzeit gab es zahlreiche Änderungsgesetze, um das Patientenrechtegesetz an die aktuellen Begebenheiten anzupassen.

1. Patientenrechtegesetz fördert den Qualitätswettbewerb

Ein wichtiger Gedanke hinter der Gesetzgebung lautet: Wenn Patienten medizinische Angebote hinterfragen und die gewünschten Leistungen einfordern können, entsteht ein effektiver Wettbewerb im Gesundheitssystem. So, wie es auch auf dem freien Markt der Fall ist, wo die Kundschaft durch ihre Nachfrage das Angebot bestimmt. Das Patientenrechtegesetz bezieht sich sowohl auf eine erhöhte Informationspflicht der Leistungserbringer gegenüber den -empfängern als auch auf eine verbesserte Unterstützung bei Behandlungsfehlern.

2. Kurzer Überblick: Was soll das Patientenrechtegesetz BGB erreichen?

Das Patientenrechtegesetz hat das bis dahin lediglich als Richterrecht existierende Arzthaftungsrecht auf eine gesetzliche Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch gestellt. Es handelt sich um ein Gesetz mit folgenden Zielsetzungen:

  • Es soll bei Behandlungsfehlern die Patientenrechte stärken.
  • Es soll die Fehlervermeidungskultur verbessern.
  • Es fördert die Patientenbeteiligung an medizinischen Entscheidungen.
  • Es baut das Recht auf Patienteninformation aus.

3. Für wen gilt das Patientenrechtegesetz?

Das Patientenrechtegesetz hat, wie oben bereits angedeutet, einen weiten Geltungskreis. Zu den betroffenen Leistungserbringern gehören unter anderem:

  • Ärzte
  • Kliniken
  • Zahnärzte
  • Psychotherapeuten
  • Apotheken
  • Heilpraktiker
  • Physiotherapeuten
  • Hebammen
  • Krankenkassen

Auf der anderen Seite stehen immer die Patienten mit ihren tiefgreifenden Rechten.

4. Patientenrechtegesetz: Aufklärung als zentraler Bestandteil

Ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Regelungen ist die Aufklärung. Die Patienten haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf umfassende Aufklärung erhalten. Die gesetzliche Regelung ist in § 630e BGB zu finden. Die Patienten erhalten beispielsweise ein umfassendes Recht auf eine rechtzeitige Aufklärung und das Einsichtsrecht in ihre Behandlungsunterlagen (§ 630g BGB).

Die Patienten haben einen Anspruch darauf, alles über ihre persönliche Diagnose sowie die Folgen und Risiken einer Behandlung zu erfahren. Auch alternative Therapiemöglichkeiten und die wirtschaftlichen Aspekte einer Behandlung müssen zur Sprache kommen. Bestehen Zweifel an der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder muss der Patient die Kosten vollständig selbst tragen, ist der Leistungserbringer zu einer vollumfänglichen Information über die Preisgestaltung verpflichtet.

5. Dokumentation und Beweislast: Wichtig für den Fall der Fälle

Auch die Dokumentationsanforderungen erhöhen sich mit dem Patientenrechtegesetz. Durch das Recht auf Einsichtnahme in die vollständige Patientenakte schließt sich der Informationskreis. Verwehrt der Leistungserbringer die Akteneinsicht, bedarf es dafür einer stichhaltigen Begründung. Patienten benötigen solide Informationen, um bei Behandlungsfehlern ihre Rechte durchsetzen zu können, andernfalls wären sie an dieser Stelle bei ärztlichen Kunstfehlern rechtlos ausgeliefert. 

Gesetzlichen-Krankenversicherung

6. Versichertenrechte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Wie bereits erwähnt, stärkt das Gesetz auch die Patientenposition gegenüber den Krankenkassen. Hier die wichtigsten Punkte, die den Versicherten zugutekommen:

  • 2-wöchige Widerrufsfrist für Hausarzt- und andere Selektivverträge
  • feste Entscheidungsfristen für Krankenkassenleistungen (3 bzw. 5/6 Wochen)
  • Beistandspflicht der Krankenkasse bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bzw. der Prüfung von Behandlungsfehlern

Greifen wir noch einmal den mittleren Punkt heraus: Krankenkassen müssen innerhalb von drei Wochen über eine beantragte Leistung entscheiden oder die Nicht-Entscheidung hinreichend begründen. Bei Mitwirkung des Medizinischen Dienstes darf es fünf Wochen dauern, bei vertragszahnärztlichen Leistungen sechs Wochen. Nach Fristablauf dürfen sich Versicherte die Leistung selbst beschaffen.

7. Qualitäts- und Fehlermanagement in stationären Einrichtungen

Die Mindeststandards des Risiko- und Fehlermanagements stationärer Einrichtungen erhielten eine Überarbeitung. Ein hauseigenes Beschwerdemanagement ist jetzt schon verpflichtend, nun kommen unter anderem Vergütungszuschläge für die Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen hinzu. So lassen sich Fehler und ihre Folgen noch besser orten, um daraus für die Zukunft zu lernen.

Alles in allem haben wir es also mit einem umfassenden Gesetzeswerk zu tun, das in viele Bereiche hineingreift, um Patientenrechte zu stärken.

8. Umgang mit Behandlungsfehlern

Der Weg zur finanziellen Kompensation sieht je nach Schwere des Behandlungsfehlers etwas anders aus. Haben wir es mit einem „einfachen Behandlungsfehler“ zu tun, steht der Patient in der Pflicht, den ursächlichen Zusammenhang zwischen Schaden und ärztlichem Fehler nachzuweisen. Anders bei „groben Behandlungsfehlern“: Hier obliegt es der behandelnden Person, zu beweisen, dass der eingetretene Schaden nicht auf den Behandlungsfehler zurückzuführen ist (vgl. § 630h Abs. 5 BGB). Aktuelle Gerichtsurteile bestätigen diese Praxis und untermauern sie damit.

Die Krankenkassen sind darüber hinaus verpflichtet, ihre Versicherten im Kampf um Schadensersatz zu unterstützen. Das allein reicht jedoch meistens nicht. Ein versierter Fachanwalt für Medizinrecht sorgt für erhöhten Rechtsschutz und verbessert damit die Chance auf Kompensation. 

9. Gibt es eine Patientengesetze PDF zum Download?

Das neue Patientenrechtegesetz steht beim Bundesanzeiger Verlag zur öffentlichen Einsicht und zum Download bereit. Hier erhalten Sie die PDF zu Ihrer persönlichen Information.

Zahlreiche Informationen rund um das Thema Patientenrechte bietet auch das Bundesministerium für Justiz. Dort können Interessierte zudem einen praktischen Ratgeber für Patientenrechte herunterladen.

10. Dr. Haack & Dr. Böttger: Patientenrechte kennen – und sie durchsetzen

Seine eigenen Rechte zu kennen, ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, sie effektiv durchzusetzen: Das funktioniert mit einem erfahrenen Fachteam wie Dr. Haack & Dr. Böttger, die sich seit Jahren für Patientenrechte einsetzen und dabei regelmäßig hervorragende Erfolge erzielen. Beispielsweise erhielt einer unserer Klienten im Jahr 2022 150.000 Euro Schmerzensgeld nach Unfall.

Wir kennen die gesetzlichen Regeln und wissen, wie sie im Sinne unserer Mandanten anzuwenden sind. Außerdem stehen wir für eine grundlegende Aufklärung bezüglich des Patientenrechtegesetzes und sorgen so für juristische Chancengleichheit.

Fordern Sie einen Rückruf bei uns an, um Ihren Fall zu schildern. Unser fachkundiger Rückhalt ist Ihnen sicher. Gemeinsam gehen wir den Weg bis zu einer angemessenen Kompensation. Das neue Patientenrechtegesetz gibt uns dafür nun noch mehr Werkzeuge in die Hand.

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Quellennachweise:

  • https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/patientenrechtegesetz.html
  • https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xavstartbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=
    Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B
    @attr_id=%27bgbl113s0277.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2
    F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl113s0277.pdf%27%5D__1666261607670
  • https://www.bmj.de/DE/Themen/Patientenrechte/Patientenrechte_node.html
  • https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/patientenrechtegesetz-die-wichtigsten-aenderungen-a-870211.html 

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