MDK-Gutachten-bei-Behandlungsfehler

Alle Fakten zum MDK-Gutachten bei Behandlungsfehlern

Patienten benötigen ein gewisses Vertrauen, um sich in die Hand eines Arztes oder Therapeuten zu begeben. In den meisten Fällen ist dieses Vertrauen auch verdient, es zeigen sich Behandlungserfolge, oft bis hin zur endgültigen Heilung. Manchmal jedoch geschehen Fehler, entweder bei der ärztlichen Aufklärung oder während der Behandlung – selten auch in beiden Bereichen. Dann gilt es, als Geschädigter die richtigen Mittel zu ergreifen, um die Angelegenheit zu klären und eine Kompensation zu erhalten.

Das MDK Gutachten, also ein Gutachten vom Medizinische Dienst der Krankenversicherung (heute kurz: MD), gehört zu den wichtigsten Werkzeugen für geschädigte Patienten. Wir erklären in diesem Ratgeber, auf welchem Weg Sie an Ihr Sachverständigengutachten gelangen und wie es danach weitergeht. Als Fachkanzlei für Medizinrecht arbeiten wir häufig mit dieser Institution zusammen. Dr. Haack & Dr. Böttger treten seit über zwei Jahrzehnten für Patientenrechte ein und haben schon viele juristische Erfolge erzielt.

Medizinischer Dienst: So erhalten Sie Ihr MDK-Gutachten

Sie haben den Verdacht oder sind überzeugt, dass bei Ihnen ein Behandlungsfehler oder ein Fehler in der ärztlichen Aufklärung vorliegt? Was Sie nun brauchen, sind handfeste Beweise, die in einem Gerichtsverfahren standhalten würden. Die Krankenkasse steht in der Pflicht, sich um Ihre Beschwerde zu kümmern. Und Ihr Arzt, Therapeut oder die behandelnde Klinik muss die Patientenunterlagen an Sie herausgeben, wenn Sie es wünschen.

Gehen Sie also folgendermaßen vor:

  • Patientenakte: Besorgen Sie sich Ihre vollständigen Krankenunterlagen, wenn nötig auch von mehreren Anlaufstellen. Entsprechende Einsicht muss Ihnen jederzeit ohne Begründung gewährt werden.
  • Gedächtnisprotokoll: Fertigen Sie sich ein schriftliches Gedächtnisprotokoll zu allen Abläufen an, die mit Ihrem potentiellen Behandlungsfehler in Verbindung stehen. Das ist Ihr Grundgerüst für alle weiteren Schritte.
  • Krankenkasse: Nun wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten Informationen über Ihre Patientenrechte und eine Beratung, wie es von jetzt an weitergeht.
  • Beurteilung: Nun beurteilt Ihre Krankenkasse anhand Ihres Berichts und der eingereichten Unterlagen, ob die Angelegenheit plausibel ist. Im Zweifelsfall besorgt sie sich weitere Daten. Dafür ist eine Schweigepflicht-Entbindung der betreffenden Praxen und Kliniken nötig.
  • MDK Gutachten: Stellt die Krankenkasse einen begründeten Verdacht fest, beauftragt sie den Medizinischen Dienst mit einem MDK-Gutachten. Dieses Gutachten ist für Sie als Patient kostenfrei.

Wie lange dauert ein Gutachten vom MDK aufgrund eines Behandlungsfehlers?

An dieser Stelle brauchen Sie leider einige Geduld. Der Medizinische Dienst ist gut ausgelastet und geht in jedem Fall sorgfältig vor, sodass Ihr Gutachten erst nach etwa 3 Monaten oder länger für Sie bereitsteht. Dabei spielt es eine große Rolle, wie komplex Ihr Fall ist. Die Gutachter untersuchen je nach Lage gründlich die folgenden Punkte:

  • Die Diagnosestellung
  • Die ärztliche Aufklärung
  • Alle angewandten diagnostischen Verfahren
  • Die eingesetzten Therapien und alle Eingriffe
  • Die angewandten Medizinprodukte
  • Eventuelle pflegerische Maßnahmen
  • Die Dokumentation und Organisation aller Abläufe

Wie erhalte ich mein MDK Gutachten nach Behandlungsfehler?

Normalerweise sendet der Medizinische Dienst sein Gutachten direkt an den betroffenen Patienten und gegebenenfalls auch an die Krankenkasse. Keine Sorge, Sie werden den Inhalt gewiss verstehen, denn er ist allgemeinverständlich formuliert. Das dient nicht nur Ihrer besseren Information, sondern baut auch für eine eventuelle juristische Prüfung vor. 

Manchmal findet der MDK keinen Behandlungsfehler, auch für dieses Ergebnis erhalten Sie eine detaillierte Begründung. Da es sich um kein behördliches Schreiben, sondern um die Beurteilung durch einen Sachverständigen handelt, ist kein Widerspruch möglich. Können Sie die Argumentation nicht nachvollziehen, dann fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach und lassen Sie sich den Sachverhalt erklären.

Ihr Gutachteninhalt wird übrigens in einer bundesweiten Datenbank anonymisiert gespeichert. Durch die regelmäßige Auswertung von Beschwerden und MDK Gutachten sollen Kliniken und Ärzte aus ihren Fehlern lernen – und diese in Zukunft möglichst vermeiden. Sie tragen also mit Ihren Daten zur laufenden Qualitätsverbesserung bei. 

Gutachten eingetroffen: Wie geht es nun weiter?

Zum Schluss steht noch die Stellungnahme der Krankenkasse an, sobald sie ihre Analyse des Gutachtens beendet hat. In diesem Dokument lesen Sie noch einmal alle wichtigen Fakten, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind und ob weitere Schritte folgen. Verneint das MDK-Gutachten einen Behandlungsfehler, sollte die Krankenkasse Ihnen die Gründe dafür aus ihrer Sicht erklären.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und fordern ein Abschlussgespräch ein. Wenn feststeht, dass bei Ihnen tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, wenden Sie sich im nächsten Schritt an Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht, Dr. Haack & Dr. Böttger. Wir setzen Ihren Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch juristisch durch.

MDK Gutachten bei Behandlungsfehler: Erfahrungen

Der Medizinische Dienst ist eine anerkannte Institution mit erfahrenen Fachleuten, die sich entsprechend verhält. Die Gutachter kümmern sich unparteiisch und gewissenhaft um Ihr Anliegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zu anderen medizinischen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern oder Arztpraxen. Deshalb sind MDK-Gutachten vor Gericht hoch angesehen und eine hervorragende Basis, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Dr. Haack & Dr. Böttger übernehmen gern

Wir übernehmen gern den Staffelstab von MDK und Krankenkasse, um mit Ihnen gemeinsam zum Ziel zu laufen. Dr. Haack & Dr. Böttger sind Fachanwälte für Medizinrecht mit Erfahrung und Empathie. In aller Ruhe gehen wir Ihren Fall mit Ihnen gemeinsam durch und berechnen Ihnen nichts für dieses Erstgespräch.

Wenn Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden, steigen Ihre Erfolgschancen vor Gericht. Den erlittenen Schaden macht Geld zwar nicht wieder gut, aber es hilft dabei, die Situation zu verarbeiten, seelisch ebenso wie praktisch. Reden Sie unverbindlich mit uns!

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Quellennachweise:

  • https://md-bund.de/themen/patientensicherheit/behandlungsfehlergutachten-der-medizinischen-dienste.html
  • https://www.md-mv.de/versicherte/behandlungsfehler
  • https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/verdacht-auf-behandlungsfehler-das-muessen-sie-wissen-12121

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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Haack

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