Impfschaden-Corona

Impfschaden Corona | Experten-Interview mit Medizinrecht-Anwalt Dr. Böttger

Am 26. Dezember 2020 wird die erste Corona-Impfung in Halberstadt in Sachsen-Anhalt verabreicht. Tags darauf beginnen in NRW die Impfungen, zunächst für Pflegebedürftige und Mitarbeiter in Pflegeheimen – 10.000 Dosen werden bereitgestellt.

Mittlerweile wurden 76% der Bevölkerung in Deutschland gegen Corona geimpft – einsamer Spitzenreiter dabei: der Impfstoff des Herstellers BioNTech mit insgesamt fast 127 Millionen Erst- Zweit- und Auffrischungsimpfungen, gefolgt von AstraZeneca mit 44 Millionen und  Moderna mit 30 Millionen Impfungen (Zahlen des Robert Koch-Instituts, Stand: 27. April 2022).

Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt in Deutschland bei mittlerweile 134.000. Ohne Zweifel haben Impfungen gegen das Coronavirus viele Menschen vor dem Tod geschützt, jedoch mehren sich in letzter Zeit Berichte über Corona-Impfschäden.

Dr. Lutz Böttger ist Fachanwalt für Medizinrecht und Partner der spezialisierten Fachkanzlei für Medizinrecht Dr. Haack | Dr. Böttger und steht uns in einem Interview Rede und Antwort rund um das Thema Impfschaden Corona.

Dr.-Boettger-in-seiner-Anwaltskanzlei-fuer-Medizinrecht

Herr Dr. Böttger, Hand aufs Herz, haben Sie sich selbst gegen Covid-19 impfen lassen?

Ich habe mich vollständig impfen lassen (inkl. Booster). Hauptbeweggrund war im Übrigen nicht, mich selbst zu schützen, sondern dazu beizutragen, dass die Pandemie zum Wohl aller möglichst schnell vorübergeht.

Vor der Pandemie gingen bei der zuständigen Behörde in Berlin, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, fünf Anträge auf Versorgungsleistungen bei einem Impfschaden ein, seit April 2021 sind es fast fünfzig Mal mal so viele.

Wöchentlich eine Anfrage von Betroffenen

Wie betroffen sind Sie vom Ausmaß, die das Thema Corona Impfschäden mittlerweile einnimmt?

Wir erhalten wöchentlich ca. eine Anfrage von Betroffenen. Wir prüfen die Anfragen und die dahinter stehenden Sachverhalte genau und entscheiden dann gemeinsam mit den Betroffenen, ob und wie weiter vorgegangen wird. Mit anderen Worten: Nicht jede Impfreaktion ist ein juristischer Impfschaden.

Ab wann und in welchen Fällen haben Betroffene Anspruch auf staatliche Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Schädigung durch eine Corona-Impfung?

Grundvoraussetzung für die sozialrechtlichen Versorgungsleistungen ist, dass die Schädigung über das normale Maß einer Impfreaktion (Krankheitsgefühl, Abgeschlagenheit, Schmerzen an der Einstichstelle) hinausgeht und länger andauert (ca. sechs Monate). Mit Blick auf die staatlichen Versorgungsleistungen (§ 60 IfSG) muss der Gesundheitsschaden “wahrscheinlich” auf die Impfung zurückzuführen sein (§ 61 IfSG). Davon ist auszugehen, wenn es nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlicher ist, dass eine Ursächlichkeit besteht als dass kein Ursachenzusammenhang besteht.

Ansprüche gegen den impfenden Arzt oder die öffentliche Hand

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, die Hersteller der Impfstoffe direkt haftbar zu machen?

Diese Möglichkeit besteht nach meiner Auffassung nicht, da die Bundesrepublik die Hersteller von einer Haftung freigestellt hat. Richtiger Anspruchsgegner bei zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen ist daher immer der impfende Arzt und/oder die öffentliche Hand als Trägerin der Impfzentren.

Covid Impfung Nebenwirkungen: Herzmuskelentzündungen, Nesselsucht und Lähmungserscheinungen

Fast 30.000 Verdachtsfälle für schwerwiegende unerwünschte Reaktionen wurden dem für Impfschäden zuständigen Paul-Ehrlich-Institut bis Ende 2021 gemeldet – ob es wirklich einen Zusammenhang gibt, ist jedoch nicht abschließend geklärt.

In Ihrer Kanzlei Dr. Haack | Dr. Böttger betreuen Sie aktuell 15 Betroffene, die unter gesundheitlichen Schädigungen nach einer Corona-Impfung leiden. Welche Symptome treten bei diesen Menschen auf?

Die Symptome sind sehr unterschiedlich. Während unsere jungen männlichen Mandanten ausnahmslos an einer Myokarditis (Herzmuskelentzündung) erkrankt sind, leiden unsere weiblichen Mandantinnen an schwerwiegenden und juckenden Hautveränderungen am ganzen Körper (Nesselsucht) oder an Lähmungserscheinungen im Gesicht (Fazialisparese). Zudem leiden sämtliche Mandant:innen an schweren Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Erschöpfung und Konzentrationsstörungen.

Covid-Impfung-Nebenwirkungen

Gibt es Unterschiede bei den Impfstoff-Herstellern? Treten bei bestimmten Impfstoffen mehr Nebenwirkungen auf als bei anderen?

Unterschiede zwischen den Impfstoffen kann ich nicht bestätigen. Unsere Mandant:innen wurden mit Moderna und Biontec Vakzinen geimpft.

Besteht eine Möglichkeit, den behandelnden Ärzten, die die Impfungen verabreicht haben, einen Behandlungsfehler vorzuwerfen und sie entsprechend auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu verklagen?

Diese Möglichkeit besteht. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn gegen den geltenden medizinischen Standard verstoßen wurde. Bei Impfungen ist ein Behandlungsfehler z.B. anzunehmen, wenn Vorerkrankungen vorlagen, die eine bekannte Kontraindikation für die Impfung dargestellt haben und die Impfung mit praktischer Gewissheit zu einem Gesundheitsschaden geführt hat. 

Ebenso kommt eine Haftung aus Aufklärungsversäumnissen in Betracht. Seit Jahrzehnten ist es ständige Rechtsprechung, dass Patienten vor körperlichen Eingriffen – eine Impfung ist nichts anderes – über die bekannten Risiken und Nebenwirkungen mündlich aufzuklären sind. 

Die pauschale Unterzeichnung eines Aufklärungsbogens und die Erklärung, dass keine weiteren Fragen bestehen, genügt diesen Anforderungen nicht. Bei neuen Methoden, hierunter dürften auch die neuartigen Impfstoffe fallen, muss zudem darüber aufgeklärt werden, dass das Risikospektrum noch nicht abschließend bekannt ist und sich möglicherweise auch unbekannte Risiken verwirklichen können. 

Auch insoweit muss der Gesundheitsschaden (das nicht aufgeklärte Risiko) jedoch mit praktischer Gewissheit ursächlich auf die Impfung zurückzuführen sein.

Unsere-Mandant-innen-wurden-mit-Moderna-und-Biontec-Vakzinen-geimpft

Wie hoch ist die Chance generell, dass Betroffene Schadensersatz geltend machen können?

Das kommt immer auf den Einzelfall an. Die Beweisanforderungen sind bei den staatlichen Versorgungsleistungen nach § 60 IfSG deutlich geringer, so dass hier grundsätzlich höhere Chancen bestehen. 

Aber: Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist nicht aussichtslos. Betroffene sollten sich in jedem Fall fachanwaltlich beraten lassen.

Betroffene sollten sich in jedem Fall fachanwaltlich beraten lassen

Denken Sie, es wäre sinnvoll, in Zukunft ein Impfregister in Deutschland für Corona-Impfungen zu nutzen?

Im Sinne der Pandemiebekämpfung wäre ein solches Register sicherlich sinnvoll. Voraussetzung wäre aber eine datenschutzrechtlich kompatible Umsetzung, die auch in der Praxis funktioniert. 

Wie blicken Sie auf die kommenden Jahre? Werden wir die Coronapandemie irgendwann wirklich komplett überstanden haben?

Das ist eine gute Frage. Ich bin Jurist und kein Arzt, Virologe oder Epidemiologe. Aus zahlreichen Gesprächen mit entsprechenden Fachleuten in den letzten beiden Jahren zeichnet sich für mich das Szenario ab, dass das Virus weiterhin mutieren wird und – hoffentlich – seinen Schrecken mit der Zeit verlieren wird. Positive Prognosen gehen davon aus, dass sich das Virus zu einem “normalen” Grippevirus entwickeln könnte.

Tipp: Gesundheitszustand vom Hausarzt dokumentieren lassen

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Wie sollten Betroffene reagieren und vorgehen, die selbst das Gefühl haben, durch eine Impfung gegen das Coronavirus gesundheitliche Langzeitschäden erlitten zu haben?

Losgelöst von einer späteren Rechtsverfolgung: Gehen Sie zum Arzt und schildern Sie Ihre Beschwerden und Symptome. Lassen Sie sich behandeln und nehmen Sie entsprechende Symptome ernst. Vermeiden Sie unbedingt eine körperliche Belastung.

Aus juristischer Sicht: Lassen Sie Ihren Gesundheitszustand von Ihrem Hausarzt dokumentieren und attestieren, um später einen Nachweis vorweisen zu können. Anschließend sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, um eine Erstberatung einzuholen.

Herr Dr. Böttger, wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen für das Interview und für Ihre Zeit. Bleiben Sie gesund.

Juristische Hilfe für Betroffene bei Dr. Haack | Dr. Böttger

Wenn Sie mehr zum Thema lesen möchten, sei Ihnen unser Blog-Beitrag “Impfschäden – wer haftet im Schadenfall?” empfohlen, den Sie unter folgendem Link aufrufen können:

Weitere spannende Blog-Beiträge:

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Quellennachweise:

  • https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/ein-jahr-impfungen-nrw-chronologie-100.html
  • https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1197550/umfrage/impfungen-gegen-das-coronavirus-nach-hersteller/
  • https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1104173/umfrage/todesfaelle-aufgrund-des-coronavirus-in-deutschland-nach-geschlecht/
  • https://www.welt.de/gesundheit/plus238071019/Impfschaeden-Wer-haftet-bei-Folgen-Was-Anwaelte-Betroffenen-raten.html

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