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Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt; § 630 a Abs. 2 BGB.

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler leiden Patienten oft unter massiven gesundheitlichen Einschränkungen und sind verunsichert, weil die Behandlung nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt hat.

Medizinische Sachverhalte und Behandlungen sind häufig schwer zu verstehen. Es besteht das Gefühl von Hilflosigkeit.

In dieser Situation ist es für den Patienten von größter Bedeutung, dass er sich an einen kompetenten Gesprächspartner und Berater wenden kann.

Wir verfügen auf dem Gebiet von Behandlungsfehlern über eine Erfahrung von mehr als 20 Jahren und haben in dieser Zeit mehrere Tausend Fälle von Behandlungsfehlern bearbeitet.

In der großen Mehrzahl der Fälle konnten wir für unsere Mandanten erhebliche Schadens- und Schmerzensgeldzahlungen durchsetzen.

Wenden Sie sich daher vertrauensvoll mit Ihren medizinischen Anliegen an uns.

Dr. Haack war über 25 Jahre Anwalt, nun unterstützt er uns als „Of Counsel“ kompetent bei Ihren Anliegen, auch in den Bereichen Patientenrecht und im Chefarztvertragsrecht.  

Auch Dr. Böttger gilt als ausgewiesener Kenner des Medizinrechts und konnte bereits eine Vielzahl an Prozessen im Sinne seiner Mandant:innen gewinnen.

Weitere Informationen zum Thema Patientenrecht und medizinische Behandlungsfehler finden Sie übrigens auch im exklusiven Blog von Dr. Haack | Dr. Böttger  – Fachkanzlei für Medizinrecht.

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Behandlungsfehler – was tun?

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Fachkanzlei für Medizinrecht Dr. Haack | Dr. Böttger

Wir bieten kompetente Rechtsberatung im Medizinrecht und spezialisieren uns auf die Themen Behandlungsfehler, Arzthaftung und die Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.

Sie fragen - Dr. Haack und Dr. Böttger antworten

Jahr für Jahr kommt es in Deutschland zu über einer Milliarde an Arzt-Patienten-Kontakten.

Leider kommt es auch hierbei zu Fehlern, die in manchen Fällen schicksalhafte Folgen haben und sogar zum Tod von Patient:innen führen können.

Ein grober medizinischer Behandlungsfehler liegt vor, wenn nachgewiesen ist, dass Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen gegen Behandlungsrichtlinien und medizinische Erkenntnisse verstoßen haben und dadurch ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist.

Insbesondere in den Bereichen Unfallchirurgie und Orthopädie kommt es besonders oft zu sogenannten Kunstfehlern, im Volksmund auch bekannt als Ärztepfusch.

Sind Sie Opfer eines Ärztefehlers geworden und dazu noch medizinischer Laie, stellt sich die Frage: Was tun bei einem Ärztefehler?

Sie sollten sich frühzeitig juristischen Beistand suchen, denn in einem zivilrechtlichen Prozess muss grundsätzlich der Kläger bzw. die Klägerin nachweisen, dass ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist und dass dieser Schaden auf eine Pflichtverletzung des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin zurückzuführen ist.

Hierzu sind in der Regel Nachweise in Form von bestimmten Gutachten durch spezielle Kommissionen oder Schlichtungsstellen bei der Ärztekammer notwendig.

Medizinische Laien haben es hier oft schwer, die erforderlichen Schritte richtig einzuschätzen und die richtigen Schlußfolgerungen zu ziehen.

Dabei steht Betroffenen eine finanzielle Kompensation in Form von Schadensersatz rechtlich zu.

Die Anwälte für Medizinrecht Dr. Haack und Dr. Böttger haben eine besondere Expertise im Umgang mit Ärztepfusch und medizinischen Behandlungsfehlern und haben sich in der Vergangenheit durch erfolgreiche Vertretung von vielen Hundert Mandant:innen einen exzellenten Ruf auf diesem Fachgebiet erarbeitet.

Die Fachanwälte beraten Betroffene bei der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und bei der Einleitung aller weiteren erforderlichen Maßnahmen und verfügt über ein breites juristisches Wissen im Bereich der Patientenrechte.

Durch fundiertes medizinisches Wissen und besonderes Know-How zur Arbeitsweise von Ärzt:innen und Krankenhäusern kennen Dr. Lutz Böttger und Dr. Hansjörg Haack den Ablauf einer erfolgreichen Klage im Bereich der medizinischen Behandlungsfehler genau.

Die Kanzlei wird Sie und Ihr Anliegen individuell begleiten und Ihre rechtlichen Ansprüche konsequent durchsetzen.

21.04.2022 – Neuigkeiten aus der Medizinrechtskanzlei Dr. Haack | Dr. Böttger

150.000 EURO Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehler nach einem Arbeitsunfall. Hier erfahren Sie mehr

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