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Welche Arten von Behandlungsfehlern und Aufklärungsversäumnissen gibt es?

Wer krank ist oder sonstige körperliche oder psychische Leiden hat, ist auf professionelle medizinische Hilfe angewiesen.

Im Schnitt absolviert jeder Deutsche im Jahr zehn Arztbesuche (Stand: 2018).

Die Arztdichte in Deutschland liegt bei rund 200 Einwohnern pro Arzt.

Beide Kennzahlen sind im internationalen Vergleich Spitze.

Leider kommt es jedoch bei medizinischen Behandlungen immer wieder zu Behandlungsfehlern.

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung nicht den anerkannten fachlichen Standards entspricht.

In § 630a BGB sind die vertragstypischen Pflichten beim Behandlungsvertrag geregelt.

Wird die Gesundheit des Patienten durch einen Behandlungsfehler geschädigt, besteht ein Anspruch auf finanzielle Kompensation in Form von Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld.

Doch welche Arten von Behandlungsfehlern und Aufklärungsversäumnissen gibt es und wie werden diese voneinander unterschieden?

In diesem Blog-Beitrag soll es genau um dieses Thema gehen.

Aufklärungsfehler

Vor Beginn jeder medizinischen Behandlung ist der Arzt bzw. die Ärztin verpflichtet, über Hintergrund (Indikation), Umfang, Verlauf, Risiken, Alternativen und die Prognose der Behandlung aufzuklären.

Die umfassende ärztliche Aufklärung ist Voraussetzung dafür, dass der Patient in die Behandlung wirksam einwilligen kann.

Bei fehlender Einwilligung würde es sich bei der Heilbehandlung um eine strafbare Körperverletzung handeln, die bereits einen Schadensersatzanspruch begründen kann, selbst wenn sie an sich korrekt durchgeführt wurde.

Es ist ein bedeutendes Recht eines jeden Patienten, dass er selbstbestimmt über seine Behandlung entscheiden kann. Die körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Leben sind im Grundgesetz als Grundrechte verankert.

Je größer die Risiken eines Eingriffs sind und je weniger medizinisch indiziert der Eingriff ist (z.B. Schönheitsoperation), desto ausführlicher und schonungsloser hat die ärztliche Aufklärung zu erfolgen.

Beispiele für eine fehlerhafte Aufklärung sind:

  • Der Arzt verharmlost oder verschweigt typische Risiken und mögliche Komplikationen eines Eingriffs
  • Der Arzt stellt die Erfolgsaussichten bzw. das Misserfolgsrisiko einer Behandlung oder eines Eingriffs nicht zutreffend dar
  • Der Arzt verschweigt gleich geeignete aber weniger riskante oder weniger belastende Behandlungsalternativen

Behandlungsfehler

Es gibt verschiedene Arten von Behandlungsfehlern:

Ein Therapiefehler unterläuft, wenn der Arzt zur Behandlung einer Krankheit oder einer Verletzung eine falsche bzw. ungeeignete Therapie ergreift. Bei bestimmten Knochenbrüchen ist z.B. eine konservative – also nichtoperative Therapie – unzureichend und daher als fehlerhaft anzusehen. Ordnet der Arzt in solchen Fällen lediglich eine Ruhigstellung (z.B. mit einem Gips) an, ist von einem Therapiefehler auszugehen.

Einige weitere Beispiele für Therapiefehler:

● Es wird bei einer OP eine zu kurze Metallplatte eingesetzt

● Überdosierung von Medikamenten

● Ein Medikament wird in die Arterie gespritzt anstatt in die Vene

Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt die Erhebung medizinisch erforderlicher Befunde (z.B. Röntgenaufnahmen, Laboruntersuchungen, körperliche Untersuchungen etc.) unterlässt.

Ein Diagnosefehler ist anzunehmen, wenn der Arzt ausreichend Befunde erhebt und bei der Auswertung dieser Befunde eine unvertretbare und damit falsche Diagnose stellt (Beispiel: Arzt übersieht einen eigentlich gut zu erkennenden Knochenbruch auf einem Röntgenbild).

Weitere Beispiele für Diagnosefehler sind:

  • Statt eines zu erkennenden Bandschadens wird lediglich eine Verstauchung diagnostiziert
  • Auf einem CT wird ein eindeutiges Bronchialkarzinom übersehen

Die Abgrenzung zwischen Befunderhebungs- und Diagnosefehlern ist in der Praxis nicht immer leicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Befunderhebungsfehler dann vorliegt, wenn ein Befund gar nicht erst erhoben wird, also eine Untersuchung nicht durchgeführt wird, obwohl das medizinisch geboten gewesen wäre.

Bei einem Diagnosefehler liegt hingegen eine Fehlinterpretation des erhobenen Befundes vor, d.h. der Arzt hat die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt aber unzutreffend ausgewertet.

Ein Organisationsfehler liegt vor, wenn Probleme in der Infrastruktur oder der Qualitätssicherung eines Krankenhauses oder einer Praxis vorliegen. Einige Beispiele für Organisationsfehler in medizinischen Einrichtungen wollen wir hier näher betrachten:

  • Hygiene: Die verwendeten medizinischen Gerätschaften befinden sich nicht in einem einwandfreien hygienischen und sterilen Zustand wodurch es zu einer Infektion mit Keimen (z.B. MRSA) gekommen ist
  • Apparativer Standard: Die verwendeten medizinischen Apparate befinden sich nicht in einem einwandfreien technischen Zustand bzw. sind nicht in ausreichender Zahl vorhanden oder defekt (gilt übrigens auch für Medikamente und Blutkonserven)
  • Zustand der Räumlichkeiten: Die Flure und Räume von Krankenhäusern sind nicht ausreichend beleuchtet, so dass Patientinnen und Patienten stürzen können; Die Krankenhausbetten sind nicht mit Gittern und die Toiletten und Duschen nicht mit Haltegriffen ausgerüstet
  • Personelle Ausstattung: Es steht nicht genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung. Die Zuständigkeiten und Aufgabenverteilungen sind nicht klar geregelt, so dass es zu Koordinationsfehlern kommt. Auch eine Übermüdung der verantwortlichen Ärzte ist ein Problem
  • Untersuchungsergebnisse werden nicht rechtzeitig übermittelt oder zwischen verschiedenen Abteilungen oder Kliniken ausgetauscht

Auch eine unterbliebene oder unzureichende Sicherungsaufklärung wird systematisch den Behandlungsfehlern zugeordnet. Unter einer Sicherungsaufklärung ist die Pflicht des Arztes zu verstehen, den Patienten über diejenigen Maßnahmen zu informieren, die von dem Patienten oder anderen Personen zu ergreifen sind, um den Erfolg der eingeschlagenen Behandlung zu sichern:

  • Hinweis, dass und wann sich der Patient zu Kontrolluntersuchungen wieder vorstellen soll
  • Hinweis, ab wann das operierte Bein frühestens wieder belastet werden darf
  • Erläuterung, welche Bewegungsübungen der Patient selbst durchführen soll

In jedem Fall ist es ratsam, sich bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler umgehend kompetente juristische Hilfe zu sichern, um sich erfolgreich gegen derartige Fehler zur Wehr zu setzen.

Grober Behandlungsfehler

Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt eindeutig gegen grundsätzliche und bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder allgemein bekannte medizinische Erkenntnisse verstoßen hat.

Der grobe Behandlungsfehler wird in §630h BGB näher beschrieben. Darin heißt es in Absatz 5:

Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung ursächlich war.“

Bei einem groben Behandlungsfehler setzt die also eine “Beweislastumkehr” ein.

Die betroffenen Patienten sind dann nicht mehr in der Nachweispflicht, dass ein medizinischer Behandlungsfehler zu den aufgetretenen gesundheitlichen Schäden geführt hat.

Vielmehr obliegt es dann der Arztseite zu beweisen, dass der grobe Behandlungsfehler den Gesundheitsschaden nicht verursacht hat. Dieser Gegen- bzw. Entlastungsbeweis ist in der Praxis kaum zu erbringen.

Bei Hinzutreten weiterer Voraussetzungen kommt es auch bei einer unterlassenen Befunderhebung zu einer solchen Beweislastumkehr (vgl. § 630h Abs. 5 S. 2 BGB).

Dr. Böttger und Dr. Haack:
Ihre erfahrenen Ansprechpartner bei Behandlungsfehlern oder Aufklärungsversäumnissen

Sollten Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, sollten Sie umgehend aktiv werden und sich zur Wehr setzen.

Am besten, Sie suchen sich bereits frühzeitig kompetente juristische Unterstützung durch Fachkanzlei für Medizinrecht wie Dr. Böttger oder Dr. Haack.

Beide Rechtsanwälte sind bereits seit vielen Jahren auf dem Fachgebiet erfolgreich aktiv, konnten sich hier großes Spezialwissen aneignen und viele Mandantinnen und Mandanten erfolgreich bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche vor Gericht oder außergerichtlich vertreten.

Medizinische Laien haben es oft schwer, die erforderlichen Gutachten in Auftrag zu geben und sich gegen Krankenhäuser oder niedergelassene Ärzte juristisch erfolgreich zur Wehr zu setzen.

Weitere Blog-Themen zum Thema Arzthaftung:

Weitere Informationen zum Thema Behandlungsfehler und Arzthaftung finden Sie auch auf unserer Webseite oder auf unserem Blog, zum Beispiel zu den Themen:

Einen Überblick über die Auftritte von Dr. Haack in den deutschen Medien und seine medizinrechtlichen Werke finden Sie auch auf seiner Wikipedia-Seite.

Quellennachweise:

  • https://www.patientenberatung.de/de/informationen/recht/arten-von-behandlungsfehlern
  • https://de.statista.com/statistik/daten/studie/77182/umfrage/deutschland-jaehrliche-arztbesuche-pro-kopf-seit-1991/
  • https://de.statista.com/statistik/daten/studie/6710/umfrage/einwohner-arzt-verhaeltnis/
  • https://www.oecd.org/berlin/presse/deutschesgesundheitssystemleistungsfahigaberteuer.htm
  • https://www.lecturio.de/magazin/behandlungsfehler/
  • https://www.anwalt.de/rechtstipps/welche-arten-von-behandlungsfehlern-gibt-es-wann-muss-der-arzt-schadensersatz-leisten-192537.html
  • https://www.patientenberatung.de/de/informationen/recht/arten-von-behandlungsfehlern
  • https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630h.html
  • https://www.ra-laux.de/anwalt-medizinrecht/verletzung-der-aufklaerungspflicht/
  • https://www.aok-bv.de/lexikon/a/index_00220.html
  • https://patientenanwalt.de/5-die-therapeutische-sicherungsaufklarung/
  • http://www.gesr.de/GesR_2011_09_Aufsatz.pdf
  • https://www.ra-laux.de/anwalt-medizinrecht/befunderhebungsfehler/
  • https://www.advocado.de/ratgeber/arzthaftungsrecht/behandlungsfehler/befunderhebungsfehler.html
  • https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630h.html
  • https://drweiglundpartner.de/befunderhebungsfehler/?cn-reloaded=1
  • https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630a.html
  • https://rechtecheck.de/organisationsfehler-krankenhaus/
  • https://www.prof-mayer-kollegen.de/diagnosefehler-arzthaftung/
  • https://fachanwaeltemedizinrecht.de/grober-behandlungsfehler

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Wir bieten kompetente Rechtsberatung im Medizinrecht und spezialisieren uns auf die Themen Behandlungsfehler, Arzthaftung und die Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.

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