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Pfusch bei der Schönheits-OP: So wehren sich Betroffene erfolgreich

Vertrauensvoll geben Sie Ihren Körper in die Hand eines Chirurgen, um Korrekturen an Ihrem Äußeren vorzunehmen. Schon allein, weil dieser Schritt viel Überwindung kostet, findet er in den meisten Fällen wohlüberlegt statt. Leider geht die Sache nicht immer zu 100 % gut aus, in einigen wenigen Fällen kommt es zu schwerwiegenden Komplikationen und / oder einem bleibenden Makel. Dann keimt häufig der Verdacht, dass hier ein Versagen seitens des Arztes vorliegt.

Tatsächlich kommt Pfusch bei der Schönheits-OP immer wieder mal vor, besonders häufig bei wenig seriösen Billiganbietern im Ausland. Doch auch in den besten Kliniken kann etwas missglücken, ist dann keine Verständigung mit dem Arzt möglich, helfen Dr. Haack & Dr. Böttger als langjährig erfahrene Fachanwälte für Medizinrecht weiter.

An dieser Stelle bieten wir wichtige Vorab-Informationen zur Vorgehensweise, nicht nur für den Fall, dass bereits ein Schönheits OP Pfusch vorliegt. Auch vorbeugende Maßnahmen, insofern möglich, möchten wir mit Ihnen besprechen. Damit Ihnen dieses Unglück hoffentlich kein zweites Mal passiert.

1. Wie finde ich einen kompetenten Chirurgen für meine Schönheits-OP?

Die sorgfältige Wahl des Chirurgen ist bei einer anstehenden Schönheits-OP das A und O, um das Risiko für Pfusch möglichst gering zu halten. Wählen Sie einen Spezialisten mit Facharzttitel, der nachweislich entsprechend ausgebildet ist. Eine detaillierte Beratung vorab mit intensiver Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen sollte eine Selbstverständlichkeit sein – sonst sind Sie an der falschen Adresse.

Ein guter Chirurg wird Ihnen wahrscheinlich verschiedene Behandlungsoptionen präsentieren und Ihnen genau erklären, warum er eine bestimmte Variante favorisiert. Er hört sich außerdem sehr genau Ihre Wünsche und Vorstellungen an und legt großen Wert darauf, Sie in allen Details zu verstehen. Mit Bildmaterial ist ein besonders genauer Abgleich möglich.

Wichtig! Falls Sie sich für eine Schönheitsoperation im Ausland entscheiden, sollte Ihnen bewusst sein, dass in diesem Fall nicht das deutsche Recht gilt. Ob und wie Sie Ihren Arzt bei misslungener OP haftbar machen können, hängt von den rechtlichen Gegebenheiten vor Ort ab. Wir raten deshalb, besser innerhalb des deutschen Rechtsgebiets zu bleiben, auch wenn in anderen Ländern womöglich günstige Preise locken.

2. Verdacht auf Schönheits-OP-Pfusch? Erste Anlaufstelle ist Ihr Chirurg

Ist erst einmal eine Vertrauensbasis aufgebaut, fällt es im Nachgang deutlich leichter, bei Problemen den behandelnden Arzt zu kontaktieren. Aber auch, wenn Sie mit Ihrem Chirurgen aus verschiedenen Gründen menschlich nicht gut klarkommen, sollten Sie einen möglichen Pfusch bei Schönheits-OP zuerst bei ihm ansprechen.

Dabei arbeiten Sie besser nicht mit Beschuldigungen, sondern stellen vor allem Fragen. Erkundigen Sie sich, ob und warum die bei Ihnen auftretenden Symptome normal sind. War der Heilungsverlauf so erwartbar? Hat der Arzt eigene Bedenken oder Zweifel, dass irgendetwas nicht stimmt? Schlägt er weitere Untersuchungen oder medizinische Lösungen vor?

Fühlen Sie sich weiterhin nicht gut aufgehoben, wird es Zeit, anderweitig aktiv zu werden. Die folgenden Schritte sind zu empfehlen:

  • Dokumentation: Dokumentieren Sie den gesamten Verlauf von der Ausgangssituation über den Pfusch bei Schönheits-OP bis hin zum (vorläufigen) Ergebnis. Fertigen Sie Protokolle an, besorgen Sie sich Ihre Patientenakte, sammeln Sie Fotos, und weitere Beweise.
  • Zweitmeinung: Holen Sie sich eine Zweitmeinung bei einem versierten Facharzt. Wenn Sie keine Adresse dafür wissen, hilft Ihnen die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) weiter.
  • Schlichtung: Bei weiterhin verhärteten Fronten bietet sich die Möglichkeit, eine Schlichtung in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich dafür an die Ärztekammer Ihres Bundeslandes, diese verfügt über eine eigene Gutachterkommission und Schlichtungsstelle. Vielleicht kommen Sie so zu einer außergerichtlichen Einigung. Rechnen Sie dafür mit einer mehrmonatigen Wartezeit, je nachdem, wie komplex die Sachlage ist.

Das Ergebnis einer Schlichtung ist nicht wie eine Gerichtsentscheidung zu betrachten. Es handelt sich um eine Empfehlung, um beide Parteien zueinander zu führen. Der ordentliche Rechtsweg steht Ihnen als geschädigter Patient jederzeit offen, ob vor, während oder nach (erfolgloser) Schlichtung.

3. Pfusch bei der Schönheits-OP: Ihre Rechte im Buch erklärt

Fundierte weiterführende Informationen finden Sie im Buch „Patientenrechte und Behandlungsfehler – Recht bekommen und durchsetzen“ von Dr. Haack & Dr. Böttger. Die erfahrenen Juristen erklären unter anderem alle wichtigen Besonderheiten bei Schönheitsoperationen, es geht aber auch um Ihre allgemeinen Rechte beim Arzt, im Krankenhaus und bei der gesetzlichen Krankenkasse. Wer verlässliche Informationen wünscht, macht sich damit schlau und rüstet sich für die persönliche juristische Aufarbeitung.

4. So beschreiten Sie den Rechtsweg, wenn ein Schönheits OP Pfusch vorliegt

Den Rechtsweg beschreiten Sie vorzugsweise mit einem renommierten Juristen an der Seite, der sich im Medizinrecht verdient gemacht hat. Bei Dr. Haack & Dr. Böttger sind Sie an der richtigen Adresse, unsere Kanzlei für Medizinrecht besteht seit mehr als 25 Jahren und hat schon vielen geschädigten Patienten zu ihrem Recht verholfen. Wir setzen Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch, mit Sachverstand und Erfahrung.

Wussten Sie, dass Sie Ihre Patientenunterlagen jederzeit ohne Angabe von Gründen anfordern können? Es handelt sich um Ihre persönlichen Daten, auf die Sie ein Anrecht haben. Holen Sie sich alle Dokumente von Ihrer Arztpraxis oder Klinik und kommen Sie damit zu uns. Unterschreiben Sie niemals eine Verzichtserklärung oder andere Papiere, die Ihnen im späteren Verlauf zum Nachteil gereichen könnten.

Stellen wir im kostenlosen Erstgespräch fest, dass Sie gute Aussichten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz haben, einigen wir uns gewiss auf eine Zusammenarbeit. Eventuell sind Sie Opfer einer fehlerhaften Aufklärung oder eines echten Kunstfehlers: Die stichhaltige juristische Formulierung Ihrer Klage bildet den Auftakt zu einem erfolgversprechenden Gerichtsverfahren.

5. Anwalt bei Schönheits-OP Pfusch? Dr. Haack & Dr. Böttger stehen Ihnen zur Seite

Sie waren voller Erwartung und wurden schwer enttäuscht? Statt einen Schönheitsmakel loszuwerden, leiden Sie nun unter Schmerzen oder einer Entstellung, vielleicht sogar beides. Dr. Haack & Dr. Böttger fangen Sie juristisch auf, als erfahrenes Anwaltsteam, das für Ihre Rechte kämpft.

Ein Gerichtsverfahren oder außergerichtliche Regulierung machen den entstandenen Schaden zwar nicht wieder gut, doch erhalten Sie bei Erfolg immerhin eine Kompensation. Und, was vielen unserer Mandanten mindestens ebenso wichtig ist: Sie erhalten Recht gesprochen!

Fordern Sie einen Rückruf bei uns an, um ins Gespräch zu kommen. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir hören Ihnen aufmerksam zu und weisen Ihnen einen sinnvollen Weg, den wir gemeinsam gehen können.

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 Quellennachweise:

  • https://www.koerperverletzung.com/verpfuschte-schoenheits-op/
  • https://www.dgaepc.de/dgaepc-informiert/allgemeine-themen-dgaepc/hilfe-nach-pfusch/
  • https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/schoenheitsoperation-ausland-aerzte-kosten-versicherung-100.html

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