Schmerzensgeld-Alles-zur-Berechnungsmethode

Schmerzensgeld: Alles zur neuen Berechnungsmethode

Das BGH traf im Februar zwei wichtige Entscheidungen bezüglich der Schmerzensgeldbemessung. Die gesetzliche Grundlage bildet § 253 Abs. 2 BGB, der besagt, dass eine durch das Verhalten Dritter gesundheitlich geschädigte Person für ihren immateriellen Schaden Ersatz verlangen kann. Solche Ansprüche ergeben sich häufig aus Verkehrsunfällen mit Personenschäden, aber auch aus ärztlichen Kunstfehlern. Straftaten, die Verletzungen nach sich ziehen, sind ebenfalls schmerzensgeldpflichtig.

Ein gesundheitlicher Schaden lässt sich allerdings schwer in Zahlen fassen, im Gegensatz zu einem Vermögensschaden. Der sog. immaterielle Schaden bezieht sich auf Rechtsgüter ohne konkrete finanzielle Bezifferung, darunter fallen nicht nur die Gesundheit, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit. Die Schmerzensgeldberechnung gestaltet sich entsprechend schwierig, besonders, weil jeder Fall individuell und meistens hochkomplex ist.

Die Verletzungsschwere spielt ebenso eine wichtige Rolle wie der Behandlungsumfang und die Lebensumstände der geschädigten Person. Frühere Gerichtsurteile mit ähnlichem Sachverhalt (Referenzentscheidungen) bilden normalerweise die Grundlage, wenn Experten Schmerzensgeld berechnen. Die neuen Urteile, beide aus Februar 2022, sorgen für eine gerechtere, weil individuellere Berechnungsbasis, doch immer hat der Richter das letzte Wort.

Schmerzensgeld berechnen: Das hat sich verändert

Herr Dr. Böttger,

wie finde ich als Kläger heraus, welches Schmerzensgeld für meine Belange realistisch ist?

Wer seine Ansprüche auf eine realistische Basis stellen möchte oder eine außergerichtliche Einigung anstrebt, sollte sich an einer offiziellen Schmerzensgeldtabelle orientieren oder in juristischen Datenbanken nach vergleichbaren Sachverhalten suchen, in denen Gerichte Urteile gesprochen haben. Schmerzensgeldtabellen und juristische Datenbanken beinhalten unzählige Urteile und weisen konkrete Schmerzensgeldzahlungen aus. Anerkannte Tabellen sind z.B. die Beck`sche Schmerzensgeldtabelle, die Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm (vom ADAC herausgegeben) und die Celler Schmerzensgeldtabelle vom Oberlandgericht Celle.

Urteil 1: Schmerzensgeld für Behandlungsfehler

Das erste neue Urteil zur Schmerzensgeld Berechnung wurde am 8. Februar 2022 durch den BGH gesprochen. Fassen Sie es bitte kurz zusammen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Schmerzensgeld bei einer Arzthaftungsangelegenheit mehr als nur die körperlichen Leiden der geschädigten Person berücksichtigen muss. Auch psychische und physische Folgen nicht nur des Unfalls, sondern auch der Behandlung fließen in die Berechnung mit ein, wenn ein Patient Schmerzensgeld begehrt. Ebenso steht es mit dem Verlust von Lebensqualität, der sich finanziell ausdrücken muss. Soziale Belastungen, bleibende seelische Schäden, aber vor allem das Maß der entstandenen Lebensbeeinträchtigung sind Grundlage der Schmerzensgeld Berechnung. Ferner hat der BGH klargestellt, dass auch in Kunstfehlerverfahren die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes bei der Ermittlung der Schmerzensgeldhöhe von Bedeutung sein kann. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen VI ZR 409/19 abrufbar.

Urteil 2: Taggenaue Berechnung zu pauschal

Das zweite Urteil des BGH vom 15. Februar 2022 dreht sich um die sog.  „taggenaue Berechnung“ des Schmerzensgeldes: Wie viel Schmerzensgeld pro Woche Krankschreibung sind zu erwarten?

Dies ist ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Komplexität menschlichen Leidens in den Mittelpunkt rückt. Schmerzensgelder lassen sich eben nicht anhand der Länge einer Krankschreibung ermitteln, zumindest nicht ausschließlich. Das OLG Frankfurt hatte jedoch eine solche „taggenaue Berechnung“ vorgenommen und Tagessätze von z.B. 150 Euro pro Tag Aufenthalt auf der Intensivstation und 60 Euro pro Tag in der Reha-Einrichtung für angemessen gehalten. Da die geschädigte Person vorgeschädigt war, nahm das Gericht schlussendlich eine Reduzierung der Gesamtsumme vor.

Es erfolgte eine gerichtliche Korrektur durch den VI. Zivilsenat des BGH. Was hat die übergeordnete Instanz bemängelt?

Der VI. Zivilsenat sah diese Berechnung als nicht rechtmäßig an, weil sie zu rechnerisch und schematisch sei. Die individuelle Gesundheitsschädigung und das damit verbundene Leid sowie die Beeinträchtigung der Lebensführung würden bei dieser Art der Schmerzensgeldberechnung nicht hinreichend berücksichtigt. Die rechnerische Ermittlung des Schmerzensgeldes nach Tagessätzen berücksichtige die Auswirkungen der Schädigung auf das weitere Leben der geschädigten Person nicht hinreichend.

Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nach Ansicht des BGH die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leid, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers. Bei der Ermittlung der Schmerzensgeldhöhe muss eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalles vorgenommen werden. Das Urteil trägt das Aktenzeichen VI ZR 937/20.

Dringende Empfehlung zur fachanwaltlichen Beratung

Wie sinnvoll ist dann noch die Nutzung einer Schmerzensgeldtabelle?

Eine Schmerzensgeldtabelle hilft noch immer bei der zahlenmäßigen Orientierung. In sie fließen auch neuere Urteile ein, die nach Februar 2022 gesprochen wurden. Ein erfahrener Fachanwalt nimmt die ausgeurteilten Summen als Basis für seine individuelle Einschätzung, die sich auch an den Aussagen der geschädigten Person orientiert. Nichts Anderes macht der Richter, der das Urteil spricht.

Eine fachanwaltliche Beratung ist also sinnvoll?

Sie ist gerade in komplexen Schmerzensgeldfragen sehr sinnvoll. Ebenso ist es wichtig, sich vor Gericht von einem Experten für Medizinrecht vertreten zu lassen. So profitieren Geschädigte vom Fachwissen einer erfahrenen Person, die sie durch den Prozess leitet. Gerade nach einem schweren Unfall, einem Behandlungsfehler oder einer Körperverletzung ist es von großer Bedeutung, sich auf einen Fachmann verlassen zu können, der die aktuelle Spruchpraxis der Gerichte kennt und diese zu verwerten weiß.

Herr Dr. Böttger, wir bedanken uns für das aufschlussreiche Gespräch.

Juristische Hilfe für Betroffene bei Dr. Haack | Dr. Böttger

Die Schmerzensgeldberechnung ist nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem fairen finanziellen Ausgleich.

Patienten und Patientinnen, die aufgrund eines fremdverschuldeten Unfalls, eines Ärztefehlers oder einer vorsätzlichen Körperverletzung gesundheitliche Schäden erlitten haben, benötigen einen erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht, der ihre Ansprüche durchsetzt.

Dieser begleitet Sie vom ersten persönlichen Gespräch über die konkrete Schmerzensgeldberechnung bis zum abschließenden Urteil.

Wenden Sie sich für eine erste Beratung an die Fachkanzlei für Medizinrecht Dr. Haack | Dr. Böttger. Zur Kontaktaufnahme folgenden Sie bitte dem Link. Setzen wir einen rechtmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld für Sie durch, übernimmt die Gegenseite die vollständigen Anwalts- und Gerichtskosten.

Beachten Sie unsere thematisch verwandten Blogbeiträge„Was ist die Schmerzensgeldtabelle?“ und „Schmerzensgeld nach Ärztepfusch„.

Quellennachweise:

  • https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/ein-jahr-impfungen-nrw-chronologie-100.html
  • https://research.wolterskluwer-online.de/document/868138a8-aa9c-4acc-9353-caae4441eca3
  • https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=128029&pos=8&anz=853
  • https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vi-zr-937-20-keine-taggenaue-berechnung-von-schmerzensgeld-verkehrsunfall/
  • https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/reVI ZR 409/19chtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=128029&pos=8&anz=853
  • https://openjur.de/u/2393229.html

Wir freuen uns über Ihren Kommentar.

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Haack

Wir bieten kompetente Rechtsberatung im Medizinrecht und spezialisieren uns auf die Themen Behandlungsfehler, Arzthaftung und die Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.

qualitaetssiegel
25-jahre