15 Tipps, um Behandlungsfehler zu vermeiden
Überall, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler – leider auch auf dem medizinischen Sektor. Die Ursachen sind komplex, manchmal liegt es an fehlgeschlagener Kommunikation, ein anderes Mal an einer Verwechslung oder an Stress und fehlender Konzentration. Patienten können ihren Teil dazu beitragen, Behandlungsfehler zu vermeiden, indem Sie sich bewusst in den Behandlungsprozess mit einbringen, Fragen stellen und Hinweise geben.
Wichtig zu wissen: Es gibt keine „Götter in Weiß“, nur medizinisch ausgebildete Personen, die meistens ihr Bestes geben, um ihren Patienten gesundheitlich zu helfen. Stellen Sie sich als mündiger Patient an Ihre Seite, wir sagen Ihnen in 15 Punkten, wie das funktioniert.
Dr. Haack & Dr. Böttger ist Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht, falls doch einmal ein Problem auftritt. Wenn Sie einen Anwalt für Behandlungsfehler benötigen, sind Sie bei uns bestens aufgehoben. Wir wurden auch 2023 wieder zur Top-Kanzlei auf unserem Gebiet gekürt, was bedeutet, dass wir zahlreichen Mandanten auf kompetente Art juristisch zu ihrem Recht verhelfen konnten.
Als Patient Behandlungsfehler vermeiden: So beugen Sie vor
Aufmerksamkeit ist dort gefragt, wo andere eventuell unaufmerksam sein könnten. So eröffnen Sie sich die Chance, Behandlungsfehler zu vermeiden und die Kette aus Fehler, Leid und Gericht gar nicht erst in Gang zu setzen. Sehen Sie sich als Mitglied eines Gesundheitsteams, gemeinsam mit Ihren behandelnden Ärzten, den Therapeuten und Pflegekräften.
Werden Sie vom Objekt zum handelnden Subjekt, dies kann zum Beispiel im Bereich der Medikamentierung geschehen, aber auch während Ihres Krankenhausaufenthalts und im Zuge eines chirurgischen Eingriffs. Nutzen Sie die nachfolgende Liste, um Ihr Verhalten zu überprüfen und eventuell neu zu justieren.
Bei Medikamenten Behandlungsfehlern vorbeugen
1. Ärzte informieren: Informieren Sie alle behandelnden Ärzte über Ihre gesamten Medikamente, sodass die Mediziner Wechselwirkungen ausschließen können. Dazu gehören auch die rezeptfreien Mittel, ebenso wie Vitamine und Nahrungsergänzungsmittel.
2. Medikamente vorzeigen: Zur Veranschaulichung können Sie alle oben genannten Medikamente zu Ihrem Arztbesuchen mitbringen und vorzeigen. Achten Sie darauf, dass der jeweilige Arzt seine Dokumentation entsprechend ergänzt, falls dort noch Mittel / Medikamente unerwähnt waren. Die Liste sollte immer auf dem neuesten Stand sein.
3. Neuverschreibungen: Lassen Sie sich bei einer Neuverschreibung gründlich informieren. Fragen Sie im Zweifelsfall nach, wofür das Medikament ist, wie Sie es einnehmen sollen, wann Sie die Einnahme beenden müssen, welche Nebenwirkungen zu erwarten sind und ob es Wechselwirkungen mit der bestehenden Medikamentierung bzw. mit Nahrungsmitteln geben könnte.
4. Handlungsanweisungen: Bringen Sie auch in Erfahrung, was Sie tun sollten, wenn Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen auftreten. So sind Sie im Ernstfall direkt handlungsfähig.
Während des Klinikaufenthalts auf Behandlungsfehler achten
5. Klinik informieren: Zu Beginn des Krankenhausaufenthalts informieren Sie auch das dortige Personal über alle Medikamente und Gesundheitsmittel, die Sie derzeit zu sich nehmen.
6. Medikamente abklären: Klären Sie ab, was davon Sie weiter einnehmen sollten / müssen und was besser nicht. Holen Sie sich am ersten Tag klare Anweisungen, zeigen Sie dafür auch hier wieder Ihre aktuelle Medikamentierung vor.
7. Behandlungsplan: Beim Abschlussgespräch vor Ihrer Entlassung bitten Sie den Arzt, Ihnen den Behandlungsplan genau zu erklären, den Sie zu Hause befolgen sollen.
8. Abschlussfragen stellen: Lassen Sie sich ausführlich über Ihre neuen Medikamente informieren, ebenso wie über eventuelle Folgetermine und den Zeitpunkt, wann Sie wieder Ihrer Arbeit und den normalen Tätigkeiten des Lebens nachgehen können.
Aufgepasst bei Operationen: Das rät ihr Anwalt für Ärztepfusch
9. Fachklinik suchen: Falls Sie die Möglichkeit zur Wahl haben, suchen Sie sich für Ihre Operation eine Klinik aus, in der bereits viele andere Patienten denselben Eingriff erfolgreich durchlaufen haben. Entsprechend gut sollte der Ruf des Krankenhauses auf diesem Gebiet sein.
10. Koordination: Stellen Sie dort zuerst sicher, dass sich Ihr Arzt und Ihr Chirurg darüber einig, was genau wie operiert werden soll. Bei Unstimmigkeiten sorgen Sie für eine Klärung.
11. Seitenkennzeichnung: Ist eine Operation an einer bestimmten Seite geplant, zum Beispiel linker Fuß, fragen Sie vor dem Eingriff nach, wie die Stelle gekennzeichnet wird. Sehr selten finden OPs versehentlich an der falschen Seite statt, das können Sie damit vielleicht unterbinden.
Vorbeugung gegen Ärztepfusch: Was tun, damit alles gut läuft?
12. Hausarzt etablieren: Falls Sie noch keinen haben: Suchen Sie sich einen Hausarzt Ihres Vertrauens, bei dem alle medizinischen Fäden zusammenlaufen. Dieser Experte ist dann dafür zuständig, Ihre Versorgung zu koordinieren und Sie helfen ihm dabei mit.
13. Nachhaken: Bei Bedenken oder Fragen sollten Sie keine Zurückhaltung üben, sondern die Dinge klar beim Namen nennen. Das sollte möglichst nicht im anklagenden Ton geschehen, sondern sachlich und höflich.
14. Selbstbewusstsein zeigen: Insgesamt haben Sie das Recht, Ihre Fragen jedem zu stellen, der an Ihrer Behandlung beteiligt ist. Es geht um Ihre Gesundheit, dafür lohnt es sich ein Wörtchen mitzureden und alle Informationen zu sammeln, die Sie für wichtig halten.
15. Vertrauensperson mitbringen: Bei ärztlichen Terminen, die Ihrerseits mit Unsicherheit verbunden sind, bringen Sie eine Vertrauensperson mit. Das kann Ihr Ehepartner sein, ein Elternteil, ein erwachsenes Kind oder ein Freund beziehungsweise eine Freundin. Ermächtigen Sie diesen Begleiter, in Ihrem Namen Fragen zu stellen und lassen Sie sich Punkte, die Sie im Gespräch nicht verstanden haben, hinterher von ihm erklären.
Anwalt für Arztfehler gesucht? Dr. Haack & Dr. Böttger kümmern sich darum
Zweitmeinungen sind in der Medizin wichtig, und wenn es sein muss, trägt auch eine Drittmeinung zur Entscheidungsfindung bei: Womit wir wieder bei den Göttern in Weiß wären, die eben auch nur Menschen sind, die in diversen Spannungsfeldern stehen.
Wenn trotz aller Vorsicht ein Behandlungsfehler geschieht, wenden Sie sich vertrauensvoll an Dr. Haack & Dr. Böttger. Im kostenlosen Erstgespräch analysieren wir die Situation und beraten Sie bezüglich der juristischen Optionen. Gern beantworten wir auch alle Fragen zum MDK-Gutachten bei Behandlungsfehlern, ein wichtiger Schritt zu Ihrer Schadenskompensation.
Kommt es zum Gerichtsverfahren, engagieren wir uns fachkundig für Ihr Recht. Schmerzensgeld wirkt zwar nicht heilend, hilft aber im Alltag über einige Hürden hinweg. Die realistische Forderung eines erfahrenen Anwalts für Medizinrecht hat beste Chancen vor Gericht.
Vielleicht interessieren Sie folgende Themen auf unserem Blog:
https://dr-haack.de/was-bedeutet-die-neue-krankenhausreform/
https://dr-haack.de/behandlungsfehler-beim-zahnarzt-was-kann-ich-nun-tun/
https://dr-haack.de/was-ist-das-patientenrechtegesetz/
https://dr-haack.de/schmerzensgeld-alles-zur-neuen-berechnungsmethode/
Quellennachweise:
https://www.ahrq.gov/questions/resources/20-tips.html
- Die Schulterdystokie als Ursache für Geburtsschäden: Wer hilft?
- Die Behandlungsfehler-Statistik 2023 ist da: 75 vermeidbare Tote, mit Dunkelziffer
- Hypoxischer Hirnschaden durch Behandlungsfehler: Wo gibt es rechtliche Hilfe?
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Haack
Wir bieten kompetente Rechtsberatung im Medizinrecht und spezialisieren uns auf die Themen Behandlungsfehler, Arzthaftung und die Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.
Wir freuen uns über Ihren Kommentar.