KONTAKTIEREN SIE UNS

Dr. Haack | Dr. Böttger - Fachkanzlei für Medizinrecht - melden sich umgehend bei Ihnen zurück.

Behandlungsfehler-Statistik

Neue Behandlungsfehler-Statistik 2021 veröffentlicht

Neue Behandlungsfehler-Statistik 2021 veröffentlicht

Medizinische Behandlungsfehler kommen zwar selten, aber leider regelmäßig vor. Gemessen an der Anzahl der jährlichen Behandlungen in Deutschland ist die tatsächliche Zahl jedoch relativ klein, doch wer zu den Geschädigten gehört, dem hilft diese Tatsache wenig. In diesem Fall gilt es, den Schaden gegenüber den Verantwortlichen geltend zu machen und gegebenenfalls auch gerichtlich durchzusetzen, um zumindest eine finanzielle Kompensation zu erlangen.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung gab im Jahr 2021 13.050 ärztliche Fachgutachten mit vermuteten Behandlungsfehlern in Auftrag. Nicht jedes dieser Gutachten bestätigte den Verdacht der Patienten: In etwa jedes vierte Gutachten bestätigte einen medizinischen Fehler und einen Schaden – und in jedem fünften Fall stellte der Gutachter auch den Arztfehler als Ursache des Gesundheitsschadens fest.

Die aktuelle Behandlungsfehlerstatistik 2021 enthält weitere konkrete Zahlen und Daten, die wir uns im Folgenden genauer ansehen. Leider musste der Medizinische Dienst auch feststellen, dass es noch immer eine wissenschaftlich belegbare, große Dunkelziffer an Behandlungsfehlern gibt. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Stefan Gronemeyer regt deshalb eine wichtige gesetzliche Änderung an.

 

1. Wie lässt sich Licht ins Dunkel bringen?

Dr. Gronemeyer möchte die Meldung „sicher vermeidbarer Ereignisse“ im ärztlichen Bereich verpflichtend machen. Dazu gehören zum Beispiel Medikamenten- und Seitenverwechslungen sowie im Körper zurückgelassene Objekte nach Operationen, alles sogenannte “Never Events”. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung gab bereits die Zusage, sich dafür einzusetzen.

“Never Events” führen oftmals zu schweren Schädigungen, die sich dann häufig zur Dunkelziffer gesellen. 2020 gab es offiziell “nur” 120 Never Events, 2021 waren es 130. In anderen Ländern wird die Registrierung dieser Zwischenfälle bereits aktiv zur Prävention eingesetzt – das ist hierzulande noch nicht der Fall. Die Zahlen dürften mit der vorgeschlagenen Gesetzgebung deutlich steigen.

Die Meldung soll anonym und ohne Konsequenzen im Haftungsrecht erfolgen, denn es geht nicht darum, zu strafen, sondern um eine bessere Patientensicherheit. Die MDK-Behandlungsfehlerstatistik soll eines der wichtigsten Werkzeuge dafür sein.

 

2. Zahlen im Überblick: Was sagt die Behandlungsfehlerstatistik?

Die Begutachtungen des MDK – Gutachten für Behandlungsfehler – ergaben im Jahr 2021 exakt 2.709 Fälle, in denen der Behandlungsfehler die Ursache eines erlittenen Schadens ausgemacht wurde. In 3.655 Fällen ist ein bestätigter Fehler unterlaufen, in 3.222 Fällen ein Fehler mit Schaden, jedoch ohne ursächliche Verknüpfung. Wenn ein Behandlungsfehler im Raum steht, beziehen sich zwei Drittel der Vorwürfe auf die stationäre Versorgung in Krankenhäusern. In der Behandlungsfehlerstatistik 2021 waren das 8.690 Fälle.

Zahlen im Überblick

Wo passierte es? Beispiele für Behandlungsfehler

Ein Drittel der Fälle lässt sich in eine Arztpraxis zurückverfolgen, in konkreten Zahlen: 4.339 Fälle. Operative Eingriffe im Rahmen eines stationären Aufenthalts lassen sich als hauptsächliche Quelle für vermutete Behandlungsfehler orten. 3.909 Fälle sind der Unfallchirurgie und der Orthopädie zuzuordnen, also etwa 30 Prozent.

In der Inneren Medizin wurden 1.608 Fälle bekannt, während in der Frauenheilkunde / Geburtshilfe und der Allgemein- und Viszeralchirurgie laut Behandlungsfehler Statistik jeweils rund 1.133 Fehler unterliefen. Das sind je 9 Prozent. Mit 8 Prozent ist die Zahnmedizin dabei, mit 6 Prozent die Pflege und mit 26 Prozent alle weiteren 29 Fachgebiete.

In den 13.050 Verdachtsfällen sind 1.006 verschiedene Diagnosen enthalten. Hier einige konkrete Beispiele für Schädigungen:

  • fehlerhafte Therapie von Knochenbrüchen
  • fehlgegangene Knie- und Hüftgelenksimplantationen
  • Durchblutungsstörungen am Herz
  • Zahnerkrankungen durch Fehlbehandlung
  • durch falsche Behandlung hervorgerufene Gallensteine

 

3. Was sagen die Zahlen der Behandlungsfehlerstatistik aus?

Auf dem ersten Blick scheint es so, als seien Patienten und Patientinnen in der Unfallchirurgie und Orthopädie besonders gefährdet, doch das ist so nicht richtig. Statistiken verlangen immer nach einer Interpretation. Wenn sich in einem bestimmten Fachgebiet scheinbar die Fehler häufen, dann sagt das vor allem eines aus, nämlich, dass hier Schädigungen häufiger gemeldet werden.

Frau Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK-Bayern, erklärt das Phänomen so: „Häufungen zeigen, dass Patientinnen und Patienten reagieren, wenn eine Behandlung nicht ihren Erwartungen entspricht.“ Chirurgische und orthopädische Fehlbehandlungen sind von Laien einfacher zu erkennen als Schäden durch eine falsche Medikation. Darum lassen sich in bestimmten Gebieten automatisch mehr Behandlungsfehler nachweisen.

 

4.Wie dauerhaft sind die gemeldeten Schäden?

In fast einem Drittel der Fälle, genauer gesagt 65,2 Prozent, handelte es sich um vorübergehende Gesundheitsschäden. Zur Genesung war eine weitere Behandlung, entweder ambulant oder stationär, nötig. Das letzte Drittel der Patienten und Patientinnen ist dauerhaft geschädigt.

Unter den Dauerschäden befinden sich nicht nur schwere, sondern auch leichte und mittlere Gesundheitseinschränkungen. Schwer geschädigte Menschen sind beispielsweise dauerhaft bettlägerig oder zumindest stark pflegebedürftig. In 98 Fällen, das sind knapp 4 Prozent, führte die Fehlbehandlung zum Tod.

dauerhaft sind die

5. Dr. Haack | Dr. Böttger treten für Sie ein

Sind Sie sind von einem medizinischen Behandlungsfehler betroffen? Oder eine angehörige Person hat einen Schaden erlitten? Das Team Dr. Haack & Dr. Böttger steht Ihnen mit hoher Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung zur Seite.

Wenn Sie Fragen auf dem Herzen haben oder unsere juristische Unterstützung benötigen, dann fordern Sie hier einen Rückruf an.

Behandlungsfehler und die Arzthaftung sind unser Spezialgebiet, wir haben schon zahlreichen geschädigten Patienten und Patientinnen zu ihrem Recht verholfen.

Vielleicht interessieren Sie auch die folgenden Themen auf unserem Blog:

Quellennachweise:

  • https://www.tagesschau.de/inland/behandlungsfehler-111.html
  • https://md-bund.de/presse/pressemitteilungen/neueste-pressemitteilungen/behandlungsfehlerbegutachtung-2021-wieder-zahlreiche-never-events-festgestellt.html
  • https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte
    /behandlungsfehler.html
  • https://www.zeit.de/news/2022-06/30/tausende-behandlungsfehler-in-kliniken-und-arztpraxen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Beiträge
Teilen Sie unseren Beitrag mit Ihren Freunden
Facebook
Twitter
LinkedIn

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Haack

Wir bieten kompetente Rechtsberatung im Medizinrecht und spezialisieren uns auf die Themen Behandlungsfehler, Arzthaftung und die Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.

×

Inhaltsverzeichnis

21.04.2022 – Neuigkeiten aus der Medizinrechtskanzlei Dr. Haack | Dr. Böttger

150.000 EURO Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehler nach einem Arbeitsunfall. Hier erfahren Sie mehr

Dr.HAACK