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Was bedeutet die neue Krankenhausreform 2023?

Eine Revolution“ für Krankenhäuser kommt dieses Jahr auf uns zu, glaubt man Gesundheitsminister Lauterbach. Tatsächlich plant sein Ministerium eine große Krankenhausreform – und dass diese dringend nötig ist, lässt sich schwer leugnen. Viele medizinische Fehler resultieren direkt oder indirekt aus akutem Personalmangel: Ärzte und Pflegekräfte sind auch nur Menschen und reagieren bei Überforderung entsprechend.

Nun kann eine Krankenhausreform kein neues Personal aus dem Hut zaubern, aber eventuell besser verwalten. Auf seiner Webseite äußert sich das Gesundheitsministerium folgendermaßen:

Ziel der Krankenhausreform ist es, unnötige Klinikschließungen zu vermeiden und flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen sicherzustellen.“

Ein sinnvolles Ziel. Nun kommt es darauf an, wie Gesundheitsminister Lauterbach und sein Team die Krankenhausreform ausgestalten, um die hochwertige Versorgung flächendeckend zu sichern. Auf unserem Blog tauchen wir in das Thema ein und erklären das Vorhaben und die möglichen Folgen. Dabei kommen auch die berüchtigten Fallpauschalen zur Sprache, eine mögliche Stellschraube, die einiges ändern könnte.

Als Fachkanzlei für Medizinrecht behalten wir diese politischen Vorgänge automatisch für Sie im Auge. Dr. Haack & Dr. Böttger setzen sich seit mehr als zwei Jahrzehnten für Patientenrechte ein, auch in diesem Jahr wurden wir wieder zur Top-Kanzlei unseres Fachgebiets gewählt.

Warum ist eine Krankenhausreform dringend nötig?

Das Krankenhaussterben ist in vollem Gange, das Bündnis Klinikrettung spricht in einem digitalen Pamphlet vom 13. Dezember 2022 sogar von Krankenhauskahlschlag“. Die Organisation gibt bekannt, dass bis zum Ende des genannten Jahres 13 weitere Krankenhäuser ihre Pforten für immer geschlossen haben werden:

Seit dem Pandemiejahr 2020 sind so insgesamt 40 Krankenhäuser verschwunden. Außerdem gibt es 2022 in 11 Krankenhäusern Schließungen einzelner Abteilungen, ein Großteil davon Geburtshilfe. Erfahrungsgemäß leiten solche Schließungen häufig eine spätere komplette Schließung ein. „

Schuld daran sind ökonomische Zwänge, bedingt das System der Fallpauschalen. Eine Regierungskommission erarbeitet nun Vorschläge, die anschließend in einem gemeinsamen Verfahren von Bund, Ländern und Fraktionen weiter ausgearbeitet werden. Viele Eckpunkte sind bereits bekannt, und am 2. Dezember 2022 hat der Bundestag eine erste kleine Reform verabschiedet. Das dicke Ende folgt erst noch – hoffentlich im positiven Sinn.

Was beinhaltet die kleine Krankenhausreform aus Dezember 2022?

Unter anderem hat der Bundestag drei zentrale Maßnahmen zur Soforthilfe beschlossen:

  • Mehr ambulante Maßnahmen: Bestimmte Untersuchungen und Behandlungen sollen nicht mehr automatisch mit einer Übernachtung im Krankenhaus verbunden werden.
  •  Ein neuer Pflegeschlüssel: Ein neues Instrument zur Personalbemessung wird eingeführt, um die Überlastung von Pflegekräften zu vermeiden. 2025 wird der neue Schlüssel nach einer Testphase scharfgestellt.
  • Mehr Geld für Kinderkliniken: 2023 und 2024 sollen Deutschlands Kinderkliniken jeweils 300 Millionen Euro zusätzlich erhalten. So soll das Erlösvolumen der Vor-Corona-Zeit garantiert werden.

Die Bundesländer erhalten zusätzliches Geld zur Erhaltung ihrer gebeutelten Geburtshilfeabteilungen. Und: Jede Hebamme, die in einem Krankenhaus arbeitet, soll ab jetzt voll finanziert werden.

Dreh- und Angelpunkt der Reform: Probleme mit der Fallpauschale

Die bereits erwähnte Fallpauschale trägt einen großen Teil zur Krankenhausproblematik bei. Die Klinik-Finanzierung läuft beinahe ausschließlich darüber, und das bedeutet, dass jeder Fall“ nach festgelegter Pauschale bezahlt wird. Tragfähig ist das Ganze nur mit möglichst vielen Patienten, ein Todesurteil für kleine Kliniken, die sich in der Regel auf dem Land befinden.

Außerdem entsteht die falsche Motivation, bevorzugt finanziell lohnenswerte Eingriffe zu machen und dabei eventuell das Wohl des Patienten aus dem Blick zu verlieren: ein möglicher Treiber für Behandlungsfehler, zumindest aber für „Überbehandlung“.

Das System führt weiterhin dazu, dass bestimmte Fachbereiche nur noch schwer finanzierbar sind. Dazu gehört die oben genannte Kinderheilkunde, ebenso wie die Pflege und in allzu vielen Fällen die Spitzenmedizin.

Allein für die Bereithaltung einer grundlegenden medizinischen Infrastruktur erhalten Kliniken bislang kein Geld. Das bedeutet, dass aktuell ungenutzte Kapazitäten verschwinden und im Notfall, zum Beispiel in einer neuen Pandemie oder bei einer anderen Katastrophe, nicht mehr bereitstehen.

Wir haben die Ökonomie zu weit getrieben“, erkannte Lauterbach dann auch ganz richtig, als er seine Reformpläne präsentierte. Zur Einführung der Fallpauschalen unter Gesundheitsministerin Ulla Schmidt im Jahr 2003 war er einer der wichtigsten Berater.

Lauterbachs Krankenhausreform: Wie rechnen Krankenhäuser in Zukunft ab?

Jetzt wissen wir, wie es nicht geht, nämlich allein mit Fallpauschalen. Welches Vergütungssystem ist stattdessen für die Zukunft vorgesehen? Eine Kombination aus Vorhaltebudgets und Fallpauschalen soll es nun richten:

  • Vorhaltebudgets: Ein Drittel der Finanzierung soll durch das Vorhalten von Technik und Personal gesichert werden. Das reduziert den wirtschaftlichen Druck vor allem auf kleine Häuser.
  • Fallpauschalen: Für die restlichen zwei Drittel dienen weiterhin die Fallpauschalen, die dadurch zwar an Bedeutung verlieren, aber ein tragendes Element bleiben.

Kleine Krankenhäuser sollen möglichst nicht mehr schließen, aber auf die Basisversorgung zurückgefahren werden. Das bedeutet für die in der Nähe wohnenden Patienten: weniger Leistungen. Die Level-Einordnung bestimmt dann, was geht – und was nicht.

Einordnung der Krankenhäuser in 3 verschiedene Level

Level 1: Kliniken mit medizinischer und pflegerischer Basisversorgung, für die schnelle lokale Versorgung, zum Beispiel mit Blinddarmoperationen und Behandlung von Knochenbrüchen. Laut neuem Gesetz sollen diese Häuser statt von Ärzten auch von Pflegefachleuten geführt werden können.

Level 2: Krankenhäuser für die Regel- und Schwerpunktversorgung mit erweiterten Leistungen, zum Beispiel Notfall-Schlaganfall-Stationen. Fachabteilungen erhalten eine strengere Definition, sodass nur noch Kliniken mit entsprechender Ausstattung bestimmte Fachbehandlungen abrechnen dürfen. Dafür ist eine Einteilung in Leistungsgruppen geplant.

Level 3: Nur noch Universitätskrankenhäuser und andere Großkliniken sollen bestimmte hochspezialisierte Leistungen anbieten dürfen, damit sich Ärzte auf ihre Fachbereiche konzentrieren und entsprechend Erfahrungen sammeln können.

Die Politik definiert für jedes Level feste Mindestvoraussetzungen, mit dem Ziel, die Behandlungsqualität zu verbessern.

Welche Auswirkungen wird die Krankenhausreform 2023 haben?

Nicht immer bedeutet gut gemeint auch gut gemacht, diese Schlussfolgerung können wir allein schon aus dem gescheiterten Fallpauschalensystem ziehen. Wird die neue Lauterbach Krankenhausreform mehr Erfolg haben?

Ein wichtiger Brennpunkt ist der erwähnte Personalmangel, der dringend behoben werden muss. Wenn es gelingt, wie in der kleinen Reform 2022 beabsichtigt, eine größere Zahl bislang stationärer Behandlungen ambulant durchzuführen – und das ohne Risiko für die Patienten! – käme es zu deutlich weniger Nachtschichten. Das wiederum setzt Pflegekapazitäten für den Tag frei.

Der Bundesgesundheitsminister glaubt außerdem, die Arbeitsbedingungen durch die Krankenhausreform so sehr zu verbessern, dass sich dadurch mehr Fachkräfte gewinnen lassen. Die Ökonomisierung sei zu stark gewesen, die veränderte Struktur trage hingegen dazu bei, mehr Menschen für die Arbeit in einer Klinik zu begeistern. Diese These muss sich allerdings noch an der Realität beweisen.

Bislang war die Krankenhausplanung Ländersache, und darauf baut die Kritik der Opposition aus. So meint NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann von der CDU, die Kliniken seien regional zu unterschiedlich aufgestellt, um sie zentral aus Berlin zu steuern. Nicht nur er, auch die Gesundheitsminister von Schleswig-Holstein und Bayern widersprechen Lauterbach und sehen die medizinische Flächenversorgung in Gefahr.

Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha von den Grünen unterstützt die Krankenhausreform. Doch die Zuständigkeit der Länder sollte auch nach seiner Meinung erhalten bleiben.

Dr. Haack & Dr. Böttger sind im Notfall für Sie da

Nicht immer haben medizinische Behandlungen den gewünschten Erfolg, manchmal läuft sogar einiges schief. Als erfahrene Juristen stehen wir fest hinter den geschädigten Patienten und vertreten sie engagiert vor Gericht. Schmerzensgeld und Schadensersatz lindern im Fall der Fälle zwar keine gesundheitlichen Leiden, sie helfen aber dabei, die Situation zu verbessern.

Falls Sie betroffen sind, laden wir Sie ein zu einem kostenlosen Erstgespräch. Schildern Sie Ihren Fall den Spezialisten für Medizinrecht – wir äußern uns zu den Erfolgschancen und zu der Art, wie wir Ihr gutes Recht durchsetzen möchten.

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Quellennachweise:

https://www.deutschlandfunk.de/krankenhaeuser-reform-lauterbach-fallpauschale-100.html

https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Heftarchiv/Einzelartikel/2023/05_2023/Forum_Krankenhausreform_Goldschmidt_lang.pdf

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/krankenhausreform.html

https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2022/12/1_Bilanz_BKR_Krankenhausschliessungen_2022-1.pdf

https://aok-bv.de/hintergrund/gesetze/index_14911.html

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