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Gravierender Behandlungsfehler: Patient erhält 200.000 Euro Schmerzensgeld

Ärzte an zwei Krankenhäusern haben den Ernst der Lage nicht erkannt – darum ist ihr Patient erblindet. Hätten die Mediziner gezielt gehandelt, wäre dem Mann der Verlust seiner Sehkraft erspart geblieben, urteilte das Gericht. 200.000 Euro Schmerzensgeld für diesen Behandlungsfehler machen den erheblichen gesundheitlichen Schaden nicht wieder gut, doch das Urteil hilft dem Geschädigten dabei, das Erlebte zu verarbeiten.

Was genau geschehen ist und wie das Bonner Landgericht zu seiner Entscheidung kam, erklärt Ihnen im Folgenden die Fachkanzlei für Medizinrecht Dr. Haack & Dr. Böttger. Seit Jahrzehnten haben wir die Patientenrechte im Blick und vertreten geschädigte Personen erfolgreich vor Gericht. Ein Urteil wie dieses macht unseren Klienten Mut, mit uns gemeinsam auf Recht und Gesetz zu setzen.

Ärztepfusch im Krankenhaus: So kam es zu dem Gerichtsurteil

Der 33 Jahre alte Euskirchener litt seit seiner Geburt an einer Zyste im Kopf. Ärzte implantierten ihm deshalb ein Shunt-System, um die Zyste über ein Ventil zu entwässern. So baut sich kein Druck auf das empfindliche Gehirn auf. Im Jahr 2016 suchte der Patient mit Schwindel und Kopfschmerzen zwei verschiedene Krankenhäuser in seiner Umgebung auf, einmal in Bonn und einmal in Euskirchen.

Doch die Ärzte ordneten die Warnzeichen nicht richtig ein. Das Shunt-System war defekt, drückte auf den Sehnerv und schädigte ihn irreparabel. Der Mann erblindete und nahm sich nach dem schwerwiegenden Behandlungsfehler einen Anwalt. 100.000 Euro Schmerzensgeld forderte dieser vor dem Bonner Landgericht.

Bonner Landgericht verdoppelte den Schmerzensgeld-Anspruch

Das Landgericht sah den Ärztefehler als derartig schwerwiegend an, dass es den Schmerzensgeldbetrag verdoppelte. Nun müssen die beiden beschuldigten Kliniken zusammen 200.000 Euro an den Patienten zahlen. Das Urteil trägt das Aktenzeichen LG Bonn 9 O 109/20 und stammt vom 31.05.2023.

Arztfehler – was tun? Medizinrechtskanzlei in Düsseldorf gibt Auskunft

Leider ist der erblindete Mann mit seinem Problem nicht allein, in Deutschland leiden viele Menschen unter den Folgen von Ärztepfusch. Ihnen stehen Schmerzensgelder zu, die sich in der Regel nur auf juristischem Wege erstreiten lassen.

Die Kanzlei von Dr. Haack und Dr. Böttger liegt in der Nähe des obigen Schauplatzes, auf zwei Orte geteilt: Düsseldorf und Osnabrück. Dort suchen uns unsere Klienten persönlich auf, für ein kostenloses Erstgespräch und eine unverbindliche Einschätzung der persönlichen Chancen.

Wenn wir Ihren Fall übernehmen, setzen wir uns voll und ganz für Sie ein. Für einen 48-jährigen Familienvater konnten wir auf diese Weise 150.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten. Auch viele andere Gerichtsverfahren gingen positiv für unsere Klienten aus.

Operative Eingriffe im Rahmen eines stationären Aufenthalts sind die häufigste Fehlerquelle, so besagt es die Behandlungsfehler-Statistik 2021. Selbstverständlich übernehmen wir auch die seltenen Fälle und berechnen das erzielbare Schmerzensgeld im Voraus. Vertrauen Sie der Top-Kanzlei der Jahre 2022/23, gewählt durch 670 Fachjuristen.

Melden Sie sich bei uns – wir verhelfen Patienten zu ihrem Recht!

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Quellennachweise:

https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/medizin–blind-nach-aerztefehlern–200-000-euro-schmerzensgeld-33518470.html

https://www.sueddeutsche.de/panorama/urteile-bonn-blind-nach-aerztefehlern-200-000-euro-schmerzensgeld-

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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Haack

Wir bieten kompetente Rechtsberatung im Medizinrecht und spezialisieren uns auf die Themen Behandlungsfehler, Arzthaftung und die Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.

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