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Behandlungsfehler nach Unfall

150.000 EUR Schmerzensgeld nach Unfall – Erfolg für Dr. Haack | Dr. Böttger

150.000 Euro Schmerzensgeld nach Unfall - neuer Erfolg für unsere Kanzlei

1. Vergleich nach fast fünf Jahren erzielt

Die Fachkanzlei für Medizinrecht Dr. Haack | Dr. Böttger konnte jüngst einen weiteren

Erfolg im Bereich Behandlungsfehler verbuchen: 150.000 Euro Schmerzensgeld nach Unfall.

Der Rechtsstreit zwischen einem 48-jährigen Familienvater und dem Krankenhaus konnte nach fast fünf Jahren mit einem Vergleich beendet werden. Der Geschädigte einigte sich mit dem Krankenhaus auf eine Zahlung von 150.000 Euro Schmerzensgeld. 

Der 48-Jährige war bei einem Arbeitsunfall schwer am Unterschenkel des linken Beins verletzt worden. In Folge der Verletzung kam es zu einem sogenannten Kompartmentsyndrom, das im Rahmen der Behandlung nicht früh genug erkannt wurde und massive, extrem schmerzhafte Nervenschädigungen nach sich zog. 

2. Unterschenkel musste aufgrund schwerer Schmerzen amputiert werden

Um die schweren Schmerzen in den Griff zu bekommen, musste dem bis zu seinem Unfall aktiven Sportler der Unterschenkel amputiert werden. Selbst dieser Eingriff konnte die Schmerzen jedoch nicht vollständig beseitigen. Der Geschädigte ist immer noch Schmerzpatient. Er kann keine Prothese tragen und ist deshalb auf einen Rollstuhl angewiesen. 

3. Vorwurf: Kompartmentsyndrom wurde nicht rechtzeitig erkannt

Der Vorwurf der Rechtsanwälte Dr. Haack | Dr. Böttger lautete, dass das Kompartmentsyndrom nicht rechtzeitig erkannt wurde, da postoperativ keine geeigneten diagnostischen Maßnahmen getroffen wurden (sog. unterlassene Befunderhebung). Ein solches Syndrom verursacht durch erhöhten Druck in den sogenannten Muskellogen des Unterarms oder Unterschenkels Schäden an den Blutgefäßen, Muskeln und Nerven. Das Kompartmentsyndrom ist die zweithäufigste Komplikation bei Unterschenkelfrakturen.

4. Untersuchungen nach der OP nicht geeignet

Der medizinische Sachverständige stellte im Gerichtstermin klar, dass die damals durchgeführten postoperativen Untersuchungen nicht geeignet waren, ein Kompartmentsyndrom sicher auszuschließen. Aufgrund der extremen postoperativen Schmerzen hätten zwingend weitere Untersuchungen erfolgen müssen, die dann mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zur Diagnose „Kompartmentsyndrom“ geführt hätten. 

Dass solche Maßnahmen unterblieben, bewertete der Sachverständige als grob fehlerhaft. Wäre das Kompartmentsyndrom frühzeitig entdeckt worden, wäre mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Gewebe- und Nervenschädigung verhindert worden. Dann wäre es auch nicht zu der Amputation gekommen.

5. Betroffene sollten sich juristische Hilfe suchen

Der Mandant und die Fachanwälte für Medizinrecht Dr. Haack und Dr. Böttger zeigen sich mit dem Ergebnis des Vergleichs zufrieden und weisen darauf hin, dass Betroffene von Ärztepfusch und Behandlungsfehlern sich umgehend juristischen Beistand suchen sollten, um sich entsprechend zur Wehr zu setzen. Hierzu wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme für eine juristische Erstberatung dringend empfohlen.

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