Chefarztvertragsrecht

Chefarztvertragsrecht

Kompetente Beratung für Chefärzte

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Bereich bildet die Beratung von Chefärzten bei der Erstellung und Prüfung von Dienstverträgen. Ein Chefarztvertrag ist ein hochkompliziertes rechtliches Konstrukt, welches Detailkenntnisse in speziellen Rechtsfragen der Privatliquidation, der Nebentätigkeitserlaubnis, der Wirksamkeit von Anpassungs- und Entwicklungsklauseln, des Umfangs der Dienstaufgaben, Kostenerstattung und Vorteilsausgleich sowie eine rechtssichere Gestaltung der gesamten Organisationsstruktur und Abläufe innerhalb der Einrichtung voraussetzt.

Unsere Beratungstätigkeit gegenüber Chefärzten beschränkt sich aber nicht nur auf den Chefarztvertrag, sondern umfasst auch die Beratung und die Konzeption sonstiger Verträge und Vereinbarungen, wie z.B.

Wahlleistungsvereinbarungen oder Individualvereinbarungen, die mit den Patienten abgeschlossen werden können.

Schließlich gehört zum Chefarztrecht auch die Beratung und gerichtliche Vertretung bei Aufhebung und Beendigung des Dienst-, bzw. Arbeitsverhältnisses. Insoweit sind wir sowohl im außergerichtlichen Bereich tätig, wenn es um eine einvernehmliche Lösung geht, als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, sofern dies erforderlich ist.

Dr. Haack und Dr. Böttger – die Fachkanzlei für Medizinrecht – spezialisiert sich zudem auf medizinische Behandlungsfehler und vertritt hier bundesweit Mandantinnen und Mandanten.

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Erfahrung

Integraler Bestandteil unserer Arbeit im Bereich Medizinrecht ist die kontinuierliche Weiterbildung. Als Fachjuristen gehören regelmäßige Lehrgänge und Schulungen aber auch das Wahrnehmen neuer rechtlicher Entwicklungen zu unserem Berufsalltag.

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Qualifikation

Dr. Hansjörg Haack gilt als einer der deutschlandweit ersten Fachanwälte für Medizinrecht und hat sich in der Vergangenheit durch mehr als 200 Fachpublikationen einen exzellenten Ruf erarbeitet. Auch Dr. Lutz Böttger kann auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen.

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Tätigkeit

Unsere Kanzlei unterstützt Patienten jederzeit gerne professionell bei der Lösung von medizinrechtlichen Problemen. Wir sind im Arzthaftungsrecht ausschließlich auf Patientenseite tätig. Ansonsten beraten wir Chefärzte umfassend bei der Vertragsgestaltung oder Überprüfung ihrer Chefarztverträge.

Wir sind stolz auf bislang Erreichtes

Das Medizinrecht ist hochkomplex und die Verfahren meist langwierig. Benötigt wird sowohl medizinischer als auch rechtlicher Sachverstand. Bei uns sind Sie in guten Händen.

Wurden Sie Opfer eines medizinischen Behandlungsfehlers? Wir setzen Ihre rechtlichen Ansprüche konsequent durch. 

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200+

Publikationen

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400+

Prozesse

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4,500

Mandanten

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25

Jahre tätig

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Die Publikationen von Dr. Haack

Dr. Haack hat seit über 25 Jahren für die Durchsetzung von Patientenrechten nach  medizinischen Behandlungsfehlern gekämpft. In seinen Publikationen dreht sich alles um die Rechte von Patienten beim Arzt und im Krankenhaus und um die Rechte als geschädigter Patient. Spezialisiert ist der frühere Fachanwalt Medizinrecht übrigens auch auf die Beratung von Chefärzten, insbesondere im Vertragsrecht.

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Fachkanzlei für Medizinrecht

Wir bieten kompetente Rechtsberatung im Medizinrecht und spezialisieren uns auf die Themen Behandlungsfehler, Arzthaftung und die Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.

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