
Dr. Haack ist Ihr Experte
Im Patientenrecht werden alle Rechte zusammengefasst, die dem Patienten zustehen.
Bei einer medizinischen Behandlung hat der Patient gegenüber seinem Arzt oder bei einer stationären Behandlung auch gegenüber dem Krankenhaus zahlreiche Rechte.
Dies ist erforderlich, da eine medizinische Behandlung für den Patienten oftmals einschneidende Folgen hat, insbesondere dann, wenn die Behandlung nicht so verläuft, wie zunächst angenommen. Zwar kann ein Behandlungserfolg trotz bester Therapie nicht garantiert werden. Aber gleichwohl hat der Patient stets Anspruch auf eine angemessene Aufklärung, Beratung und eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen müssen mit dem Patienten abgestimmt werden. Bei jeder Behandlung, Pflege, Rehabilitation oder Prävention muss die Würde und Integrität des Patienten beachtet und das Selbstbestimmungsrecht sowie das Recht des Patienten auf Privatsphäre respektiert werden.
Für den Patienten als juristischen Laien, der sich im Rahmen seiner Erkrankung und Behandlung häufig in einer Stresssituation befindet, sind die eigenen Rechte oftmals schwierig zu überblicken und im konkreten Fall durchzusetzen.
Die Gesamtzahl der Patientenrechte hat der Gesetzgeber im Jahr 2013 in einem sog. Patientenrechtegesetz erstmalig zusammenfassend geregelt. Durch dieses Gesetz wurde somit das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigener Vertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen.
Wesentliche Rechte des Patienten, wie z. B. Aufklärungs- oder Einsichtsrechte des Patienten werden nun durch das Gesetz geregelt. Bis 2013 war der Rechtszustand dadurch gekennzeichnet, dass die Rechte der Patienten sich aus zahlreichen, verstreut liegenden Vorschriften und der dazu ergangenen Rechtsprechung ergab. Das sich auf diese Art gebildete Patientenrecht war nur für den Experten zugänglich.
Es gab daher schon lange vor 2013 immer wieder Vorstöße, ein eigenes Patientenrechtegesetz zu schaffen. Aber auch heute noch gilt, dass zahlreiche Regelungen sich nicht aus dem Patientenrechtegesetz ergeben, sondern von der Rechtsprechung entwickelt werden.
Ein Beispiel hierfür ist die Frage, wann ein Patient tatsächlich Anspruch auf die zusätzlich von ihm „erkaufte“ Chefarztbehandlung hat. Auch bei den Patientenrechten ist es daher von größter Bedeutung, dass der Anwalt stets die Weiterentwicklung des Rechts und der Rechtsprechung im Auge hat.
Vertrauen Sie beim Thema Patientenrecht der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Haack. Dr. Haack gilt als einer der ersten Fachanwälte in diesem Bereich und setzt Ihre Rechte gegenüber Ärzten und Krankenhäusern konsequent durch.
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