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Die Rolle des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsrecht

Die Rolle des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsrecht

Die Rolle des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsrecht

Medizinischen Gutachten und medizinischen Sachverständigen kommt bei Rechtsstreitigkeiten im Arzthaftungsrecht nach medizinischen Behandlungsfehlern eine entscheidende Rolle zu.

Als medizinische Experten liefern sie die notwendigen Kenntnisse und Einschätzungen, um eine Beweisführung im Rahmen von Arzthaftungsfällen zu ermöglichen.

Jurist:innen, Anwält:innen und Richter:innen sind auf die Fachmeinungen des kompetenten neutralen medizinischen Fachpersonals angewiesen, um in Rechtsstreitigkeiten ausgewogene Entscheidungen zu treffen und gerechte Urteile zu fällen.

In diesem Blog-Beitrag möchten wir dieses Thema näher beleuchten und Ihnen wichtige Hintergründe, Hilfestellungen und Ratschläge im Zusammenhang mit medizinischen Sachverständigen und Gutachten geben.

Was ist ein medizinischer Gutachter?

Medizinische Gutachter:innen unterstützen Patientinnen und Patienten und deren Anwälte, um gewisse Sachverhalte medizinisch auszuwerten und zu beurteilen.

Juristinnen und Juristen fehlt hierzu nämlich in der Regel eine ausreichende erforderliche medizinische Fachkompetenz.

Erst wenn vor Gericht einwandfrei erwiesen bzw. bewiesen ist, dass fehlerhaftes ärztliches Handeln zu medizinischen Schäden geführt hat, haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld, der dann gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Als Gutachter ist ein Arzt ein sogenannter “Gehilfe” (BGH, Urt. v. 24.06.1952 – 1 StR 130/52, BGHSt 3, 27, 28) bzw. Berater eines Gerichts oder anderer Auftraggeber.

Seine Aufgabe besteht darin, medizinische Befunde zu erheben und diese vor dem Hintergrund medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse und des eigenen ärztlichen Erfahrungswissens zu bewerten.

Dadurch soll dem Auftraggeber eine Entscheidung in rechtlich entscheidenden Fragen ermöglicht werden.

Welche Rolle spielen medizinische Gutachten?

Im Rahmen von Arzthaftungsprozessen muss anhand von medizinischen Gutachten nachgewiesen werden, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zum Zeitpunkt der medizinischen Behandlung den sogenannten Facharztstandard nicht erfüllt haben.

Erst dann kann eine zivilrechtliche Haftung durch die Medizinerinnen und Mediziner überhaupt erst in Betracht gezogen werden.

Zusätzlich muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der fehlerhaften Behandlung der Ärzt:innen und den erlittenen gesundheitlichen Schäden der Betroffenen gutachterlich nachgewiesen werden.

Erst wenn beide Sachverhalte vorliegen und durch unabhängige Gutachten belegt werden können, sind zivilrechtliche Ansprüche durchsetzbar.

Die Anforderungen an den medizinischen Gutachter

Ein medizinischer Gutachter hat die gutachterlichen und prozessrechtlichen Anforderungen zu beachten und muss die erforderlichen Kenntnisse in dem entsprechenden Fachgebiet besitzen.

Darüber hinaus sind laut Leitlinie zu den Allgemeinen Grundlagen der medizinischen Begutachtung folgende Eigenschaften wichtig:

  1. Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
  2. Eigenverantwortlichkeit
  3. Kompetenz
  4. Beachtung der Rechtsgrundlagen
  5. Vollständige Erfassung der Sachverhalte
  6. Vermeidung von Interaktionsfehlern
  7. Klarheit und gutachtliche Relevanz der Darstellungen und Aussagen
  8. Beschränkung auf die vom Auftraggeber gestellten Fragen
  9. Termingerechte Erstellung und Aufbewahrungsfristen
  10. Beachtung der Schweigepflicht und der Rechte des zu Begutachtenden

Regelungen in der Zivilprozessordnung

Gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) müssen Ärztinnen und Ärzte ein medizinisches Gutachten erstellen, wenn sie gerichtlich dazu verpflichtet wurden und über die entsprechende Sachkunde verfügen.

Geregelt sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Paragrafen 404 ff. ZPO.

Zunächst geht es um die Sachverständigenauswahl. In Absatz 1 heißt es dort: “Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch das Prozessgericht. Es kann sich auf die Ernennung eines einzigen Sachverständigen beschränken.”

§404a ZPO handelt von der Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen, in §406 ZPO geht es um die Ablehnung eines Sachverständigen; Das Gutachtenverweigerungsrecht wird in §408 ZPO behandelt.

Was ist der Inhalt von medizinischen Gutachten im Arzthaftungsrecht?

Folgender Aufbau hat sich bei medizinischen Sachverständigen-Gutachten bewährt:

  • Rubrum mit Aktenzeichen und Benennung der Parteien (Kläger bzw. Antragsteller und Beklagter bzw. Antragsgegner)
  • Gutachtenauftrag (Formulierung aus dem Auftragsschreibung)
  • Vorliegende Unterlagen 
  • Sachverhalt
  • Medizinische Beurteilung
  • Beantwortung der Fragen an den Gutachter
  • Vorschlag weiterer Begutachtungen

Wie kann ich einen medizinischen Sachverständigen beauftragen?

Medizinische Gutachten können auf verschiedenen Rechtsgebieten von unterschiedlichen Stellen in Auftrag gegeben werden.

Im Sozialrecht zum Beispiel von den gesetzlichen Krankenkassen, Pflegekassen oder der gesetzlichen Rentenversicherung, im Verwaltungsrecht von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten, im Zivilrecht von Versicherungen oder von Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den (Zahn-)Ärztekammern oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen; Im Arbeitsrecht können die Auftraggeber Arbeitsgerichte, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sein und im Strafrecht Staatsanwaltschaften und Strafgerichte.

Auch Betroffene wie Geschädigte, Versicherte oder Beschuldigte können Gutachten in Auftrag geben.

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für eine außergerichtliche Einigung

Sollten Sie nach einer medizinischen Behandlung den Verdacht haben, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, können Sie über Ihre gesetzliche Krankenkasse den Medizinischen Dienst (MDK) mit einem Gutachten beauftragen.

Weitere Anlaufstellen: Die Gutachterkommissionen für Behandlungsfehler der Landesärztekammern und Landeszahnärztekammern.

Diese Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sind bereits seit dem Jahr 1975 bei den Landesärztekammern eingerichtet, mit freiwilligem Fachpersonal besetzt und werden nach einem schriftlichen Antrag tätig – für Patientinnen und Patienten kostenfrei.

Häufig sind diese Gutachten Grundlage für eine außergerichtliche Einigung in Arzthaftpflichtstreitigkeiten.

Sind betroffene Patient:innen oder Ärzt:innen mit der Entscheidung dieser Gremien nicht einverstanden, kann der Rechtsweg beschritten werden.

Wie viel kostet ein medizinisches Gutachten?

Die Kosten für ein medizinisches Gutachten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. 

Sie können zwischen 500 Euro und mehreren Tausend Euro betragen.

Geregelt sind die jeweiligen Stundensätze im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

In Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) Teil 2 fallen Gutachten zu ärztlichen Behandlungsfehlern in die Honorargruppe 3 (Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad) und werden mit einem Stundensatz von 120 Euro vergütet.

Bei Fragen zum Thema medizinischer Sachverständiger berät Dr. Haack | Dr. Böttger kompetent

Haben Sie weitere Fragen zum Thema medizinische Gutachten und medizinische Sachverständige im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern bzw. Ärztepfusch, steht Ihnen Dr. Haack | Dr. Böttger – Fachkanzlei für Medizinrecht gerne mit kompetentem Rat zur Seite.

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im Medizinrecht kennt Dr. Haack | Dr. Böttger die gängigen Vorgehensweisen, um nach dem Auftreten eines medizinischen Behandlungsfehlers individuell kompetenten juristischen Beistand leisten zu können.

Das Ziel ist es, für die Betroffenen möglichst beträchtliche zivilrechtliche Forderungen wie Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gerichtlich durchsetzen zu können.

Gerne können Sie unser Kontaktformular nutzen, falls Sie eine Beratung wünschen oder einen Termin mit Dr. Haack | Dr. Böttger vereinbaren möchten.

PS: Besuchen und lesen Sie gerne auch unsere weiteren informativen Blog-Beiträge “Über den richtigen Umgang mit medizinischen Behandlungsfehlern” und “Wie verklage ich ein Krankenhaus nach einer Ansteckung mit dem Krankenhauskeim?”.

Quellennachweise:

  • https://ihr-anwalt.com/blog/der-medizinische-sachverstaendige-im-arzthaftungsrecht/
  • https://www.aerzteblatt.de/archiv/209414/Medizinische-Sachverstaendige-Der-Arzt-als-Gutachter
  • https://fachanwaeltemedizinrecht.de/gutachter-in-der-arzthaftung/
  • https://www.bayerisches-aerzteblatt.de/inhalte/details/news/detail/News/medizinische-sachverstaendigengutachten-im-arzthaftungsrecht.html
  • https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/antraege/aerztliches-gutachten
  • https://www.aerzteblatt.de/archiv/17519/Aerztliche-Gutachten-Eine-elementare-aerztliche-Aufgabe
  • https://www.spitta-medizin.de/news/medizin/praxisrecht/story/form-und-aufbau-des-medizinischen-gutachtens__222.html
  • https://www.asu-arbeitsmedizin.com/praxis/rechte-und-pflichten-des-medizinischen-sachverstaendigenhttps://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/094-001.html
  • https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/verdacht-auf-behandlungsfehler-das-muessen-sie-wissen-12121
  • https://www.aekno.de/patienten/behandlungsfehler/gutachterkommission-fuer-aerztliche-behandlungsfehler
  • https://www.bundesaerztekammer.de/patienten/gutachterkommissionen-schlichtungsstellen/
  • https://dejure.org/gesetze/ZPO/407.html
  • https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/BJNR077600004.html
  • https://www.spitta-medizin.de/news/medizin/praxisrecht/story/form-und-aufbau-des-medizinischen-gutachtens__222.html
  • https://www.anwalt.de/rechtstipps/medizinische-sachverstaendige-und-gutachten_079817.html

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21.04.2022 – Neuigkeiten aus der Medizinrechtskanzlei Dr. Haack | Dr. Böttger

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