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An dieser Stelle finden Sie eine kleine Auswahl aus der Berichterstattung in Rundfunk, Fernsehen und Printmedien über unsere Kanzlei.

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Der ärztliche Vertreter: ein Fall für die Sozialversicherung? Den Einzelfall entscheiden die Gerichte so

Der Vertragsarzt kann sich nach § 32 Abs. 1 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme an ärztlicher Fortbildung oder an einer Wehrübung vertreten lassen. Für die Vertretung eines Vertragszahnarztes gilt übrigens die vergleichbare Regelung des § 32 der Zulassungsverordnung für Zahnärzte (Zahnärzte-ZV). Es stellt sich die Frage, ob der Vertreter des Vertragsarztes eine sozialversicherungsrechtliche Tätigkeit ausübt.

Lässt sich eine Kassenzulassung abnutzen? Bundesfinanzhof erlaubt Abschreibung des Kaufpreises eines „Chancenpakets“

Medical-Tribune-Bericht Osnabrück – Ärzte, die eine Vertragsarztpraxis kaufen, möchten natürlich die Kosten steuerlich geltend machen. Die „Absetzungen für Abnutzung“ (AfA) können aber nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden, wie der Bundesfinanzhof gerade in zwei Fällen entschieden hat.

Zusatzentgelte sichern- Zur Wirksamkeit von Wahlleistungen – Chefärzte, Honorar & Krankenhauszusatzentgelte

Wahlleistungen sind etablierte und beliebte „Extras“ der Patienten. Vor allem die Wahlarztbehandlung und die Wahlunterbringung sind beliebt. Um sich diese Zusatzentgelte zu sichern, sind ein paar Regeln zu beachten und einige Fallstricke zu umgehen. In der Rechtsprechung gab es in den letzten Jahren einige Entscheidungen zur Wirksamkeit von Wahlleistungen, die hier zusammengefasst werden.

Sozialabgaben für den Praxisvertreter – so schützen Sie sich vor Überraschungen

Osnabrück – Wird der Einsatz eines Praxisvertreters als sozialversicherungspflichtig angesehen, verteuert sich dieser für den Praxisinhaber um etwa 40 %. Zwei Gerichte haben sich aktuell mit der Frage der Sozialabgaben befasst – und damit Hinweise formuliert, die Vertragsärzte beachten sollten.

Sozialversicherungspflicht Arzt / Zahnarzt / Gemeinschaftspraxis

Verschiedene Sozialgerichte und Landessozialgerichte haben sich in den vergangenen Monaten mit dem sozialversicherungsrechtlichen Status von Honorarärzten befasst und gingen hierbei ganz überwiegend von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis aus.

Konkurrenzverbot nur mit Karenzentschädigung

Nicht nur zwischen den BAG-Partnern kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart werden, sondern auch mit angestellten Ärzten. Neben zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Beschränkungen ist dabei aber auch zwingend eine präzise formulierte Karenzentschädigung vorzusehen. Anderenfalls ist das Wettbewerbsverbot unwirksam.

BSG schränkt Handlungsmöglichkeiten für Medizinische Versorgungszentren und Vertragsärzte deutlich ein.

BSG schränkt Handlungsmöglichkeiten für MedizinischeVersorgungszentren und Vertragsärzte deutlich ein BSG. In den letzten Jahren entschieden sich Vertragsärzte, die sich zur Ruhe setzen wollten, verstärkt dazu, ihren Vertragsarztsitz an ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu übertragen. Die früher übliche Variante, einen Nachfolger für den freiwerdenden Vertragsarztsitz zu suchen und diesem die Praxis zu verkaufen, trat demgegenüber deutlich in den Hintergrund.

Die Alternative zum teuren Gesellschafterstreit

Ein Gesellschafterstreit in der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist emotional belastend und mit zeitlichem wie finanziellem Aufwand verbunden. Es ist daher erstrebenswert, Streitigkeiten einzuschränken. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann hier hilfreich sein. Die gesetzlichen Regelungen zu Auseinandersetzungen innerhalb einer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten BAG sind dispositiv. D.h.: Sie gelten nur, wenn die Ärzte in ihrem Praxisvertrag keine “besondere Form” der Auseinandersetzung vereinbart haben – z.B. dass die BAG nur von einem Arzt übernommen wird und den anderen Ärzten definierte Abfindungsansprüche zustehen. Hier könnte dann allenfalls noch über die Höhe der Abfindung gestritten werden.

Kontakt 0211 6957 4702 Anfrage