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Arzneimittelrecht / Medizinprodukterecht

Das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht regelt die Herstellung, die klinische Prüfung (Zertifizierung) sowie die Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln, bzw. Medizinprodukten an Patienten. Die zentralen Fragen im Arzneimittel-, bzw. Medizinprodukterecht befassen sich mit der Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.

Insbesondere geht es hierbei um die Erstattung von Kosten für Therapieansätze, die noch nicht im gesetzlichen Maßnahmenkatalog enthalten sind oder die Behandlung mit Medikamenten außerhalb ihrer eigentlichen Zulassung, dem sog. „Off-Label-Use“. Bei der Versorgung des Patienten mit Hilfsmitteln, wie z. B. Rollstühlen, Brillen oder Hörgeräten sind nicht nur die Vorschriften des Arzneimittel- und Medizinprodukterechtes zu berücksichtigen, sondern auch berufs-, sozial- und wettbewerbsrechtliche Regelungen.

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21.04.2022 – Neuigkeiten aus der Medizinrechtskanzlei Dr. Haack | Dr. Böttger

150.000 EURO Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehler nach einem Arbeitsunfall. Hier erfahren Sie mehr

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