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Sauerstoffmangel bei der Geburt: So gelangen Sie an Ihr Schmerzensgeld und sichern Zukunftsschäden ab

Sauerstoffmangel bei der Geburt: So gelangen Sie an Ihr Schmerzensgeld und sichern Zukunftsschäden ab

Akuter Sauerstoffmangel bei der Geburt, auch Asphyxie genannt, hat für das Baby schwerwiegende Folgen. In Deutschland gehört diese Komplikation zu den häufigsten Geburtsschäden. Ungefähr 400 bis 600 Kinder pro Jahr trifft es mit aller Härte. Die Ursachen sind vielfältig, sie reichen vom angeborenen Herzfehler des Kindes über unerkannte Infekte bis hin zu Geburtsverletzungen. Fachkundiges Gesundheitspersonal hat oft die Möglichkeit, einzugreifen und Schäden abzuwenden.

Geschieht dies nicht und Ihr Kind erleidet aufgrund von Sauerstoffmangel dauerhafte gesundheitliche Schäden, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf eine finanzielle Kompensation. Es lohnt sich, den Fall einer Fachkanzlei für Medizinrecht vorzulegen, zur genauen juristischen Prüfung. In der Fachkanzlei für Medizinrecht Dr. Haack | Dr. Böttger sind Sie an der richtigen Adresse. Unsere Kanzlei hat sich auf dieses Fachgebiet des Arzthaftungsrechts spezialisiert und gemeinsam mit unseren Mandanten zahlreiche Verfahren erfolgreich abgeschlossen.

Wichtige Vorab-Informationen erhalten Sie in diesem Artikel.

1. Die Anzeichen von Sauerstoffmangel bei der Geburt

Die Herztöne des ungeborenen Babys werden in der modernen Geburtshilfe mittels eines CTG (Kardiotokografie) regelmäßig überwacht. Fällt die Herzfrequenz eines Babys während der Wehen ab, um danach zuerst im niedrigen Bereich zu verharren und nur allmählich (wenn überhaupt) wieder anzusteigen, ist dies ein Hinweis auf einen akuten Sauerstoffmangel. Hebammen und Ärzte stehen in dem Fall eines Abfalls der Herzfrequenz verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, um dem Kind zu helfen. Falls diese nicht zügig zu einer Verbesserung führen, sollte die Geburt so schnell wie möglich erfolgen, im Notfall durch einen Kaiserschnitt. Denn ein anhaltender Sauerstoffmangel wirkt sich schädlich auf sämtliche Organe aus, am stärksten aber auf das Gehirn. Gehirnzellen sterben sehr schnell ab, wenn die Sauerstoffversorgung ungenügend ist.

Im ungünstigen Fall überlebt das Baby nicht, doch häufiger erleidet es temporäre oder dauerhafte Schäden im motorischen und kognitiven Bereich. Die für Eltern erkennbare Anzeichen von Sauerstoffmangel bei der Geburt können sein:

  • Starke Schlafschwierigkeiten
  • Ausgiebige Schrei-Attacken
  • Schluckstörungen
  • Epilepsie mit entsprechenden Anfällen
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Lähmungserscheinungen

Ein Sauerstoffmangel bei der Geburt löst also eine breite Palette an Störungen aus, die nicht alle gleichzeitig auftreten müssen und verschieden ausgeprägt sein können. Außerdem können die Ursachen für diese Symptome auch woanders liegen, eine medizinische Abklärung ist nötig.

2. Die Spätfolgen von Sauerstoffmangel bei der Geburt

Auch im medizinischen Bereich gibt es so etwas wie Glück im Unglück. Vielleicht bilden sich die Symptome nach einiger Zeit zurück und das Kind wächst gesund heran. Sauerstoffmangel bei der Geburt – und trotzdem gesund: Dieser Fall ist selten, viel häufiger tritt das Gegenteil auf und der Sauerstoffmangel bei der Geburt führt zu Spätfolgen, die den Menschen sein ganzes Leben lang begleiten und beeinträchtigen.

Organ- und Hirnschäden durch Sauerstoffmangel bei der Geburt wirken sich langfristig auf verschiedene Weise aus. Die Lähmungen können bleiben, ebenso wie die Schluckstörungen und die Epilepsie. Die ohnehin schon verzögerte geistige und körperliche Entwicklung bleibt vielleicht irgendwann stehen, hinzu kommen eventuelle Hüftprobleme, eine Niereninsuffizienz und / oder dauerhafter Bluthochdruck. Behinderungen verschiedenster Art machen dem Kind und seinen Eltern das Leben schwer. Gemäß einer schwedischen Studie fördert Sauerstoffmangel bei der Geburt sogar Schizophrenie in späteren Jahren. In schwersten Fällen bleibt das Kind ein Leben lang ein schwerster Pflegefall und ist dauerhaft auf Unterstützung und Pflege angewiesen.

Die intensive Geburtsüberwachung mit ständiger Kontrolle der kindlichen Herztöne hat dazu beigetragen, den Sauerstoffmangel bei der Geburt stark zurückzudrängen. Manchmal werden aber im Vorfeld schon Fehler gemacht oder die fallende Herzfrequenz bleibt ohne adäquate, zeitgerechte Reaktion. Die Folgen eines solchen Behandlungsfehlers müssen Familien jahrzehntelang tragen, eine finanzielle Kompensation ist in diesem Fall mehr als angebracht.

3. Wann ist Sauerstoffmangel bei der Geburt ein Behandlungsfehler?

Führt ein Sauerstoffmangel bei der Geburt zu einer Entwicklungsverzögerung oder zu anderen Spätfolgen, handelt es sich nicht automatisch um einen Behandlungsfehler. Gingen aber die folgenden Behandlungsfehler voraus, besteht mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Zusammenhang:

  • Nicht durchgeführtes CTG (Herzschlagüberwachung des Babys)
  • Fehlerhafte oder unterbliebene Auswertung der vorliegenden CTG-Daten
  • Komplikationen bei Hausgeburt ohne Verlegung ins Krankenhaus
  • Kaiserschnitt zu spät durchgeführt, trotz Plazentaruptur oder grünem Fruchtwasser
  • Zu langer Geburtsstillstand durch Schulterdystokie (die Schulter des Babys bleibt im Geburtskanal hängen)
  • Wehensturm durch ein für die Einleitung nicht zugelassenes Medikament
  • Fehlerhafte oder unterlassene Missbildungsdiagnostik im Vorfeld der Geburt
  • Falsch behandelte Risikoschwangerschaft mit Plazentaprobleme
  • Schädigung der Mutter durch fehlerhafte Periduralanästhesie (PDA)

Das sind nur die wichtigsten möglichen Behandlungsfehler, die einen Sauerstoffmangel bei der Geburt nach sich ziehen können. Als Fachkanzlei für Medizinrecht überprüfen wir den Behandlungsablauf genau und finden heraus, an welcher Stelle der Behandlungsfehler lag. Die recherchierten Daten nutzen wir als Beweis, um Ihre Entschädigung einzufordern.

4. Wann erlischt die Arzthaftung bei Geburtsschäden?

Nicht immer liegen die Fakten klar auf der Hand: Vielen Menschen wird erst nach Jahren klar, dass bei ihrer Geburt etwas ganz gewaltig schiefgelaufen ist. Und dass die Hebamme, der Arzt oder das Krankenhaus schuld daran sein könnte. Die Arzthaftung bei Geburtsfehlern währt je nach Umständen 3 oder 30 Jahre, das legt der § 199 BGB fest.

  • 3 Jahre Verjährungsfrist: Diese Frist beginnt „ab positiver Kenntnis/grob fahrlässiger Unkenntnis des Arztfehlers“, also dann, wenn die Eltern oder der Geschädigte selbst vermuten bzw. fest davon überzeugt sind bzw. davon überzeugt sein mussten, dass ein Behandlungsfehler vorlag. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an uns, wir sorgen dafür, dass Ihre Frist nicht verstreicht.
  • 30 Jahre Verjährungsfrist: Kommt es innerhalb von 30 Jahren nach der Geburt nicht zu einer positiven Kenntnis des Arztfehlers, sind alle Ansprüche vollständig verjährt. Wenn ein behinderter Mensch sich also mit 25 Jahren fragt, woher seine Einschränkungen stammen, hat er womöglich noch Recht auf Kompensation. Geht er der Sache im Alter von 31 Jahren nach, ist es für eine Entschädigung zu spät.

Denken Sie daran: Es gibt auch schicksalshafte Geburtsverläufe, die niemand ändern oder verhindern kann. Nicht immer steckt ein Arztfehler oder Behandlungsfehler dahinter. Wir klären das ab, damit Sie wieder zur Ruhe gelangen.

5. Erfolgreiche Klagen wegen Sauerstoffmangels bei der Geburt

Liegt tatsächlich ein Behandlungsfehler vor, der zu Sauerstoffmangel bei der Geburt und den entsprechenden gesundheitlichen Schäden führte, hat eine Klage gute Aussicht auf Erfolg.

  1. Das OLG Oldenburg sprach zum Beispiel einem 8-jährigen Mädchen 500.000,00 Euro Schmerzensgeld wegen eines erlittenen Hirnschadens zu. In der entsprechenden Pressemitteilung Nr. 45/2019 vom 15.11.2019 ist zu lesen, dass der Wehenschreiber 10 Minuten lang keinen Herzschlag aufzeichnete, danach erfasste er fälschlicherweise den Herzschlag der Mutter. Die stark abgefallene Herzfrequenz des Kindes wurde nicht erkannt, die Sauerstoffunterversorgung führte zu schweren Schäden im Gehirn.
  2. Das OLG Hamm verurteilte im Jahr 2017 ein Paderborner Krankenhaus zu einer Schmerzensgeldzahlung von 250.000 Euro an einem Neunjährigen. Der Junge hatte einen Sauerstoffmangel bei der Geburt erlitten, weil die beiden behandelnden Ärzte sich trotz negativen CTGs nicht frühzeitig zu einem Kaiserschnitt entschlossen. Er wurde mit einer Nabelschnurumschlingung geboren, die eine dauerhafte schwere Hirnschädigung nach sich zog.
  3. Neben deutlich sechsstelligen Schmerzensgeldern sind auch die finanziellen Schäden zu berücksichtigten, die durch z.B. dauerhafte Pflege (vermehrte Bedürfnisse) und einen Verdienstausfall möglicherweise bis an das Lebensende zu zahlen sind. Hier laufen oft zweistellige Millionenbeträge auf, die im Falle einer Haftung ebenfalls zu ersetzen sind.

6. Behandlungsfehler bei der Geburt: Mit uns kommen Sie zu Ihrem Recht

Die Fachkanzlei für Medizinrecht Dr. Haack | Dr. Böttger steht fest an Ihrer Seite, wenn Sie sich von uns vertreten lassen. Behandlungsfehler bei der Geburt, allem voran der Sauerstoffmangel mit seinen oft erheblichen Folgen, gehören zu unseren Spezialgebieten. Die zahlreichen gerichtlichen Erfolge der letzten Jahre zeigen, dass Sie sich mit unserer Unterstützung auf dem richtigen Weg befinden.

Erfahrung und tiefgreifende juristische Kenntnisse sind nicht alles, gerade, wenn es um jahrelanges Leiden geht. Wir wissen sehr genau, dass unsere Mandanten schweres Leid ertragen müssen und kommen Ihnen mit entsprechender Empathie entgegen. Erst einmal ankommen und durchatmen – und dann mit starker Rückendeckung Ihr gutes Recht erstreiten.

Ein erstes Gespräch ist immer unverbindlich und kostenlos! Fordern Sie daher noch heute unseren Rückruf an! Erzählen Sie uns Ihre Geschichte und wir nehmen die Sache juristisch in die Hand.

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Quellennachweise:

  • https://www.envivas.de/magazin/gesundheitswissen/geburt/asphyxie-wenn-der-sauerstoff-nicht-reicht/
  • https://www.herold.at/blog/geburtskomplikation-sauerstoffmangel/
  • https://www.uniklinikum-dresden.de/de/presse/aktuelle-medien-informationen/sauerstoffmangel-bei-neugeborenen-schuetzt-ein-gichtmedikament-das-gehirn
  • https://www.anwalt.de/rechtstipps/geburtsschadensrecht-hilfe-durch-information-7-teil_114521.html
  • https://www.jura.cc/rechtstipps/klinik-haftet-fuer-geburtsschaden-durch-sauerstoffmangel/

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21.04.2022 – Neuigkeiten aus der Medizinrechtskanzlei Dr. Haack | Dr. Böttger

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