Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

„Of Counsel“ für Medizinrecht Dr. Hansjörg Haack

Dr. Haack ist ein ausgewiesener Spezialist, der sich ausschließlich auf diesen Bereich konzentriert. Die Vorteile liegen auf der Hand. Durch die Erfahrung jahrzehntelanger Fachanwaltlicher Vertretung von Patienten und Medizinern ist ein einzigartiges Know-how entstanden. Mit anderen Worten lassen sich die Erfolgsaussichten bei konkreten Problemsituationen bereits im Vorfeld meist sehr valide einschätzen und auf dieser Basis gewinnversprechende Strategien entwickeln.

Warum zur Fachkanzlei für Medizinrecht?

Diese Frage lässt sich problemlos auch mit einer pointierten Gegenfrage beantworten. Gerade im Medizinbereich ist die Spezialisierung an der Tagesordnung. Niemand würde ernsthaft in Abrede stellen, dass ein Orthopädie andere Fachkenntnisse aufweist als beispielsweise ein Internist oder ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Die Analogie liegt auf der Hand, denn ebenso verfügt ein Fachanwalt für Medizinrecht über ein gänzlich anderes Profil als Fachanwälte aus anderen Bereichen.

Dr. Hansjörg Haack
Behandlungsfehler leiden Patienten
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Worum wir uns kümmern?

Kurz gesagt um nahezu jeden Bereich, in dem Sie als Arzt oder Patient rechtliche Probleme bekommen können. In erster Linie lässt sich dabei an die Folgen einer medizinischer Behandlung denken, die gleichermaßen strafrechtlicher wie zivilrechtlicher Natur sein können. Als Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt spielen jedoch auch die vielfältigen Schnittstellen zu den gesetzlichen Krankenkassen eine Rolle. Nicht immer ist die Kostenübernahme eindeutig geregelt. Oder anders ausgedrückt: nicht immer sind Krankenkassen oder Private Krankenversicherungen (PKV) willens, die dem Arzt zustehenen Honorare zu übernehmen.

Die Liste der Beispiele aus dem Arbeitsalltag einer Fachkanzlei für Medizinrecht ließe sich beliebig erweitern. Exemplarisch sei an dieser Stelle noch das Berufsrecht zu nennen, das sowohl Ärzte als auch Zahnärzte sowie die übrigen Heilberufe betrifft. Selbiges gilt auch für das Vertrags- und Gesellschaftsrecht. Fakt ist, dass zahlreiche Arztpraxen in Gemeinschaft betrieben werden. Das ist für sich genommen ein gangbarer Ansatz, vorausgesetzt, die Verträge wurden fair und transparent ausgehandelt und enthalten keinerlei juristische „Fallstricke“. Die Liste an Rechtsgebieten ließe sich noch deutlich erweitern.

Ein komplexes Thema, dem seit 2004 durch die Bezeichnung als „Fachanwalt für Medizinrecht“ Rechnung getragen wird. Verliehen wird dieser Titel durch die zuständige Rechtsfachanwaltskammer und in den jeweiligen Fachausschüssen wird die praktische und theoretische Eignung überprüft, die ein Fachanwalt für Medizinrecht mitbringen muss.

Die Untergrenze liegt bei mindestens 60 bearbeiteten Fällen aus dem Medizinrecht sowie dem erfolgreichen Absolvieren eines sechswöchigen Intensivkurses. Selbstverständlich erfüllen wir diese Voraussetzungen bereits seit vielen Jahren. Hinzu kommt, dass Dr. Haack seit 2004 im Fachausschuss für Medizinrecht der Rechtsanwaltskammern Celle und Oldenburg sitzt und dieses Amt bis 2010 auch in Braunschweig ausübte.

Sie setzen als Arzt oder Mediziner somit auf eine besondere Fachkompetenz, verbunden mit viel Erfahrung.

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Fachanwalt Medizinrecht Düsseldorf

Ein Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf vertritt die Interessen von Ärzten und Patienten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um juristische Auseinandersetzungen mit Patienten, Versicherungsträgern oder ärztlichen Kolleginnen und Kollegen handelt. Der Titel als Fachanwalt für Medizinrecht ist sowohl in Düsseldorf als auch auf dem gesamten Bundesgebiet noch recht jung. Erst 2004 waren die Fachanwaltskammern bereit, die besondere Befähigung in diesem Bereich mit einer entsprechenden Berufsbezeichnung bzw. der Benennung als Fachanwalt zu honorieren. RechtsFachanwalt Dr. Haack aus Düsseldorf war einer der ersten, der als Fachanwalt für Medizinrecht praktizierte und sitzt in den RechtsFachanwaltskammern Celle und Oldenburg – bis 2010 auch in Braunschweig – in den zuständigen Fachausschüssen. Die Erfahrung und Spezialisierung unserer Kanzlei reicht jedoch mehr als 30 Jahre zurück.

Wie kann ein Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf helfen?

Und worin besteht die Spezialisierung? Diese Frage lässt sich zunächst mit einer einfachen Nennung von konkreten Fällen aus unserer jüngeren Vergangenheit beantworten. Da geht es um das Stellen falscher Diagnosen und damit verbundene Schadenersatzforderungen, um Therapiefehler und Fehler bei einer Operation aber auch um Geburtsschäden und Schäden aus einer fehlerhaften Krankenhausbehandlung. Selbstverständlich zählt auch der Bereich der Zahnmedizin mit all ihren Folgen zu unserem Kompetenzbereich.

Als Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf verstehen wir uns jedoch keineswegs nur als Problemlöser, wenn es um zivilrechtliche oder gar strafrechtliche Auseinandersetzungen geht. Vielerorts ist es auch so, dass wir die Interessen unserer Mandanten gegenüber einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) vertreten. Das ist immer dann der Fall, wenn Zahlungen verweigert werden oder die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung in Abrede gestellt wird.

Weitere Beispiele für unsere vielfältige Tätigkeit sind das Berufsrecht oder auch das Krankenhausrecht. Hinzu kommen Apothekenrecht und Fälle aus dem Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.

Ein Aspekt, der vielfach deutlich zu kurz kommt, betrifft das Verhältnis einzelner Mediziner zueinander. Die Rede ist hier vom Vertrags- und Gesellschaftsrecht, das bei Heilberufen teilweise sehr individuell ausgeprägt ist. Salopp formuliert, unterstützen wir Mediziner dabei, eine Gemeinschaftspraxis rechtssicher zu gründen aber auch abzuwickeln. Wird hier nicht ausreichend auf das „Kleingedruckte“ geachtet oder dieses mitgestaltet, so drohen teilweise existenzbedrohende Auseinandersetzungen.

Für einen Arzt oder auch andere Berufe aus dem Heilbereich ist das Hinzuziehen eines Fachanwalts für Medizinrecht in Düsseldorf in nahezu jeder Rechtsangelegenheit unerlässlich. Gerne übernehmen wir eine kostenlose Vorprüfung Ihres Anliegens und geben Ihnen umgehend eine transparente und aussagekräftige Orientierung hinsichtlich der zu erwartenden Kosten und Erfolgsaussichten. Gerne regeln wir Ihre Angelegenheit auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und sorgen somit dafür, dass Ihr Fall übernommen wird.

Als erste Orientierung empfehlen wir Ihnen gerne die Publikation „Behandlungsfehler – was tun?“, die Dr. Hansjörg Haack in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf im renommierten Verlag C.H. Beck publiziert hat.

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