Die Behandlungsfehler-Statistik 2023 ist da: 75 vermeidbare Tote, mit Dunkelziffer
Unser Gesundheitssystem rettet jeden Tag unzählige Menschenleben, unter hohem Einsatz des Fachpersonals. Doch Fehler passieren leider auch dort, wo eigentlich keine passieren sollten: Die alljährlich vom Medizinischen Dienst (MD) veröffentlichte Statistik der Behandlungsfehler soll keine Anklage sein, sondern eine Hilfe zur Problemerkennung und -beseitigung. Denn trotz aller menschlicher Unzulänglichkeit ist jeder Tote oder Geschädigte einer zu viel.
Die Zahlen der Behandlungsfehler Statistik 2023 haben sich seit dem letzten Jahr nur wenig geändert. 75 Menschen sind nachweislich infolge von Ärztepfusch und anderen medizinischen Fehlentscheidungen verstorben, 2022 waren es noch 84 – der Unterschied könnte innerhalb des statischen Grundrauschens liegen. Oder doch nicht? Sehen wir uns im Folgenden weitere Daten an.
Unsere Fachkanzlei für Medizinrecht Dr. Haack & Dr. Böttger vertritt Geschädigte und deren Angehörige seit über zwei Jahrzehnten vor Gericht. In unserem Blog liefern wir regelmäßig neue Information zu den Themen Patientenrechte und Behandlungsfehler.
Was sagt die ärztliche Kunstfehler Statistik 2023?
Eines vorweg: Eine zentrale Erfassung von medizinischen Fehlentscheidungen existiert in Deutschland nicht, vor allem Medikationsfehler werden häufig gar nicht erst erkannt. Also ist von einer entsprechend hohen Dunkelziffer auszugehen, die der medizinische Dienst in seiner Statistik nicht erfasst.
Bei den Toten fällt die rückläufige Zahl auf:
- 2021 starben 98 Menschen durch Behandlungsfehler
- 2022 starben 84 Menschen durch Behandlungsfehler
- 2023 starben 75 Menschen durch Behandlungsfehler
2.679 durch Behandlungsfehler dauerhaft oder vorübergehend geschädigte Patienten gingen zudem in die Statistik von 2023 ein. Insgesamt konnte in 3.160 Fällen Ärzte- oder Therapeutenpfusch nachgewiesen werden, aber nicht jedes Mal standen Fehler und Schaden im ursächlichen Zusammenhang.
12.438 Patientenbeschwerden gingen beim Medizinischen Dienst ein, nur in etwas mehr als einem Viertel der Fälle war tatsächlich ein Behandlungsfehler nachweisbar. 71,1 % der Schadensanzeigen liefen somit ins Leere.
Die Behandlungsfehlerstatistik 2023 enthält sowohl Daten aus der stationären Versorgung als auch aus Arztpraxen. Dabei ist der Ärztepfusch in Krankenhäusern besonders häufig vertreten, weil sich bei Operationen Fehlgriffe einfacher nachweisen lassen und oft sogar für Laien ersichtlich sind. Unsere Krankenhäuser sind also keinesfalls schlechter als die niedergelassenen Ärzte!
Never-Event-Liste als wichtige vorbeugende Maßnahme
In zahlreichen Ländern ist die sogenannte Never-Event-Liste schon lange eingeführt und löst verpflichtende Meldungen aus. Auf dieser Liste stehen vermeidbare medizinische Fehler, die oft schwerwiegende Folgen für den Patienten nach sich ziehen. Mit dabei ist beispielsweise die Verwechslung von Körperteilen bei einer Operation.
150 Never Events enthält die Behandlungsfehler Statistik 2023. 2022 waren es 165 Fälle, 2021 „nur“ 130. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat eine Never-Event-Liste für Deutschland erarbeitet und im Internet veröffentlicht. Auf der Homepage erklärt das Bündnis, damit ein „Lerninstrument für eine ausgeprägte Sicherheitskultur schaffen“ zu wollen, „in der alle Beteiligten gemeinsam daran arbeiten, dass Risiken identifiziert und bestmöglich beherrscht werden.
Ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem noch weitere Schritte folgen müssen.
Anwalt bei Ärztepfusch: Dr. Haack & Dr. Böttger stehen juristisch auf Patientenseite
Über eine halbe Milliarde Behandlungen finden pro Jahr in Deutschland statt. Experten vermuten, dass es in etwa 2 % aller Fälle zu einem Behandlungsfehler kommt. Die Chance, dass es Sie trifft, ist nicht groß, aber sie besteht.
Als Anwalt für Behandlungsfehler stehen Dr. Haack & Dr. Böttger im Ernstfall juristisch auf Ihrer Seite. Ob nach fehlgeschlagener Operation, falscher Medikation oder einer krankmachenden Therapie: Wir arbeiten die Angelegenheit juristisch auf und fordern eine finanzielle Wiedergutmachung für Sie ein.
Schon viele geschädigte Patienten kamen bei uns zu ihrem Recht, oder sie holten sich Rat auf unserer Homepage beziehungsweise aus unserem Buch „Patientenrechte und Behandlungsfehler“. Als Zusatzinformation gibt die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle für Behandlungsfehler ebenso wie die Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm und die Celler Schmerzensgeldtabelle Auskunft darüber, in welcher Höhe Ihr Schmerzensgeld in etwa liegen könnte.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch – fordern Sie hier bequem eine Beratung ein.
Wir helfen gern!
Vielleicht interessieren Sie auch die folgenden Themen auf unserem Blog:
- Gibt es ein Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung?
- Das sind die 10 häufigsten Geburtsschäden
- Deshalb ist eine Patientenverfügung so wichtig
Quellennachweise:
https://www.t-online.de/gesundheit/aktuelles/id_100226716/behandlungsfehler-statistik-84-tote-2700-schaeden-im-jahr-2022.html
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/statistik-behandlungsfehler-patienten-100.html
- Die Schulterdystokie als Ursache für Geburtsschäden: Wer hilft?
- Die Behandlungsfehler-Statistik 2023 ist da: 75 vermeidbare Tote, mit Dunkelziffer
- Hypoxischer Hirnschaden durch Behandlungsfehler: Wo gibt es rechtliche Hilfe?
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Haack
Wir bieten kompetente Rechtsberatung im Medizinrecht und spezialisieren uns auf die Themen Behandlungsfehler, Arzthaftung und die Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.
Wir freuen uns über Ihren Kommentar.