
Das Hinterbliebenengeld: Anspruch, Höhe & Vergleich
Verstirbt ein geliebter Mensch – etwa durch einen Behandlungsfehler oder ein anderes Fremdverschulden – bleibt oft nicht nur der Schmerz. Sondern auch das Gefühl, dass irgendjemand Verantwortung tragen muss. Das deutsche Recht gibt Angehörigen dafür ein konkretes Instrument an die Hand: das sogenannte Hinterbliebenengeld. Was das bedeutet, wer es verlangen kann und wann ein Vergleich wirklich sinnvoll ist – darum geht es in diesem Blog-Artikel.
Hinterbliebenengeld: Was ist das genau?
Bis 2017 gab es im deutschen Recht eine merkwürdige Lücke: Wer selbst einen Unfall hatte, konnte Schmerzensgeld verlangen. Wer aber seinen Vater, seine Frau oder sein Kind durch fremdes Verschulden verlor, ging in den meisten Fällen leer aus – zumindest was den eigenen seelischen Schmerz betraf. Der Gesetzgeber hat das geändert. Seit dem 22. Juli 2017 regelt § 844 Abs. 3 Satz 1 BGB das sogenannte Hinterbliebenengeld: eine Geldentschädigung für nahe Angehörige, die durch den Tod eines Menschen seelisches Leid erleiden.
Das Besondere daran? Das Hinterbliebenengeld ist kein Schmerzensgeld im klassischen Sinne. Es ist ein eigenständiger Anspruch – für das, was sich nicht in Zahlen messen lässt, aber trotzdem real ist. Das Gesetz vermutet bei Vorliegen eines besonderen persönlichen Näheverhältnisses typischerweise ein seelisches Leid; ein konkreter Nachweis psychischer Beeinträchtigungen ist regelmäßig nicht erforderlich.
Die zentrale Rechtsgrundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
§ 844 Ersatzansprüche Dritter bei Tötung
(1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen.
(2) Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte, und ist dem Dritten infolge der Tötung das Recht auf den Unterhalt entzogen, so hat der Ersatzpflichtige dem Dritten durch Entrichtung einer Geldrente insoweit Schadensersatz zu leisten, als der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet gewesen sein würde; die Vorschrift des § 843 Abs. 2 bis 4 findet entsprechende Anwendung. Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn der Dritte zur Zeit der Verletzung gezeugt, aber noch nicht geboren war.
(3) Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.
Wer kann Hinterbliebenengeld beantragen?
Nicht jeder, der einen Menschen verliert, hat automatisch Anspruch. Das Gesetz unterscheidet hier ziemlich klar – und es lohnt sich, das genau zu verstehen, gerade wenn man selbst betroffen ist.
Gesetzlich vermutet (§ 844 Abs. 3 Satz 2 BGB) – kein Nachweis erforderlich:
- Ehegatten
- Eingetragene Lebenspartner
- Eltern
- Kinder (einschließlich Stief- und Pflegekinder)
Bei diesen Personen sagt das Gesetz schlicht: Das Näheverhältnis ist da. Die gesetzliche Vermutung kann im Einzelfall widerlegt werden; praktisch gelingt das jedoch nur selten.
Darüber hinaus möglich – aber mit Nachweis:
- Lebensgefährten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- Geschwister
- Enkel und Großeltern
- Enge Freunde mit langjähriger, tiefer Verbindung
- Personen aus Patchworkkonstellationen
Wer zu dieser zweiten Gruppe gehört, muss aktiv belegen, dass die Beziehung wirklich eng war. Fotos, Nachrichten, Zeugen – all das kann helfen.
Hinterbliebenengeld und das besondere Näheverhältnis
Was zählt, ist nicht der Titel auf dem Papier. Eine Schwester, die jahrelang täglich mit dem Bruder telefoniert hat, kann näher dran gewesen sein als mancher Ehepartner im Trennungsstreit. Das Gesetz schaut deshalb auf die gelebte Beziehung: Wie oft haben Sie sich gesehen? Was haben Sie miteinander geteilt? Wie tief war die emotionale Verbundenheit wirklich?
Gerade bei Geschwistern, Enkeln oder engen Freunden gilt: Fangen Sie früh damit an, diese Beziehung zu dokumentieren. Ein kompetenter und erfahrerer Anwalt für Medizinrecht kann dann einschätzen, ob das reicht – und wie man den Anspruch am besten aufbaut.
Die Höhe des Hinterbliebenengeldes
Wie hoch ist das Hinterbliebenengeld? Die Höhe des Hinterbliebenengeldes ist gesetzlich nicht festgelegt. Sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls – und das ist mal frustrierend, mal fair. Was in die Waagschale geworfen wird:
- Wie intensiv und dauerhaft ist das seelische Leid?
- Wie eng war die persönliche Beziehung zum Verstorbenen?
- Wie schwer hat der Schädiger gefehlt – einfache oder grobe Fahrlässigkeit, vielleicht sogar Vorsatz?
- Hat der Verstorbene selbst zu dem Ereignis beigetragen?
Als Orientierung gelten in der Praxis Beträge zwischen 10.000 und 25.000 Euro pro Person. Bei besonders schwerem Verschulden kann es auch mehr sein. Und noch etwas, das viele nicht wissen: Jeder Hinterbliebene hat einen eigenen, selbständigen Anspruch – eine Aufteilung eines Gesamtbetrags findet nicht statt.
|
Personengruppe |
Typischer Rahmen |
|---|---|
|
Ehegatten / eingetragene Lebenspartner |
15.000 – 25.000 € |
|
Kinder des Verstorbenen |
10.000 – 20.000 € |
|
Eltern des Verstorbenen |
10.000 – 20.000 € |
|
Geschwister / Enkel / sonstige Nähepersonen |
5.000 – 15.000 € (je nach Einzelfall) |
Diese Beträge sind Richtwerte aus der bisherigen Rechtsprechung – kein Versprechen, aber eine realistische Orientierung.
Hinterbliebenengeld und Schmerzensgeld – wo ist der Unterschied?
Das Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 Satz 1 BGB entschädigt den normalen, menschlichen Schmerz über den Verlust. Schmerzensgeld nach § 823 Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 2 BGB kommt obendrauf, wenn Sie durch den Tod einen klinisch nachweisbaren Schockschaden erlitten haben – also eine behandlungsbedürftige Depression, eine posttraumatische Belastungsstörung oder ähnliches.
Der Bundesgerichtshof hat das am 06.12.2022 (VI ZR 73/21) ausdrücklich bestätigt: Beide Ansprüche schließen sich nicht aus. Sie können nebeneinander bestehen. Das Hinterbliebenengeld und Schmerzensgeld unterscheiden sich also vor allem darin, was sie entschädigen – nicht darin, dass man sich entscheiden müsste.
Auszug aus dem Urteil des Bundesgerichtshof VI ZR 73/21:
Die Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung ist grundsätzlich Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters. Er hat die konkrete seelische Beeinträchtigung des betroffenen Hinterbliebenen zu bewerten und hierbei die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen. Ähnlich wie beim Schmerzensgeld sind dabei sowohl der Ausgleichs- als auch der Genugtuungsgedanke in den Blick zu nehmen.
Maßgebend für die Höhe der Hinterbliebenenentschädigung sind im Wesentlichen die Intensität und Dauer des erlittenen seelischen Leids und der Grad des Verschuldens des Schädigers. Dabei lassen sich aus der Art des Näheverhältnisses, der Bedeutung des Verstorbenen für den Anspruchsteller und der Qualität der tatsächlich gelebten Beziehung indizielle Rückschlüsse auf die Intensität des seelischen Leids ableiten.
Welche Ansprüche bestehen neben dem Hinterbliebenengeld?
Das Hinterbliebenengeld ist oft nur ein Teil des großen Ganzen. Wer einen Angehörigen durch Fremdverschulden verloren hat, sollte alle Ansprüche im Blick behalten – denn sie können gebündelt gegenüber demselben Schuldner geltend gemacht werden:
|
Anspruch |
Rechtsgrundlage |
Was wird entschädigt? |
|---|---|---|
|
Hinterbliebenengeld |
§ 844 Abs. 3 Satz 1 BGB |
Seelisches Leid der Angehörigen |
|
Beerdigungskosten |
§ 844 Abs. 1 BGB |
Tatsächliche Bestattungskosten |
|
Unterhaltsschaden |
§ 844 Abs. 2 BGB |
Entgangener Unterhalt |
|
Schmerzensgeld bei Schockschaden |
§ 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2 BGB |
Klinisch relevanter psychischer Schaden |
|
Geerbte Ansprüche des Verstorbenen |
§§ 1922 ff. BGB |
Auf den Erben übergehende Ansprüche des Verstorbenen, z. B. Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche |
Viele Familien wissen nicht, dass zum Beispiel auch die Beerdigungskosten vollständig ersetzt werden können – oder dass Ansprüche des Verstorbenen, die dieser selbst noch nicht durchgesetzt hat, auf die Erben übergehen.
Hinterbliebenengeld bei Arzt- und Behandlungsfehlern
Ein Arzt macht einen Fehler. Der Patient verstirbt. Und die Familie steht da – mit Trauer, Fragen und dem Gefühl, dass das nicht hätte passieren dürfen. Genau für diese Situation ist der Anspruch auf Hinterbliebenengeld gemacht.
Damit er greift, müssen drei Dinge zusammenkommen:
- Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt vor – ob diagnostischer Fehler, Operationsfehler, falsche Medikamentengabe oder unterlassene Befunderhebung.
- Dieser Fehler hat kausal zum Tod des Patienten geführt.
- Zwischen dem Hinterbliebenen und dem Verstorbenen bestand ein persönliches Näheverhältnis im Sinne des § 844 Abs. 3 Satz 1 BGB.
Der schwierigste Punkt ist fast immer der zweite: der Kausalzusammenhang. War der Fehler wirklich ursächlich für den Tod? Das lässt sich nur mit einem medizinischen Sachverständigengutachten und einer sorgfältigen Auswertung der Patientenakte klären.
Anspruchsgegner bei Ärztepfusch im Krankenhaus
Behandlungsfehler passieren bekanntlich nicht nur im Operationssaal. Auch auf der Normalstation, in der Notaufnahme oder in der postoperativen Nachsorge können Fehler zum Tod eines Patienten führen. Eine zu spät erkannte Komplikation nach einem Eingriff, eine falsch dosierte Medikamentengabe, eine nicht durchgeführte Kontrolluntersuchung – die Folgen sind manchmal genauso schwerwiegend wie der Fehler im Operationssaal selbst.
Anspruchsgegner ist in der Regel der Krankenhausträger – also die GmbH, gGmbH oder sonstige Trägergesellschaft – beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung. Die behandelnden Ärzte sind in den meisten Fällen Angestellte des Krankenhauses; der Träger haftet für deren Fehlverhalten nach § 278 BGB. Auch hier gilt: Die Patientenakte und alle Behandlungsunterlagen so früh wie möglich vollständig anfordern. Sie sind die Grundlage für jede weitere rechtliche Prüfung.
Hinterbliebenengeld: Vergleich oder Klage?
Die meisten Fälle enden nicht vor Gericht. Haftpflichtversicherungen – ob von Ärzten, Krankenhäusern oder Kfz-Haltern – haben ein Interesse daran, langwierige Prozesse zu vermeiden. Eine außergerichtliche Einigung (Vergleich) kann für alle Seiten sinnvoll sein. Aber: sinnvoll ist das nur, wenn es dabei fair geht.
Was für einen Vergleich spricht:
- Schnellere Auszahlung – manchmal innerhalb weniger Monate
- Kein nervenaufreibendes Gerichtsverfahren
- Weniger emotionale Belastung für die trauernde Familie
- Planbare Kosten
Was dagegen sprechen kann:
- Der Betrag liegt oft unter dem, was ein Gericht zusprechen würde
- Abgeltungsklauseln schließen spätere Nachforderungen aus – für immer
- Erste Angebote der Versicherung sind taktisch kalkuliert, nicht großzügig
Es gilt also: Einen Vergleich zu schließen kann richtig sein. Aber nur nach anwaltlicher Prüfung. Wer das überspringt, zahlt im Zweifel drauf.
Hinterbliebenengeld beantragen – so gehen Angehörige vor
„Hinterbliebenengeld beantragen“ – das klingt nach einem Formular, das man irgendwo einreicht. Doch so einfach funktioniert es leider nicht. Der Anspruch wird außergerichtlich oder gerichtlich gegenüber dem Schädiger geltend gemacht. In der Praxis läuft das dann so ab:
- Unterlagen sichern: Patientenakte vollständig anfordern, Unfallberichte, Zeugenaussagen und alle relevanten Dokumente zusammenstellen.
- Anwalt hinzuziehen: Ein spezialisierter Anwalt prüft, ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe er realistischerweise durchsetzbar ist.
- Haftung prüfen lassen: Bei Arzthaftungsfällen braucht es ein Sachverständigengutachten, das den Behandlungsfehler und den Kausalzusammenhang belegt.
- Anspruch schriftlich anmelden: Der Anwalt fordert die Haftpflichtversicherung zur Stellungnahme und Regulierung auf.
- Vergleichsangebot bewerten: Kein Unterzeichnen ohne anwaltliche Prüfung – egal wie fair das Angebot auf den ersten Blick wirkt.
- Klage erheben, wenn nötig: Wenn die außergerichtliche Einigung scheitert, geht es vor das zuständige Landgericht.
- Fristen im Blick behalten: Drei Jahre – aber der Teufel steckt im Detail. Wann die Frist genau beginnt, hängt vom Einzelfall ab.
Die Häufigkeit vermeidbarer Todesfälle in Krankenhäusern
Der Medizinische Dienst bestätigt jährlich rund 3.700 Behandlungsfehler in Deutschland – Experten schätzen die Zahl vermeidbarer Todesfälle in Krankenhäusern auf bis zu 17.000 pro Jahr (Quelle: ZDF). Die meisten Hinterbliebenen wissen nicht, dass ihnen in diesen Fällen ein eigener Anspruch auf Hinterbliebenengeld zusteht.
Typische Fehler, die Hinterbliebene vermeiden sollten
Manche Fehler passieren aus Unwissenheit, manche aus Erschöpfung. Beides ist verständlich. Trotzdem kann es teuer werden:
- Zu lange warten: Die Verjährungsfrist läuft – auch wenn man gerade trauert. Frühzeitig handeln schützt den Anspruch.
- Vorschnell unterschreiben: Das erste Angebot der Versicherung ist selten das beste. Einmal unterzeichnet, gibt es kaum noch Spielraum.
- Näheverhältnis nicht belegen: Wer nicht zur gesetzlich vermuteten Gruppe gehört – zum Beispiel Geschwister oder Enkel – muss die Beziehung aktiv nachweisen. Das geht nur mit Belegen.
- Begleitansprüche vergessen: Beerdigungskosten, Unterhaltsschaden, geerbte Ansprüche – all das kann zusätzlich geltend gemacht werden und sollte nicht übersehen werden.
Verjährung des Hinterbliebenengeldes
Drei Jahre. Das klingt nach viel Zeit – ist es aber nicht immer. Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld verjährt nach §§ 195, 199 BGB in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie Kenntnis von drei Dingen hatten:
- dem Schaden – also dem Tod des Angehörigen
- dem Schädiger – also dem verantwortlichen Arzt, Fahrer oder sonstigen Verursacher
- den anspruchsbegründenden Umständen – insbesondere dem Vorliegen eines Fehlers
Und genau dieser letzte Punkt ist entscheidend: In Arzthaftungsfällen erfahren Angehörige von einem möglichen Behandlungsfehler oft erst Monate oder Jahre nach dem Tod – manchmal durch ein Gutachten, manchmal durch Zufall. Die Frist beginnt dann erst ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Trotzdem gilt: Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser.
Die häufigsten Fragen zum Hinterbliebenengeld
Jetzt Beratung bei Dr. Haack | Dr. Böttger anfragen
Sie haben einen Angehörigen verloren – und haben das Gefühl, dass dabei irgendetwas nicht gestimmt hat? Vielleicht wurde eine Diagnose zu spät gestellt, eine Behandlung falsch durchgeführt oder ein Fehler einfach nicht eingestanden. Das sind Momente, in denen man gleichzeitig trauert und kämpft. Beides ist verständlich. Beides kostet Kraft. Genau deshalb sollten Sie sich diese Last nicht alleine aufbürden.
Dr. Böttger und das Team der Kanzlei Dr. Haack | Dr. Böttger begleiten Hinterbliebene seit Jahren in Arzthaftungsfällen – mit dem nötigen juristischen Sachverstand und dem Verständnis dafür, dass hinter jedem Fall ein Mensch steht, der gerade durch eine schwere Zeit geht.
Wir prüfen ausführlich für Sie, ob ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld besteht, was realistisch durchsetzbar ist und wie der beste Weg für Sie aussieht – außergerichtlich oder vor Gericht. Das erste Gespräch ist unverbindlich. Und manchmal ist es genau dieses eine Gespräch, das Klarheit bringt. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir sind für Sie da und unterstützen Sie sehr gerne.
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Quellenverzeichnis
- https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323558/hinterbliebenengeld/
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__844.html
- https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Evaluierung/Evaluierung_Bericht_Hinterbliebenengeld.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- https://www.hinterbliebenenrecht.de/informationen/hinterbliebenengeld
- https://www.divo.de/de/aktuelles-details/article/hinterbliebenengeld-fuer-angehoerige
- https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=06.12.2022&Aktenzeichen=VI%20ZR%2073%2F21
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1922.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__278.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html
- https://www.zdfheute.de/ratgeber/gesundheit/medizin-behandlungsfehler-operation-2023-100.html








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