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Corona-Impfschäden: Wer haftet im Schadenfall?

Impfen gilt nach wie vor als hoffnungsvollster Ausweg aus der COVID-19-Pandemie, die als dritte und verheerendste globale Pandemie des 21. Jahrhunderts gilt. 4,8 Millionen Menschen verloren bislang ihr Leben im Zusammenhang mit einer Infektion mit dem Coronavirus.

Die Impfstoffe bewirken einen guten Schutz vor einer Infektion und vor schwerwiegenden Verläufen der Erkrankung. Das zeigen aktuelle Studien.

110 Millionen Corona-Impfdosen wurden in Deutschland bereits verabreicht. 54,7 Millionen Menschen sind vollständig geimpft, die Impfquote liegt damit hierzulande bei 65,7%.

Verimpft werden die mRNA-Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech und Spikevax® von Moderna und die beiden Vektorimpfstoffe Vaxzevria® von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen® von Johnson&Johnson.

Manche Menschen zögern jedoch und möchten sich nach wie vor nicht impfen lassen – auch aus Angst vor möglichen Impfschäden.

In diesem Blog-Artikel gehen wir der Frage nach, wie groß die Gefahr wirklich ist, wer im Fall von Impfschäden in der Haftung steht und wie der mögliche Ablauf bei einem Auftreten von Impfschäden ist.

Die Definition eines Impfschadens

Bei einem Impfschaden handelt es sich gemäß §2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) um die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; Ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.

Dabei gilt es zwischen Impfreaktionen und Impfkomplikationen zu unterscheiden:

Denn Impfstoffe lösen bestimmte Reaktionen im Körper der geimpften Personen aus – das ist normal und auch so gewünscht.

Schließlich soll die abgeschwächte Variante des Virus, die im Rahmen einer Impfung injiziert wird, das Immunsystem für eine spätere Infektion “trainieren” und daran gewöhnen.

Impfreaktionen wie Abgeschlagenheit, grippeähnliche Symptome oder Schmerzen an der Einstichstelle klingen in der Regel aber innerhalb weniger Tage ab.

Anders bei sogenannten Impfkomplikationen: Dabei handelt es sich um schwerwiegende, meldepflichtige Nebenwirkungen, die unerwünscht sind und vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentiert werden.

Bis Ende Juli waren dem Paul-Ehrlich-Institut in 0,14% aller durchgeführten Covid-Impfungen Nebenwirkungen gemeldet worden, davon 0,02% schwerwiegende Komplikationen, insbesondere bei Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca.

Wie häufig sind Impfschäden?

Bevor Impfstoffe in Deutschland zugelassen werden, durchlaufen sie einen komplexen und langwierigen Prüf- und Zulassungsprozess.

So soll sichergestellt werden, dass die Impfstoffe gesundheitlich unbedenklich sind und keine Impfschäden auftreten.

Die Covid19-Impfstoffe wurden in einem zentralisierten Zulassungsverfahren bewertet, das von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA koordiniert wurde.

Die Zulassung erfolgte dann durch Entscheidung der Europäischen Kommission.

Gesundheitliche Spätfolgen durch Impfschäden sind extrem unwahrscheinlich – das zeigen die Geschichte und entsprechende statistische Auswertungen, egal ob bei Impfungen gegen Polio, Masern, FSME oder eben Covid.

Laut einer Stellungnahme des Paul Ehrlich-Instituts treten die meisten Nebenwirkungen kurze Zeit nach der Impfung auf. Langzeitfolgen, die erst nach Jahren auftreten, seien bei Impfstoffen generell nicht bekannt.

Im Gegensatz zu Medikamenten lagern sich Impfstoffe oder Stoffwechselprodukte nämlich nicht im Körper an, sondern werden dort nach den erfolgten Impfungen abgebaut.

Für Aufruhr sorgten insbesondere die Fälle von Narkolepsie nach einer Impfung mit dem Impfstoff Pandemrix gegen die Schweinegrippe oder die Pockenimpfung in den 70er Jahren, die eine Gehirnentzündung auslöste. Auch diese Nebenwirkungen waren zeitnah nach den entsprechenden Impfungen aufgetreten.

Die bekannten Nebenwirkungen bei der Corona-Impfung wie Herzmuskel- und Herzbeutelenzündungen traten in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Impfung auf, häufig nach der Gabe der zweiten Dosis. Auch bei aufgetretenen allergischen Reaktionen und Hirnvenenthrombosen handelt es sich nicht um Spätfolgen.

Betroffene können auftretende Nebenwirkungen im Rahmen der Covid-Impfung übrigens über ein Online-Formular direkt beim Paul-Ehrlich-Institut melden.

Wer haftet bei Impfschäden?

Das Bundesgesundheitsministerium hat mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in § 60 IfSG Folgendes klargestellt:

Es besteht bundesweit ein Anspruch auf Entschädigung für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden.

Geregelt ist die Versorgung bei Impfschäden, wie bereits erwähnt, in § 60 IfSG: Demnach haben Geschädigte einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung auf Antrag Anspruch auf Entschädigung und Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Die jeweiligen Haftungsansprüche sind je nach vorliegendem Einzelfall individuell unterschiedlich. Denkbar sind Haftungsregelungen aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz und den Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Sollte es zu Fehlern des medizinischen Personals in Impfzentren kommen, kommt eine Haftung der Anstellungskörperschaft der impfenden Ärztinnen und Ärzte nach § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes in Betracht (die sogenannte Staatshaftung).

Schließlich handeln die medizinischen Fachkräfte in Ausübung eines öffentlichen Amts als Beliehene oder Verwaltungshelfer.

Handelt es sich um ein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen der geimpften Person und dem Träger des jeweiligen Impfzentrums, würde der Träger des Impfzentrums insbesondere auf vertraglicher Grundlage für Fehler der impfenden Personen (Erfüllungsgehilfe) haften. Eine Haftung des impfenden Arztes kommt ferner nach dem Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) in Betracht.

Grundsätzlich gilt: 

Die Beweislast liegt beim Geschädigten. Es muss also ein Ursachenzusammenhang zwischen Impfung und entstandenem gesundheitlichen Schaden nachgewiesen werden.

Ärztinnen und Ärzte müssen Patienten vorab stets ausreichend über mögliche Risiken und Nebenwirkungen aufklären und die Impfung muss nach den aktuellen fachlichen Standards erfolgen. 

Bei einer Impfung trotz Kontraindikation bzw. fehlender Impftauglichkeit, einer falschen Impftechnik oder Verstößen gegen Hygienevorschriften könnte ein Behandlungsfehler vorliegen.

Wie ist der Ablauf bei Auftreten eines Impfschadens?

Erster Ansprechpartner bei Verdacht auf einen Impfschaden sollte das örtliche Gesundheitsamt sein.

Die Behörde vor Ort bietet Hilfestellung bei der Einleitung der notwendigen Untersuchungen und unterstützt Betroffene bei der Einleitung des Entschädigungsverfahrens.

Das Versorgungsamt im jeweiligen Bundesland hat dabei zu beurteilen, ob die Gesundheitsschäden tatsächlich im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Impfung stehen.

Sollte die Entscheidung des Versorgungsamtes negativ ausfallen, steht Geschädigten der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen.

Betroffene sollten sich zudem umgehend professionelle juristische Hilfe bei einer Fachkanzlei für Medizinrecht suchen, um entstandene Ansprüche erfolgreich gerichtlich durchsetzen zu können.

Denn egal, ob es sich um Ansprüche auf staatliche Entschädigungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Ansprüche nach dem Arzneimittel-/Produkthaftungsgesetz oder um Ansprüche bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern handelt:

Um Impfschäden geltend zu machen und entsprechende Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, bedarf es eines langen Atems – denn sowohl im behördlichen Anerkennungsverfahren als auch in etwaigen Zivilprozessen werden zunächst zahlreiche Ermittlungen und Fachgutachten anstehen.

Gerichtliche Entscheidungen hinsichtlich Impfschäden nach einer Corona-Impfung stehen bislang noch aus. 

Eines steht jedoch fest: Experten sind sich einig, dass die Gefahr von Impfschäden bedeutend geringer ist als die Gefahr, die von einer Infektion mit dem Coronavirus ausgeht, wenn Betroffene nicht geimpft sind.

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Quellennachweise:

  • https://ourworldindata.org/covid-vaccinations?country=OWID_WRL
  • https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/corona-impfschaeden-wer-haftet-und-wie-hoch-ist-der-schadenersatz,SMRpwRK
  • https://www.anwalt.de/rechtstipps/haftung-fuer-behandlungsfehler-bei-der-corona-schutzimpfung-191667.html
  • https://www.virchowbund.de/praxisaerzte-blog/corona-impfung-in-arztpraxen-das-muessen-sie-zur-haftung-wissen
  • https://www.bdolegal.de/de-de/insights/newsletter/legal-news-gs_juli_2021/zur-haftung-bei-schaden-durch-die-covid-19-schutzimpfung
  • https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html
  • https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/corona-impfungen-deutschland-impffortschritt-aktuelle-zahlen-karte?utm_referrer=
  • https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__60.html
  • https://www.zusammengegencorona.de/impfen/logistik-und-recht/rechtliche-fragen/
  • https://www.mdr.de/brisant/corona-schutzimpfung-langzeitfolgen-100.html
  • https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Nebenwirkungen/nebenwirkungen_node.html
  • https://www.gesetze-im-internet.de/bvg/BJNR104530960.html
  • https://www.netdoktor.de/krankheiten/covid-19/corona-impfungen-nebenwirkungen/
  • https://www.rnd.de/gesundheit/corona-impfung-wie-wahrscheinlich-sind-spaetfolgen-und-impfschaeden-das-sagen-experten-5OYHVM2M4BCALPDIUP4ZURMFCQ.html
  • https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
  • https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html
  • https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_34.html
  • https://www.kanzlei-schuld.de/corona-masern-co-wer-haftet-bei-impfschaeden/

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