Aktuelle Urteile

Aktuelle Urteile

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hat eine Krankenkasse gegen einen Krankenhausbetreiber einen Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer, wenn vereinbart wurde, dass in der Krankenhausapotheke an Versicherte abgegebene Arzneimittelzubereitungen mit Nettopreisen zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu vergüten sind und die Krankenkasse Umsatzsteuer zahlt, deren Anmeldung das Krankenhaus später ohne Prozessrisiko korrigieren kann, soweit sie sich nach Rechtsprechung und Steuererlassen als unzutreffend erweist.

OLG Köln, Urteil vom 09.04.2019 – B 1 KR 5/19 R 

Die Wahrung fachärztlicher Standards setzt nicht zwingend voraus, dass der Eingriff von einem Arzt durchgeführt wird, der die Facharztausbildung vollständig und erfolgreich absolviert hat. Ein Assistenzarzt kann und muss mit fortschreitender praktischer Erfahrung selbstständig Behandlungsmaßnahmen vornehmen. Dies gilt auch für Herzkatheteruntersuchungen. Allerdings darf dem Patienten kein zusätzliches Risiko entstehen. Der erfahrende Ausbilder muss bei solchen Untersuchungen nicht unbedingt unmittelbar neben dem in Weiterbildung befindlichen Arzt stehen. Die Überwachung ist ausreichend gewährleistet, wenn sie vom angrenzenden Monitorraum aus erfolgt.

OLG Köln, Urteil vom 09.01.2019 – 5 U 25/18

Bei einer OP, die zwar dringlich veranlasst ist, aber nicht sofort zu erfolgen hat (Oberschenkelhals-Fraktur) muss dem Patienten zwischen der Aufklärung uns seiner Einwilligung in die Vorverlegung der Operation eine den Umständen nach angemessene Bedenkzeit gelassen werden.

Eine Klinik, die eine Operation kurzfristig um mehrere Stunden nach vorne verschiebt und sich bei der skeptischen, bzw. widerspenstigen Patientin nicht vorab vom Fortbestand ihrer Einwilligung überzeugt, ist wegen der Operationsfolgen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von € 10.000,00 verpflichtet.

OLG Köln, Urteil vom 16.01.2019 – 5 U 29/17 

Wenn ein geburtsbedingter hypoxischer Hirnschaden dazu führt, dass das Kind weder jemals selbstständig essen und trinken, noch sprechen oder sich selbstständig fortbewegen kann, und das eine maximale sonstige Beeinträchtigung gegeben ist, so ist neben der Verpflichtung zum Schadenersatz ein Schmerzensgeld an der Obergrenze, die bei derzeit € 500.000,00 vom Senat angesetzt wird, auf jeden Fall gerechtfertigt.

OLG Köln, Urteil vom 05.12.2018 – 5 U 24/18 

Die Tatsache, dass ein niedergelassener Arzt in einem Krankenhaus eine Entbindung vornimmt, ohne dort über eine Anerkennung als Belegarzt zu verfügen, begründet allein noch keine Haftung für die Folgen der Behandlung.

Die Sozialkasse erbrachte Sozialleistungen für ein schwerbehindertes Kind, das im Jahr 1988 nach einer Risikoschwangerschaft unter Komplikationen entbunden wurde. Die Geburt führte ein niedergelassener Gynäkologe als ärztlicher Geburtshelfer in einer Klinik durch, ohne dass er dort als Belegarzt zugelassen war. Die Sozialkasse verlangte die Sozialleistungen aus abgetretenem Recht im Rahmen einer Haftungsklage von ihm zurück.

Dass der Beklagte über keine Anerkennung als Belegarzt verfügt hat, sei jedoch letztlich nur im Innenverhältnis des Beklagten zu den Kassenärzlichen Vereinigungen für die Abrechnung und im Innenverhältnis zu der stationären Einrichtung von Bedeutung, so das Gericht. Der Beklagte hafte auch nicht deshalb, weil die Schwangere nicht über die fehlende Anerkennung als Belegarzt aufgeklärt wurde. Die Schwangere sei an dem Ort von dem Arzt entbunden, an dem und von dem sie entbunden werden wollte, es fehlt somit an einem Pflichtwidrigkeitszusammenhang.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2017 – 7 U 221/16

Zeigen sich nach einer unfallbedingten Gipsschienenbehandlung bei einem Patienten Symptome eines Kompartmentsyndroms, muss der mit der Nachsorge betraute Hausarzt diese abklären lassen. Versäumt er dies, kann ein grober Behandlungsfehler vorliegen, für die dem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von € 50.000,00 zustehen kann, wenn er infolge des Arztfehlers seinen rechten Unterarm verliert.

OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2017 – 26 U 59/16

Ist Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Gesamtabrechnung, sind die Prüfgremien grundsätzlich verpflichtet, einen Fachzahnarzt für Oralchirurgie mit Zahnärzten mit der Gebietsbezeichnung „Oralchirurgie“ zu vergleichen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Facharzt für Oralchirurgie ausschließlich oder fast ausschließlich chirurgische Leistungen erbringt und auf Überweisungen hin tätig wird.

SG München, Urteil vom 05.07.2017 – S 38 KA 5178/16

In Arzthaftungsfällen hemmt der Antrag des betroffenen Patienten bei einer Schlichtungsstelle der Ärztekammer für gewöhnlich die Verjährungsfrist. Nicht notwendig ist jedenfalls, dass der betroffene Arzt oder sein Haftpflichtversicherer der Durchführung des Schlichtungsverfahrens zugestimmt haben.

BGH, Urteil vom 17.01.2017 – VI ZR 239/15

Wer einen orthopädischen Eingriff vornimmt, muss dafür als Operateur in ausreichendem Maße ausgestattet sein. Bei der operativen Entfernung einer verschraubten Radiusplatte nach einer Handgelenksfraktur muss damit gerechnet werden, dass sich eine Schraube mit der Platte verbunden haben kann und dass dann spezielle Instrumente erforderlich sind, um die festsitzende Schraube zu lösen.

Weil eine Operation wegen fehlenden Werkzeugs abgebrochen und später wiederholt werden musste, sprach das Gericht der Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von € 500,00 zu. Einen Aufklärungsfehler konnte es nicht feststellen, denn über die Tatsache, dass der Operateur kein Werkzeug zur Verfügung hatte, war nicht aufzuklären. Es handelte sich insofern um einen Behandlungsfehler, über den nicht aufzuklären ist. Aufzuklären ist nur über Risiken, die sich auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt oder bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs nicht mit Gewissheit ausschließen lassen.

Über das Risiko, dass es beim Lösen der Schrauben zu Schwierigkeiten kommen kann, war nicht aufzuklären, da es sich um ein seltenes Risiko handelt.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.12.2017 – 7 U 90/15

Entscheidet eine Krankenkasse nicht zeitgerecht über einen Antrag auf Hautstraffungsoperation, kann die versicherte Antragstellerin die Leistung kraft fingierter Genehmigung verlangen, ohne sie sich erst auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Krankenkasse kann die Genehmigung nur zurücknehmen, wenn sie rechtswidrig ist, weil die Voraussetzungen des Anspruchs auf die fingierte Genehmigung nicht erfüllt sind. Die beiden bei der beklagten Krankenkasse versicherten Klägerinnen waren vor diesem Hintergrund wegen massiver Gewichtsabnahme mit einer Abdominalplastik zu versorgen.

BSG, Urteil vom 07.11.2017 – B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R

Der Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses ist bei Fehler besonderer Umstände mit 1/5 des Streitwerts der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen.

OLG Frankfurt vom 13.10.2017 – 8 W 13/17

Ein Anspruch auf vollständige Fahrtkostenerstattungen zu Dialysefahrten besteht grundsätzlich nur zur nächstgelegenen Dialysepraxis, auch wenn dem Versicherten vorher über einen längeren Zeitraum die Fahrtkosten zu einer weiter entfernten Praxis erstattet wurden. Denn Fahrtkosten werden nur in notwendiger und wirtschaftlicher Höhe übernommen. Die Krankenkasse ist verpflichtet, eine bisher rechtswidrige Praxis zeitnah zu beenden.

LSG SH, Beschluss vom 19.07.2017 – L 5 KR 99/17 B ER 

Wird bei dem Beschleifen von Milchzähnen zu viel Material abgetragen, so dass eine ungleichmäßige Oberfläche besteht, kann ein grober zahnärztlicher Behandlungsfehler vorliegen. Das OLG Hamm bestätigte ein Schmerzensgeld in Höhe von € 2.000,00 bei einem Patienten, bei dem folgende Gesundheitsschäden eingetreten waren: Schmerzen, behandlungsbedürfte Denpinwunden, Temperaturempfindlichkeit, Kariesbildung an zwei Zähnen, eine verschlechterte Langzeitprognose. Ferner stellte das Gericht die Ersatzpflicht der Beklagten in Hinblick auf noch nicht absehbare weitere gesundheitliche Folgen fest.

OLG Hamm, Urteil vom 04.07.2017 – 26 U 3/17

Besitzt ein Antragsteller auf Sonderbedarfszulassung (SBZ) nach §§ 36, 37 Bedarfsplanungsrichtlinie bereits eine hälftige Zulassung, kann er nicht darauf verwiesen werden, er könne bereits im Rahmen der erteilten Zulassung spezielle Leistungen erbringen, wenn die Auslastung mit allgemeinen ärztlichen Leistungen überdurchschnittlich ist.

SG München, Urteil vom 11.10.2017 – S 38 KA 721/16

Der BGH hat die Verurteilung eines Apothekers wegen Betrugs und Beihilfe zum Betrug durch Kick-Back-Zahlungen und Übermengenbestellungen bei Verschreibung von Röntgenkontrastmitteln bestätigt. Der Mann erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren; ein Beihelfer wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

BGH, Beschluss vom 25.07.2017 – 5 StR 46/17

Für Leistungen einer nicht nach § 108 SGB V zugelassenen Privatklinik, die überwiegend nicht medizinisch indizierte Schönheitsoperationen ausführt, ergibt sich keine Umsatzsteuerfreiheit nach Artikel 132 Abs. 1 b Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Die erbrachten Leistungen sind mit den in Krankenhäusern öffentlich rechtlicher Trägerschaften nicht vergleichbar.

SG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2017 – 1 K 1994/13 U

Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem Fehler und einer Krankheit können bei fehlendem wissenschaftlichen Konsens durch einen Bündel ernsthafter, klarer und übereinstimmender Indizien bewiesen werden. Die zeitliche Nähe der zwischen der Verabreichung eines Impfstoffs und dem Auftreten einer Krankheit, fehlende Vorerkrankungen bei der geimpften Person selbst und in ihrer Familie, sowie das Vorliegen einer bedeutenden Anzahl erfasster Fälle des Auftretens der Krankheit nach solchen Verabreichungen können hinreichende Indizien für die Erbringung dieses Beweises darstellen.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.06.2017 – C 621/15

Einer aus drei Fachärzten für Nuklearmedizin und neun Fachärzten für Radiologie, bzw. diagnostische Radiologie bestehende BAG, hat einen Anspruch auf RLV-Neuzuweisung unter Berücksichtigung eines Zuschlags nach der einschlägigen Honorarverteilungsvereinbarung in Höhe von 20 % erfolgreich gerichtlich durchgesetzt.

LSG Sachsen, Urteil vom 08.11.2017 – L 1 KA 4/14

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