Patientenrecht

Patientenrecht

Dr. Haack | Dr. Böttger – Kompetente Fachkanzlei für Patientenrecht

Im Patientenrecht werden alle Rechte zusammengefasst, die dem Patienten zustehen.

Bei einer medizinischen Behandlung hat der Patient gegenüber seinem Arzt oder bei einer stationären Behandlung auch gegenüber dem Krankenhaus zahlreiche Rechte.

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Fachkanzlei für Patientenrecht mit 25 Jahren Erfahrung

Dies ist erforderlich, da eine medizinische Behandlung für den Patienten oftmals einschneidende Folgen hat, insbesondere dann, wenn die Behandlung nicht so verläuft, wie zunächst angenommen. Zwar kann ein Behandlungserfolg trotz bester Therapie nicht garantiert werden. Aber gleichwohl hat der Patient stets Anspruch auf eine angemessene Aufklärung, Beratung und eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen müssen mit dem Patienten abgestimmt werden. Bei jeder Behandlung, Pflege, Rehabilitation oder Prävention muss die Würde und Integrität des Patienten beachtet und das Selbstbestimmungsrecht sowie das Recht des Patienten auf Privatsphäre respektiert werden.

Schwerpunkt: Medizinische Behandlungsfehler

Für den Patienten als juristischen Laien, der sich im Rahmen seiner Erkrankung und Behandlung häufig in einer Stresssituation befindet, sind die eigenen Rechte oftmals schwierig zu überblicken und im konkreten Fall durchzusetzen.

Die Gesamtzahl der Patientenrechte hat der Gesetzgeber im Jahr 2013 in einem sog. Patientenrechtegesetz erstmalig zusammenfassend geregelt. Durch dieses Gesetz wurde somit das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigener Vertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen

Wesentliche Rechte des Patienten, wie z. B. Aufklärungs- oder Einsichtsrechte des Patienten werden nun durch das Gesetz geregelt. Bis 2013 war der Rechtszustand dadurch gekennzeichnet, dass die Rechte der Patienten sich aus zahlreichen, verstreut liegenden Vorschriften und der dazu ergangenen Rechtsprechung ergab.  

Das sich auf diese Art gebildete Patientenrecht war nur für den Experten zugänglich.

Es gab daher schon lange vor 2013 immer wieder Vorstöße, ein eigenes Patientenrechtegesetz zu schaffen. Aber auch heute noch gilt, dass zahlreiche Regelungen sich nicht aus dem Patientenrechtegesetz ergeben, sondern von der Rechtsprechung entwickelt werden. 

Ein Beispiel hierfür ist die Frage, wann ein Patient tatsächlich Anspruch auf die zusätzlich von ihm „erkaufte“ Chefarztbehandlung hat. Auch bei den Patientenrechten ist es daher von größter Bedeutung, dass der Anwalt stets die Weiterentwicklung des Rechts und der Rechtsprechung im Auge hat.

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Für Patienten bieten wir einen besonderen Service an:

Vertrauen Sie beim Thema Patientenrecht der Fachkanzlei von Dr. Haack und Dr. Böttger. Dr. Haack galt als einer der ersten Fachanwälte in diesem Bereich und setzt Ihre Rechte gegenüber Ärzten und Krankenhäusern konsequent durch.

Hier erfahren Sie mehr über das Thema medizinische Behandlungsfehler.

Weitere Informationen zum Thema Patientenrecht und medizinische Behandlungsfehler finden Sie übrigens auch im exklusiven Blog von Dr. Haack und Dr. Böttger – Fachkanzlei für Medizinrecht.

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Fachkanzlei für Medizinrecht

Wir bieten kompetente Rechtsberatung im Medizinrecht und spezialisieren uns auf die Themen Behandlungsfehler, Arzthaftung und die Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.

Sie fragen – Dr. Haack und Dr. Böttger antworten

Wenn Sie sich in medizinische Behandlung begeben, haben Sie bestimmte Rechte.

Sie können zum Beispiel Ihren Arzt oder Ihre Ärztin frei wählen.

Behandelnde Ärzt:innen oder Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, Sie angemessen aufzuklären und zu beraten.

Auch eine sorgfältige und qualifizierte medizinische Behandlung gehört zu Ihren Patientenrechten.

Therapeutische Maßnahmen sind mit Ihnen abzustimmen und Ihre Menschenwürde, Ihr Selbstbestimmungsrecht und Ihr Recht auf Privatsphäre sind jederzeit zu wahren.

Medizinische Maßnahmen dürfen also nur mit Ihrem Einverständnis erfolgen.

Sie haben zudem ein Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen.

Weitere Informationen zum Thema Patientenrechte finden Sie auch auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Das sogenannte Patientenrechtegesetz wurde im Jahr 2013 verabschiedet und hatte u.a. Änderungen in §630 BGB zur Folge.

Im Kern geht es darum, Patientinnen und Patienten im Sinne einer verbesserten Gesundheitsversorgung zu schützen und ihnen im Falle eines medizinischen Behandlungsfehlers eine stärkere Unterstützung zukommen zu lassen.

Im Mittelpunkt des Gesetze steht die Normierung des Behandlungsvertrages und die dort geregelten Pflichten der Behandelnden, z.B. deren Informations- und Aufklärungspflichten, Regelungen zur Dokumentation der Behandlung und zum Einsichtsrecht der Patient:innen in Krankenunterlagen.

Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz von Patientinnen und Patienten im Zuge medizinischer Behandlungen weiter zu optimieren.

Ein Anwalt für Medizinrecht berät Sie kompetent und individuell zu Behandlungs-, Aufklärungs- und Therapiefehlern, zum Thema Geburtsschäden, Schadensersatz, Schmerzensgeld und zu vielen weiteren rechtlich-medizinischen Themen.

Zunächst erfolgt eine genaue Prüfung des vorliegenden Sachverhalts und anschließend die juristische Vertretung gegenüber den behandelnden Ärzt:innen und Krankenhäusern bzw. der entsprechenden Versicherungen.

Mit der richtigen Strategie wird Dr. Haack oder Dr. Böttger sich für Ihre Interessen einsetzen und alles dafür tun, dass der Gerechtigkeit genüge getan wird.

Dr. Haack und Dr. Böttger spezialisieren sich übrigens auch auf das Thema medizinische Behandlungsfehler und auf die Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.

Kontakt 0211 6957 4702 Anfrage
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