Medizinrecht 

Medizinrecht 

Das WICHTIGSTE in Kürze
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Ihr kompetenter „Of Counsel“ für Medizinrecht 

Aufgrund unserer fast 30-jährigen Erfahrung stehen wir für eine qualitativ hochwertige, vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit im Medizinrecht in unseren Kanzleien in Düsseldorf und Osnabrück.

Patienten beraten wir in Fällen von Behandlungsfehlern und sonstigen Therapie- und Diagnosefehlern.

Ferner beraten wir Patienten bei Feststellung der Berufsunfähigkeit oder eines GdB.

Auf Behandlerseite beraten wir bei der Erstellung von Chefarztverträgen, bei Praxisgründungen und Praxisübergaben, im Gesellschaftsrecht, sowie im Vertragsarztrecht.

Unter Medizinrecht wird die Summe derjenigen Normen verstanden, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen.

Dazu gehören alle Regelungen, welche die Entwicklung, Herstellung und Anwendung medizinischer Güter und Dienstleistungen sowie die Forschung in diesem Bereich betreffen.

Das Medizinrecht umfasst insbesondere folgende Gebiete:

  • Das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, vor allem das Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht sowie das Recht der sozialen und privaten Pflegeversicherungen;
  • das Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung;
  • das Berufsrecht der Ärzte, Zahnärzte und anderer Heilberufe einschließlich des Vergütungsrechts;
  • das Vertrags– und Gesellschaftsrecht der Heilberufe;
  • das Krankenhausrecht einschließlich der Regelungen der Bedarfsplanung und Finanzierung sowie des Chefarztvertragsrechts;
  • das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht;
  • das Apothekenrecht;
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

Diese Aufzählung von Teilgebieten verdeutlicht die besondere Komplexität des Medizinrechts, das sich seit einigen Jahren einer verstärkten Beachtung durch Rechtswissenschaft und Praxis erfreut.

Im Laufe der Jahre haben wir uns auf zwei Teilgebiete konzentriert und in diesen „Nischen“ eine ganz besondere Expertise entwickelt. Dies ist zum einen das Arzthaftungsrecht und zum anderen das Chefarztvertragsrecht.

Auf Seiten von Patienten verfolgen wir zivilrechtliche Ansprüche, die dem Patienten nach Behandlungsfehlern gegenüber dem Arzt oder dem Krankenhaus zustehen. Wir sind stets bemüht eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Falls die scheitert, vertreten wir unsere Patienten vor allen Amts-Land und Oberlandesgerichten in Deutschland.

Auf Seiten der Chefärzte erarbeiten wir deren Chefarztverträge oder nehmen eine Überprüfung von Vertragsentwürfen vor, damit der Chefarzt sicher sein kann, dass seine Tätigkeit auf sicherer Rechtsgrundlage erfolgt. Wir beraten in diesem Zusammenhang unter anderem über Altersversorgung, Bonus-Regelungen oder Kündigungsschutzregeln.

Das Medizinrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet und, wie sich aus vorstehender Auflistung ergibt, recht komplex.

Seit 2004 besteht die Möglichkeit für Rechtsanwälte besondere Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet zu sammeln und dadurch den Titel Fachanwalt für Medizinrecht zu bekommen. Der Fachanwaltstitel für Medizinrecht wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen. Innerhalb der jeweiligen Berufskammer sind hierfür die Fachausschüsse für Medizinrecht zuständig. Diese Ausschüsse überprüfen, ob der jeweilige Rechtsanwalt sowohl in praktischer, als auch in theoretischer Hinsicht die Voraussetzungen für das Führen des Fachanwaltstitels erfüllt.

Die Fachanwaltsordnung schreibt detailliert vor, welche Qualifikationen der Bewerber erfüllen muss. Hierzu zählt u. a., dass der Bewerber für den Fachanwaltstitel wenigstens 60 verschiedene Fälle aus verschiedenen Rechtsgebieten des Medizinrechts bearbeitet haben muss. Des Weiteren muss der Bewerber mindestens an einem 6-wöchtigen Intensivkursus für Medizinrecht teilgenommen haben.

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Dr. Haack war Anwalt für Medizinrecht seit über 25 Jahren und gehört seit 2004 den Fachausschüssen für Medizinrecht der Rechtsanwaltskammern Celle, Oldenburg und auch bereits der Rechtsanwaltskammer Braunschweig an. Seit 2023 arbeitet Dr. Haack als „Of Counsel“ in der Kanzlei. 

Dr. Böttger ist ebenfalls seit vielen Jahren ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet und steht Ihnen gerne bundesweit für eine kompetente Erstberatung zur Verfügung.

Erfahren Sie mehr über unsere Tätigkeitsfelder

TYPISCHE ANLIEGEN UNSERER MANDANTEN

  • Prüfung des Falles
  • Therapiefehler bei Medikation und Behandlung
  • Voreinschätzung der Erfolgsaussichten, insbesondere bei misslungenen Operationen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Chefarztverträgen
  • Beratung und juristische Betreuung beim Auftreten von Geburtsfehlern
unser Büro
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Kosten bei medizinrechtlicher Beratung

Für Patienten bieten wir einen besonderen Service an:

Schicken Sie uns per Mail an info@dr-haack.de eine kurze Darstellung Ihres Falles. Wir nehmen kostenlos und unverbindlich eine Vorprüfung für Sie vor.

Im Übrigen sind die Beratungskosten bei uns transparent und erfolgsorientiert. Bei Behandlungsfehlern tritt in der Regel eine vom Patienten abgeschlossene Rechtschutzversicherung für das Medizinrecht in alle Kosten ein.

Ist ausnahmsweise keine Rechtschutzversicherung Medizinrecht vorhanden, informieren wir in der Erstberatung über die zu erwartenden Kosten und vermitteln auf Wunsch einen Prozessfinanzierer.

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Wir bieten kompetente Rechtsberatung im Medizinrecht und spezialisieren uns auf die Themen Behandlungsfehler, Arzthaftung und die Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.

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